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Anlage 4 - Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Anlage 4 (zu § 8 Absatz 3 und § 21 Absatz 1 Nummer 5) Ausbildungsinhalt
Anlage 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
- 1.
- Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams (alle Assistenzhundearten)
Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens | Schulung des Gehorsams |
Reaktionsschulung in Bezug auf Menschen (auch Menschenmengen) mit aus Perspektive des Hundes ungewöhnlichem Erscheinungsbild, ungewöhnlichen und unterschiedlichen Bewegungsmustern sowie deren Verhaltensweisen. Dies umfasst insbesondere auch die Duldung von Hilfeleistungen durch Dritte. | Schulung, an der Leine und ohne Leine zu folgen und zu begleiten |
Reaktionsschulung in Bezug auf Kinder, Artgenossen und andere Tiere und deren Verhalten, auch wenn der Hund unangeleint (frei) läuft | Schulung, die Signale für Sitzen, Liegen und Bleiben (auch mit Ablenkungen) zu befolgen |
Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Fahr- stühlen und Treppen sowie der Benutzung von ver- schiedenen Türen | Schulung, Rückruf- und Abbruchsignale zu befolgen |
Schulung des Verhaltens in öffentlichen Orten (insbesondere Straßenverkehr, Geschäfte, Arztpraxis, Restaurant, Café) sowie des Verhaltens in der Wohnung des Menschen, wenn dieser nicht zu Hause ist | |
Reaktionsschulung in Bezug auf akustische, visuelle, taktile und geruchliche Reize sowie Futterreize, auch im Freilauf | |
Bedarfsorientierte Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Verkehrsmitteln wie etwa Ein- und Aussteigen sowie die Benutzung von Kraftfahrzeug, Sonderfahrdienst, Bus, Bahn, Tram sowie anderen Beförderungsmitteln wie Fähre, Gondel, Seilbahn. Die Auswahl der Beförderungsmittel ist angepasst an die jeweiligen individuellen Umstände, wobei mindes- tens die Benutzung eines Personenkraftfahrzeugs oder eines Verkehrsmittels des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs geschult werden muss. | |
- 2.
- Hilfeleistungen
- a)
- Blindenführhunde
Der Blindenführhund lernt in der Ausbildung, den Menschen selbstständig sicher durch den allgemeinen Verkehr zu führen und dabei auf die ihm antrainierten Hör- und anderen Zeichen des Menschen sowie auf Umweltsignale zu reagieren. Während der Ausbildung trainiert der Hund, im Führgeschirr zu gehen und - jeweils situationsangemessen - ihm gegebene Signale zu befolgen oder sich ihnen aktiv zu widersetzen. Signale bei der Führarbeit zu befolgen oder im Einzelfall nicht zu befolgen, ist eine Hilfeleistung, die auf die Anforderungen an den Gehorsam aufbaut. Der Ausbildungsinhalt umfasst die Hilfeleistungen H1 bis H9 sowie die sonstige Leistung S1.
