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Anlage 4 - Assistenzhundeverordnung (AHundV)

V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2436 (Nr. 53)
Geltung ab 01.03.2023; FNA: 860-9-2-6 Sozialgesetzbuch

Anlage 4 (zu § 8 Absatz 3 und § 21 Absatz 1 Nummer 5) Ausbildungsinhalt


Anlage 4 wird in 4 Vorschriften zitiert

1.
Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams (alle Assistenzhundearten)

Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens Schulung des Gehorsams
Reaktionsschulung in Bezug auf Menschen (auch
Menschenmengen) mit aus Perspektive des Hundes
ungewöhnlichem Erscheinungsbild, ungewöhnlichen
und unterschiedlichen Bewegungsmustern sowie
deren Verhaltensweisen. Dies umfasst insbesondere
auch die Duldung von Hilfeleistungen durch Dritte.
Schulung, an der Leine und ohne Leine zu folgen und
zu begleiten
Reaktionsschulung in Bezug auf Kinder, Artgenossen
und andere Tiere und deren Verhalten, auch wenn der
Hund unangeleint (frei) läuft
Schulung, die Signale für Sitzen, Liegen und Bleiben
(auch mit Ablenkungen) zu befolgen
Schulung des Verhaltens bei der Benutzung von Fahr-
stühlen und Treppen sowie der Benutzung von ver-
schiedenen Türen
Schulung, Rückruf- und Abbruchsignale zu befolgen
Schulung des Verhaltens in öffentlichen Orten
(insbesondere Straßenverkehr, Geschäfte, Arztpraxis,
Restaurant, Café) sowie des Verhaltens in der
Wohnung des Menschen, wenn dieser nicht zu Hause
ist
 
Reaktionsschulung in Bezug auf akustische, visuelle,
taktile und geruchliche Reize sowie Futterreize, auch
im Freilauf
 
Bedarfsorientierte Schulung des Verhaltens bei der
Benutzung von Verkehrsmitteln wie etwa Ein- und
Aussteigen sowie die Benutzung von Kraftfahrzeug,
Sonderfahrdienst, Bus, Bahn, Tram sowie anderen
Beförderungsmitteln wie Fähre, Gondel, Seilbahn.
Die Auswahl der Beförderungsmittel ist angepasst an
die jeweiligen individuellen Umstände, wobei mindes-
tens die Benutzung eines Personenkraftfahrzeugs
oder eines Verkehrsmittels des öffentlichen Nah- oder
Fernverkehrs geschult werden muss.
 


2.
Hilfeleistungen

a)
Blindenführhunde

Der Blindenführhund lernt in der Ausbildung, den Menschen selbstständig sicher durch den allgemeinen Verkehr zu führen und dabei auf die ihm antrainierten Hör- und anderen Zeichen des Menschen sowie auf Umweltsignale zu reagieren. Während der Ausbildung trainiert der Hund, im Führgeschirr zu gehen und - jeweils situationsangemessen - ihm gegebene Signale zu befolgen oder sich ihnen aktiv zu widersetzen. Signale bei der Führarbeit zu befolgen oder im Einzelfall nicht zu befolgen, ist eine Hilfeleistung, die auf die Anforderungen an den Gehorsam aufbaut. Der Ausbildungsinhalt umfasst die Hilfeleistungen H1 bis H9 sowie die sonstige Leistung S1.