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Umgehen beziehungsweise Anzeigen von Hindernissen | Bewegliche und unbewegliche Hindernisse umgeht oder zeigt der Hund dem Menschen an. Je nach Umweltsituation und Beschaffenheit des Hindernisses kann dies beispielsweise durch Stehenbleiben oder Verzögern erfolgen. - Um Seitenhindernisse führt der Hund seitlich in ausreichendem Abstand herum. - Um Bodenhindernisse führt der Hund herum oder zeigt sie an. Hindernisse, die der Mensch überstei- gen kann (z. B. querliegendes Brett, Füllschlauch einer Heizölleitung usw.), zeigt der Hund durch Stehenbleiben an und führt nach entsprechender Aufforderung über das Hindernis. - Flache Hindernisse zeigt der Hund etwa durch Verzögern des Gehtempos an. Bodenvertiefun- gen (wie Bahnsteigkanten, offene Kanalschächte, Baugruben) passiert der Hund mit genügen- dem seitlichen Abstand, oder er bleibt davor stehen. - Um Höhenhindernisse, die der Hund unterlaufen, an denen sich der Mensch aber stoßen könnte (zum Beispiel Schranken, überhängende Zweige, Briefkästen), führt der Hund mit genügendem seit- lichen Abstand herum. - Bei Totalabsperrungen (beispielsweise an Bau- stellen oder durch parkende Autos) umgehen der Hund und der Mensch das Hindernis situations- angemessen und sicher. Bei Totalabsperrung von Bürgersteigen führt der Hund beispielsweise an die Bordsteinkante. Auf Signal des Menschen führt der Hund über die Fahrbahn (sichere Überquerung) oder er umgeht die Absperrung auf der Fahrbahn. Nach Passieren der Absperrung zeigt er den Bord- stein an und setzt den Weg auf dem Bürgersteig fort. - Mobile Hindernisse (wie Fußgängerinnen und Fuß- gänger, Skaterinnen und Skater, Radfahrende usw.) umgeht der Hund mit ausreichendem Ab- stand. - Durch Engstellen führt der Hund in angemessen verlangsamtem Führtempo oder er zeigt sie durch Stehenbleiben an. |
H2 | Verhalten in Gefahrensituationen | Der Hund erkennt - soweit möglich - eine Gefahren- situation rechtzeitig und reagiert angemessen darauf. Er bleibt beispielsweise stehen, auch wenn ein Signal (verbales oder nonverbales Signal oder ein ver- änderter Zustand) bereits gegeben wurde. Beispielsweise zeigt der Hund Abgründe wie an Bahn- steigkanten oder ungesicherten Baugruben, denen sich Mensch und Hund frontal nähern, durch Stehen- bleiben an oder er führt davon weg, so dass er zwischen Abgrund und Mensch geht. Entlang von Abgründen (wie beispielsweise an Bahnsteigkanten oder Rampen) führt der Hund mit ausreichendem Seitenabstand. |
H3 | Verhalten bei Bordsteinkanten | Der Hund führt bis zu Bordsteinkanten und hält an; das gilt für Bordsteinkanten jeder Höhe, auch für abgesenkte. Auf entsprechendes Signal führt er weiter. |
H4 | Verhalten bei Straßenüberquerungen, Be- gehen von Bürgersteigen und Straßen | - Straßen überquert der Hund erst auf entsprechen- des Signal. Der Hund führt direkt und geradlinig über die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Bord- steinkante. - Auf Straßen mit Bürgersteig führt der Hund, soweit möglich, auf dem Gehweg und hält dort möglichst die Mitte ein. Er führt, sofern er nicht unbeweg- lichen oder beweglichen Hindernissen ausweichen muss, in gerader Richtung. Er führt, solange ihm kein anderes Signal gegeben wird, bis zur Bord- steinkante der nächsten Querstraße und bleibt unmittelbar vor dieser stehen. - Auf Straßen ohne Bürgersteig führt der Hund selbstständig oder auf Signal des Menschen am linken oder rechten Rand und zeigt einmündende Straßen oder Wege an. Nach der Umgehung von Hindernissen kehrt er wieder zurück auf die Lauf- linie. Auf Straßen ohne Bürgersteig außerhalb geschlossener Ortschaften führt der Hund gemäß der Straßenverkehrsordnung äußerst links, wenn zumutbar. - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund einen gekennzeichneten Fußgängerüberweg (zum Bei- spiel Zebrastreifen) auf und zeigt ihn durch Stehen- bleiben an. - Auf entsprechendes Signal führt der Hund zu einer Ampel und zeigt sie beispielsweise durch Stehen- bleiben oder Berühren am Ampelmast an. |
H5 | Verhalten bei und auf Treppen, Roll- treppen und Fahrsteigen (Laufbändern) | - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund Trep- pen und zeigt sie durch Anhalten an. Bei aufwärts führenden Stellen stellt der Hund die Vorderpfote auf die unterste Stufe. Die Treppen begeht der Hund nur auf Signal. Er geht dabei flüssig und in einem Tempo, das der Situation und den Bedürf- nissen des Menschen angemessen ist. - Rolltreppen und Fahrsteige (Laufbänder) betritt der Hund nicht. |
H6 | Benutzen von Verkehrsmitteln | Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausstieg eines Verkehrsmittels und zeigt diesen an. Er steigt auf Signal zusammen mit dem Menschen ein bzw. aus. Ist ein gleichzeitiges Einsteigen nicht möglich, so hat der Hund aus Sicherheitsgründen vorauszugehen. Beim Aussteigen geht der Mensch voraus. |
H7 | Verhalten in oder bei Gebäuden | - Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausgang von Gebäuden oder Räumen und zeigt, sofern vor- handen, die Ein- und Ausgangstür an. - Während eines Einkaufs oder Restaurantbesuches verhält sich der Hund ruhig und zurückhaltend, ohne Dritte zu belästigen und bleibt an der Stelle liegen, die ihm zugewiesen wurde. |
H8 | Losgehen, Ändern von Richtung und Geschwindigkeit, Nachfolgen | - Auf das entsprechende Signal geht der Hund los. - Auf entsprechendes Signal ändert der Hund aus dem Stand bzw. aus der Bewegung die Richtung. - Auf entsprechendes Signal läuft der Hund schneller bzw. langsamer. Das Führtempo ist der Umwelt- situation und den Bedürfnissen des Menschen angepasst. - Auf Signal folgt der Hund einer bestimmten Person und führt dabei weiterhin sicher (z. B. um Hinder- nisse herum). |
H9 | Aufsuchen und Anzeige von Sitzgelegen- heiten und anderer Ziele/markanter Punkte | - Auf Signal führt der Hund zu einer freien Sitz- gelegenheit und zeigt diese an. - Auf entsprechendes Signal sucht der Hund andere Ziele (z. B. Verkaufsschalter, Kasse, Fahrstuhl, Haltestelle, Briefkasten) auf und zeigt sie an. |
- S1 Sonstige Leistung
Geschult wird die Selbstständigkeit, die Arbeits- und Zugfreude und die Belastbarkeit des Hundes sowie die Konstanz der Führleistung. - b)
- Mobilitätsassistenzhund
Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H13 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei die Hilfeleistungen H3 bis H13 durch bis zu drei sonstige Hilfeleistungen (H14) oder jeweils durch eine bei H2 aufgeführte einzelne Notfallmaßnahme ersetzt werden können.
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Apportieren von Objekten | Auf Signal hebt der Hund einen Gegenstand auf, hält oder trägt ihn, bis er das Signal erhält, den Gegen- stand koordiniert dem Menschen anzureichen oder an einem angewiesenen Ort abzulegen. |
H2 | Ausführen einer Notfallmaßnahme wie - Telefon holen - Hilfsperson holen - Notrufknopf drücken - Bellen oder Laut geben auf Signal oder - Medikamente bringen | Der Hund führt auf Signal eine bestimmte Notfallmaß- nahme aus: Zum Beispiel holt er das Telefon, eine Hilfsperson oder bestimmte Notfallmedikamente. Oder der Hund läuft auf Signal zu einer vorher ge- nannten Person, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass Hilfe benötigt wird oder der Hund bellt auf Signal des Menschen, um auf eine Notsituation aufmerksam zu machen. Falls erforderlich, öffnet der Hund dazu Türen, überwindet Treppen oder andere Barrieren. |
H3 | Schalter bedienen | Der Hund betätigt auf Signal hin mit der Nase oder der Pfote den erwünschten Schalter von Einrichtungen wie etwa Licht, Notrufknopf, Fahrstuhl, Ampeltaster, Toilettenspülung sowie Schalter von Elektrogeräten wie etwa Staubsauger. |
H4 | Türen öffnen, aufhalten und schließen | Der Hund öffnet und schließt auf Signal eine Zimmer- oder Wohnungstür. Bei Türen, die selbst schließen, hält er die Tür weit und lang genug offen, so dass der Mensch hindurchgehen oder hindurchfahren kann. |
H5 | Unterstützung beim An- und/oder Aus- ziehen | Der Hund zieht auf Signal mit dem Maul das ge- wünschte Kleidungsstück an und/oder aus, ohne das Kleidungsstück dabei zu beschädigen. Winkel, Art und Krafteinsatz lernt der Hund an individuellen Be- dürfnissen auszurichten. |
H6 | Handrollstuhl oder Rollator heranziehen | Der Hund zieht auf Signal den Handrollstuhl oder Rollator zu seinem Menschen heran. Position und Abstand sind hierbei individuell von Situation und individuellem Bedarf abhängig, um z. B. sicheres Um- setzen zu ermöglichen. |
H7 | Türen oder Schubladen öffnen | Der Hund öffnet auf Signal eine Schublade oder Tür (auch Schranktür) etwa durch Ziehen oder Anstupsen. |
H8 | Unterstützung bei der Hausarbeit | Der Hund unterstützt bei der Erledigung der Hausar- beit (etwa bei der Wäsche). Hierzu kann es je nach Bedarf notwendig sein, dass er beispielsweise Wäsche aus der Maschine anreicht, einen Wäsche- korb zum Wäscheständer zieht, Wäsche sowie heruntergefallene Wäscheklammern anreicht und den Wäscheklammerbeutel hält. |
H9 | Packtasche tragen einschließlich Auf- und Absetzen | Der Hund trägt eine ergonomisch individuell zu ihm passende Packtasche auf dem Rücken, in der bei- spielsweise der Einkauf verstaut werden kann. Der Hund lernt, sich sicher mit der Packtasche im privaten und öffentlichen Bereich zu bewegen. Das Gewicht der Packtasche samt Inhalt darf 15 % des Körper- gewichts des Hundes nicht überschreiten. |
H10 | Hand auf eine Armlehne oder ein Steuer- element (Schaltung) schieben | Der Hund unterstützt den Menschen dabei, dessen Hand oder Arm auf Armlehne, Rollstuhlschaltung, Schoß etc. zu platzieren, wenn dies aus eigener Kraft nicht möglich ist, beispielsweise indem der Hund seine Schnauze unter den Arm legt und diesen auf die Armlehne zurückschiebt. |
H12 | Aufräumen und Müll entsorgen | Auf Signal bringt der Hund den Gegenstand zum Müll- eimer und entsorgt diesen gezielt im Eimer. Hierbei benötigt er keinen Sichtkontakt zu seinem Menschen und öffnet solche Türen, die ihm den Weg zum Müll- eimer versperren. |
H13 | Hilfsmittel wie Beatmungsgerät tragen oder ziehen | Der Hund trägt ein Hilfsmittel wie etwa ein kleines Beatmungsgerät für seinen Menschen oder zieht ein größeres Beatmungsgerät. |
H14 | Sonstige Hilfeleistung Eine Hilfeleistung, die sich nach dem in- dividuellen Bedarf richtet und mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Die Hilfeleistung ersetzt ganz oder teilweise eine ausgefallene Körper- funktion oder ermöglicht die Erfüllung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören Körper- funktionen wie Gehen, Stehen, Trep- pensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme und die Ausscheidung, das selbst- ständige Wohnen und das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes und die Kommu- nikation zur Vermeidung von Verein- samung. 2. Die Hilfeleistung gleicht die mit der Funktionsbeeinträchtigung verbundene oder im Falle der Vorbeugung zu er- wartende Teilhabestörung aus, mildert diese, wendet sie ab oder beeinflusst sie in sonstiger Weise günstig, um die Selbstbestimmung und gleich- berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benach- teiligungen von Menschen mit Be- hinderungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
- c)
- Signalassistenzhund
Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei diese jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch die weitere Anzeige eines Geräuschs aus der Hilfeleistung H1 ersetzt werden können.
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Mindestens zwei der folgenden Geräusche - Türklingel - Krankenwagen-, Feuerwehr- und Polizeisirene - Kraftfahrzeughupe - Vorname und Name - Rufen, Weinen oder Schreien des eigenen Kindes | Der Hund zeigt mindestens zwei Geräusche durch ein Anzeigeverhalten (zum Beispiel durch Stupsen mit der Nase, Kratzen am Bein oder Anspringen) oder das Bringen eines bestimmten Gegenstandes an. Der Mensch wird nach jedem Anzeigen eines Geräusches, auch nach Aufforderung durch den Menschen (etwa durch eine entsprechende Gebärde), zur Ge- räuschquelle geführt. |
- Klopfen - Nähern von Menschen durch ein Anzeigeverhalten anzeigen und zur Geräuschquelle führen oder durch ein bestimmtes Verhalten auf die Geräusch- quelle aufmerksam machen. | | |
H2 | Rauchmelder anzeigen | Der Hund zeigt den Signalton eines Rauchmelders an. Anstatt den Menschen zum Geräusch zu führen, zeigt er durch ein eindeutiges, nur Rauchmelder betreffen- des Verhalten, die Gefahr an. Das jeweilig trainierte Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Beachtung und penetrant. |
H3 | Bestimmte Verkehrssituationen anzeigen | Der Hund zeigt bestimmte Verkehrssituationen an, aus denen eine Gefahrsituation für den Menschen entste- hen könnte. Dies könnte etwa ein sich dem Menschen von hinten näherndes Kraftfahrzeug, Fahrrad oder sonstiges Fahrzeug sein. |
H4 | Ein Familienmitglied oder einen Dritten holen | Der Hund holt nach Aufforderung durch den Men- schen ein Familienmitglied oder einen Dritten. |
H5 | Nachricht zu einer anderen Person brin- gen | Der Hund transportiert eine Nachricht vom oder zum Menschen zu oder von einer anderen Person. |
H6 | Verlust von Gegenständen anzeigen | Der Hund macht den Menschen darauf aufmerksam, wenn ihm Gegenstände herunterfallen. |
H7 | Wecker Klingeln anzeigen | Der Hund zeigt das Klingeln durch ein Anzeigeverhal- ten (vgl. H1) oder das Bringen des Weckers an. |
H8 | Telefonklingeln oder Klingeln des Smart- phones anzeigen | Der Hund zeigt das Klingeln eines Telefons oder Smartphones an. |
H9 | Haushaltsgeräusche (wie etwa Eieruhr, kochendes Wasser) | Wie bei H8 |
H10 | Eingang von Emails | Wie bei H8 |
H11 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
- d)
- Warn- und Anzeigeassistenzhund
Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch eine Notfallmaßnahme der Hilfeleistung H2 ersetzt werden können.
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Zuverlässiges Warnen oder Anzeigen der medizinischen Notsituation/eines ver- änderten körperlichen Zustands oder ei- nes Allergens an bekannten und unbe- kannten Orten | Der Warnhund warnt den Menschen mit einem ein- deutigen Warnverhalten zuverlässig zu allen Tages- und Nachtzeiten in jeder Situation, bevor die medizi- nische Notsituation eintritt. Das jeweilig trainierte Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be- achtung und penetrant. Der Anzeigehund zeigt eine eingetretene medizinische Notsituation (gegebenen- falls auch einen anaphylaktischen Schock) oder den potentiellen Auslöser einer medizinischen Notsituation (zum Beispiel ein Allergen) durch ein bestimmtes An- zeigeverhalten (etwa Stupsen, Lecken, Pfote auflegen, Gegenstand bringen, Bellen) an. Für den Fall einer Allergenanzeige kann der Hund das Allergen im Raum (auch in oder auf Gegenständen wie etwa Teller und Tablett) und in der direkten Umgebung des Menschen anzeigen. Außerdem zeigt der Hund durch ein be- sonderes Anzeigeverhalten auch an, wenn sich am durchsuchten Ort kein Allergen befindet (Negativ- Anzeige). Bei Bellen als Anzeigeverhalten kann der Hund in der Nähe des Menschen bleiben und alarmiert durch das Bellen eine andere Person etwa in der Wohnung oder im Geschäft. |
H2 | Zuverlässiges Ausführen einer Notfall- maßnahme (es genügt eine der nachfol- genden Maßnahmen): - Telefon holen - Notfallmappe bringen - Medizinische Geräte, Notfallmedika- mente oder andere notwendige Hilfs- mittel bringen - Hilfe holen, z. B. einen Angehörigen - Notrufknopf drücken - Bellen oder Lautgeben auf Signal | Ist die Notsituation eingetreten, führt der Hund auf Signal eine Notfallmaßnahme aus. Zum Beispiel holt er das Telefon, damit der Mensch selbst etwa Ange- hörige oder den Rettungswagen verständigen kann oder eine Betreuungsperson diese anrufen kann. Falls für die Notfallmaßnahme erforderlich, weckt der Hund den Menschen. Der Hund reagiert in bestimmten Not- fallsituationen, ohne dass er ein gesondertes Signal vom Menschen erhält (z. B. bei Bewusstlosigkeit des Menschen). |
H3 | Wecken bei Wecker Klingeln | Schläft der Mensch zum Beispiel als Folge einer Medikamenteneinnahme so tief, dass er nicht auf einen Wecker reagiert, weckt der Hund ihn, sobald der Wecker klingelt. |
H4 | Anzeigen des Alarms eines medizinischen Geräts | Der Hund zeigt durch ein Anzeigeverhalten (etwa durch Stupsen oder Pfote auflegen) an, wenn ein Alarm eines medizinischen Geräts einen medizini- schen Notfall oder einen Fehler signalisiert, der sofor- tiges Handeln erfordert. Das jeweilig trainierte An- zeigeverhalten muss der Situation angemessen und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be- achtung und penetrant. |
H5 | Türen öffnen in Notsituation | Wenn der Mensch bewusstlos ist und Angehörige oder der Rettungsdienst eintreffen, um zu helfen, öffnet der Hund ihnen die Eingangstür und lässt sie eintreten. |
H6 | Lichtschalter bedienen | Auf Signal schaltet der Hund das Licht an und aus. |
H7 | Taktile Stimulation | Während eines Anfalls oder einer Schlafattacke leckt der Hund den Menschen an einer auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen abgestimmten Stelle am Körper (z. B. Gesicht, Hände), um dem Menschen durch die taktile Stimulation zu helfen wieder zu sich zu kommen, ihm Sicherheit zu vermitteln und ihm zu helfen, sich schneller orientieren zu können. |
H8 | An die Medikamenteneinnahme oder Mit- nahme erinnern | Täglich erinnert der Hund bei bestimmten wieder- kehrenden Situationen (zum Beispiel Frühstück) an die Einnahme von Medikamenten, indem er zum Bei- spiel die Medikamententasche bringt, oder den Men- schen beim Verlassen des Hauses an die Mitnahme der Medikamententasche erinnert. |
H9 | Sicher nach Hause oder an einen siche- ren Ort bringen | Ist der Mensch direkt vor der drohenden Notsituation oder danach nicht mehr aufnahmefähig oder über- kommt ihn starke Schläfrigkeit, führt ihn der Hund an einen sicheren Ort oder - nach der Notsituation - nach Hause. |
H11 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
- e)
- PSB-Assistenzhund
Die Ausbildung umfasst die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H13 aufgeführten Hilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H14) oder eine Hilfeleistung aus H1 oder H2 ersetzt werden können.
Nummer | Hilfeleistung | Beschreibung |
H1 | Sicherheit geben | Der Hund gibt dem Menschen auf Signal durch seine Nähe oder Berührung in verschiedenen Situationen und Orten Sicherheit und Nähe. Oder er setzt, stellt oder legt sich auf Signal zwischen seinen Menschen und einen anderen Menschen, um eine Distanz zu schaffen. Dabei darf der Hund keine Aggressionen gegenüber Dritten zeigen. |
H2 | Notfallmaßnahme ausführen | Der Hund leistet in einer bestimmten Notsituation je nach persönlichen Bedarf Hilfe. Dies kann dadurch geschehen, dass - der Hund den Menschen zu der nächsten freien Sitzgelegenheit bringt, - der Hund seinen Menschen auf Signal zurück nach Hause bringt (Wobei zu berücksichtigen ist, dass der Hund den Menschen nur nach Hause bringen kann, wenn eine bestimmte Distanz zum Wohnort nicht überschritten wurde. Es ist daher nicht erfor- derlich, dass der Hund den Menschen von jedem beliebigen Ort nach Hause bringt.), - der Hund seinen Menschen zum Beispiel durch das Auflegen einer Pfote oder Anstupsen beruhigt und ihn gegebenenfalls ablenkt, - der Hund bei eindeutigen Anzeichen eines ver- änderten Zustandes des Menschen, der sofortige Maßnahmen durch den Menschen oder seine An- gehörigen erfordert, wie etwa Stressreduktion, Ein- satz von Medikamenten oder in der Verhaltens- therapie erlernten Fertigkeiten, durch ein Anzeige- verhalten anzeigt, - der Hund bei Schlaflosigkeit Tiefendruck ausübt, indem er sich zum Beispiel auf die Beine oder in den Schoß des Menschen legt oder eine Gewichts- decke bringt, - der Hund durch das Überbringen eines Zettels an Dritte Hilfe holt, falls der Mensch sich in einer Situation nicht ausdrücken kann, - der Hund einen Dritten zur Hilfe holt, einen Notfall- knopf drückt oder eine ähnliche Handlung vornimmt, - der Hund in einer Krise auf Signal das Telefon bringt, - der Hund bei entsprechend nachvollziehbaren, er- lernten Anzeichen Dissoziationen, Flashbacks, Alpträume und Panikattacken durch taktile Stimu- lation unterbricht und den Menschen anschließend bei Bedarf beruhigt, - der Hund auf Signal den nächsten Ausgang - zum Beispiel in einem Supermarkt - findet, wenn der Menschen Panik bekommt oder dissoziiert. |
H3 | Straßenübergänge anzeigen und für sichere Fortbewegung im Straßenverkehr sorgen | Der Hund bleibt automatisch an jedem Straßenüber- gang stehen und lehrt so den Menschen auch stehen- zubleiben und nicht einfach über die Straße zu laufen. Der Hund bleibt sofort auf dem Fußweg stehen, wenn ein Auto aus einer Ausfahrt fährt, um den Menschen vor der Gefahr des herausfahrenden Autos zu schützen. |
H4 | An die Medikamenteneinnahme erinnern | Der Hund reagiert auf einen festgelegten Signalton (z. B. durch einen Wecker) indem er an die Einnahme der Medikamente - etwa durch Bringen der Medika- mententasche - erinnert. |
H5 | Objekte apportieren | Der Hund bringt seinem Menschen auf Signal be- nötigte Gegenstände und hebt heruntergefallene Gegenstände auf. |
H6 | Rauchmelder anzeigen | Der Hund zeigt das Ertönen des Rauchmelders an und bringt den Menschen zum Ausgang. |
H7 | Kommunikation übernehmen | Kann der Mensch in der Öffentlichkeit nicht antworten oder sprechen, überreicht der Hund eine Karte mit Informationen. |
H8 | Anzeigen eines Wecksignals und Wecken | Der Hund zeigt ein Wecksignal an und weckt den Menschen. |
H9 | Schlüssel finden und bringen | Der Hund sucht, findet und bringt den Schlüssel oder ähnliche wichtige Gegenstände, wenn der Mensch sich nicht mehr erinnern kann, wo in der Wohnung er den Schlüssel platziert hat. |
H10 | Lichtschalter bedienen (auch in dunklen Räumen) | Der Hund kann auf Signal das Licht an- und aus- schalten. |
H11 | An Waschroutine erinnern | Eine Klingel ertönt täglich zur selben Zeit und der Hund bringt den Menschen auf dieses Signal ins Badezimmer. |
H12 | Suche von hilflosen Personen | Läuft eine hilflose Person, insbesondere ein Kind un- bemerkt weg, sucht der Hund die Person auf Signal zeitnah und im Nahbereich der Wohnung oder des Orts, an dem die Person entlaufen ist. |
H13 | Durch eine Menschenmenge führen | Der Hund führt seinen Menschen auf Signal durch eine Menschenmenge, beispielsweise durch wartende Menschen vor dem Fahrstuhl oder eine Menge in der Innenstadt. |
H14 | Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung Vgl. unter Buchstabe b) H14 | Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach den Anforderungen des Einzelfalls. |
- 3.
- Theoretische Sachkunde
- -
- die tägliche Versorgung (Ernährung (auch in Bezug auf Hygieneaspekte einer eventuellen Rohfütterung), Gesundheitsfürsorge, Pflege, artgemäße Haltung, Auslastung und Beschäftigung sowie Ruhebedürfnis des Hundes),
- -
- das Verhalten eines Assistenzhundes, insbesondere als Teil einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie rassespezifische Merkmale unterschiedlicher Hunderassen,
- -
- die Grundlagen der Kommunikation von und mit Assistenzhunden, Lerntheorie und Erziehung,
- -
- die für die Haltung eines Assistenzhundes maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie
- -
- die Anzeichen für eine Überlastung des Assistenzhundes.
Zitierungen von Anlage 4 AHundV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AHundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHundV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 AHundV Ziel und Inhalt der Ausbildung
... zu einer der in § 3 Absatz 1 genannten Assistenzhundearten und umfasst mindestens den in Anlage 4 und in diesem Abschnitt aufgeführten Ausbildungsinhalt. (4) Die ...
§ 21 AHundV Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes
... und Lichtbilder und 5. ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung nach Anlage 4 und die Prüfung nach Anlage 6, wenn die Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen ...
Anlage 6 AHundV (zu § 16 Absatz 1 Satz 3, § 21 Absatz 1 Nummer 5) Prüfung
... mindestens die für die jeweilige Assistenzhundeart maßgeblichen Hilfeleistungen der Anlage 4 erfüllen. Bei Hilfeleistungen, die Erkrankungen wie etwa Diabetes, Epilepsie oder andere ... die Allergene anzeigen sollen. Bei Blindenführhunden ist zudem die Sonstige Leistung nach Anlage 4 Teil der Prüfung. d) Theoretischer Prüfungsteil Prüfungsinhalt sind ...
Anlage 7 AHundV (zu § 29 Absatz 1 Satz 3) Zulassung von Ausbildungsstätten
... entsprechend den Standards ge- mäß Abschnitt 3 einschließlich Anlage 4 erfolgt und die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Lerntheorien entsprechenden ... Methoden eingehalten werden Ausbildungskonzept, das die in Abschnitt 3 und Anlage 4 festgelegten Inhalte enthalten muss und aus dem sich die angewandte Methodik ergibt ...
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