NummerHilfeleistungBeschreibung
H1Umgehen beziehungsweise Anzeigen von
Hindernissen
Bewegliche und unbewegliche Hindernisse umgeht
oder zeigt der Hund dem Menschen an. Je nach
Umweltsituation und Beschaffenheit des Hindernisses
kann dies beispielsweise durch Stehenbleiben oder
Verzögern erfolgen.
- Um Seitenhindernisse führt der Hund seitlich in
ausreichendem Abstand herum.
- Um Bodenhindernisse führt der Hund herum oder
zeigt sie an. Hindernisse, die der Mensch überstei-
gen kann (z. B. querliegendes Brett, Füllschlauch
einer Heizölleitung usw.), zeigt der Hund durch
Stehenbleiben an und führt nach entsprechender
Aufforderung über das Hindernis.
- Flache Hindernisse zeigt der Hund etwa durch
Verzögern des Gehtempos an. Bodenvertiefun-
gen (wie Bahnsteigkanten, offene Kanalschächte,
Baugruben) passiert der Hund mit genügen-
dem seitlichen Abstand, oder er bleibt davor
stehen.
- Um Höhenhindernisse, die der Hund unterlaufen,
an denen sich der Mensch aber stoßen könnte
(zum Beispiel Schranken, überhängende Zweige,
Briefkästen), führt der Hund mit genügendem seit-
lichen Abstand herum.
- Bei Totalabsperrungen (beispielsweise an Bau-
stellen oder durch parkende Autos) umgehen der
Hund und der Mensch das Hindernis situations-
angemessen und sicher. Bei Totalabsperrung von
Bürgersteigen führt der Hund beispielsweise an
die Bordsteinkante. Auf Signal des Menschen führt
der Hund über die Fahrbahn (sichere Überquerung)
oder er umgeht die Absperrung auf der Fahrbahn.
Nach Passieren der Absperrung zeigt er den Bord-
stein an und setzt den Weg auf dem Bürgersteig
fort.
- Mobile Hindernisse (wie Fußgängerinnen und Fuß-
gänger, Skaterinnen und Skater, Radfahrende
usw.) umgeht der Hund mit ausreichendem Ab-
stand.
- Durch Engstellen führt der Hund in angemessen
verlangsamtem Führtempo oder er zeigt sie durch
Stehenbleiben an.
H2Verhalten in Gefahrensituationen Der Hund erkennt - soweit möglich - eine Gefahren-
situation rechtzeitig und reagiert angemessen darauf.
Er bleibt beispielsweise stehen, auch wenn ein Signal
(verbales oder nonverbales Signal oder ein ver-
änderter Zustand) bereits gegeben wurde.
Beispielsweise zeigt der Hund Abgründe wie an Bahn-
steigkanten oder ungesicherten Baugruben, denen
sich Mensch und Hund frontal nähern, durch Stehen-
bleiben an oder er führt davon weg, so dass er
zwischen Abgrund und Mensch geht. Entlang von
Abgründen (wie beispielsweise an Bahnsteigkanten
oder Rampen) führt der Hund mit ausreichendem
Seitenabstand.
H3Verhalten bei Bordsteinkanten Der Hund führt bis zu Bordsteinkanten und hält an;
das gilt für Bordsteinkanten jeder Höhe, auch für
abgesenkte. Auf entsprechendes Signal führt er
weiter.
H4Verhalten bei Straßenüberquerungen, Be-
gehen von Bürgersteigen und Straßen
- Straßen überquert der Hund erst auf entsprechen-
des Signal. Der Hund führt direkt und geradlinig
über die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Bord-
steinkante.
- Auf Straßen mit Bürgersteig führt der Hund, soweit
möglich, auf dem Gehweg und hält dort möglichst
die Mitte ein. Er führt, sofern er nicht unbeweg-
lichen oder beweglichen Hindernissen ausweichen
muss, in gerader Richtung. Er führt, solange ihm
kein anderes Signal gegeben wird, bis zur Bord-
steinkante der nächsten Querstraße und bleibt
unmittelbar vor dieser stehen.
- Auf Straßen ohne Bürgersteig führt der Hund
selbstständig oder auf Signal des Menschen am
linken oder rechten Rand und zeigt einmündende
Straßen oder Wege an. Nach der Umgehung von
Hindernissen kehrt er wieder zurück auf die Lauf-
linie. Auf Straßen ohne Bürgersteig außerhalb
geschlossener Ortschaften führt der Hund gemäß
der Straßenverkehrsordnung äußerst links, wenn
zumutbar.
- Auf entsprechendes Signal sucht der Hund einen
gekennzeichneten Fußgängerüberweg (zum Bei-
spiel Zebrastreifen) auf und zeigt ihn durch Stehen-
bleiben an.
- Auf entsprechendes Signal führt der Hund zu einer
Ampel und zeigt sie beispielsweise durch Stehen-
bleiben oder Berühren am Ampelmast an.
H5Verhalten bei und auf Treppen, Roll-
treppen und Fahrsteigen (Laufbändern)
- Auf entsprechendes Signal sucht der Hund Trep-
pen und zeigt sie durch Anhalten an. Bei aufwärts
führenden Stellen stellt der Hund die Vorderpfote
auf die unterste Stufe. Die Treppen begeht der
Hund nur auf Signal. Er geht dabei flüssig und in
einem Tempo, das der Situation und den Bedürf-
nissen des Menschen angemessen ist.
- Rolltreppen und Fahrsteige (Laufbänder) betritt der
Hund nicht.
H6Benutzen von Verkehrsmitteln Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausstieg
eines Verkehrsmittels und zeigt diesen an. Er steigt
auf Signal zusammen mit dem Menschen ein bzw. aus.
Ist ein gleichzeitiges Einsteigen nicht möglich, so hat
der Hund aus Sicherheitsgründen vorauszugehen.
Beim Aussteigen geht der Mensch voraus.
H7Verhalten in oder bei Gebäuden - Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausgang
von Gebäuden oder Räumen und zeigt, sofern vor-
handen, die Ein- und Ausgangstür an.
- Während eines Einkaufs oder Restaurantbesuches
verhält sich der Hund ruhig und zurückhaltend,
ohne Dritte zu belästigen und bleibt an der Stelle
liegen, die ihm zugewiesen wurde.
H8Losgehen, Ändern von Richtung und
Geschwindigkeit, Nachfolgen
- Auf das entsprechende Signal geht der Hund los.
- Auf entsprechendes Signal ändert der Hund aus
dem Stand bzw. aus der Bewegung die Richtung.
- Auf entsprechendes Signal läuft der Hund schneller
bzw. langsamer. Das Führtempo ist der Umwelt-
situation und den Bedürfnissen des Menschen
angepasst.
- Auf Signal folgt der Hund einer bestimmten Person
und führt dabei weiterhin sicher (z. B. um Hinder-
nisse herum).
H9Aufsuchen und Anzeige von Sitzgelegen-
heiten und anderer Ziele/markanter
Punkte
- Auf Signal führt der Hund zu einer freien Sitz-
gelegenheit und zeigt diese an.
- Auf entsprechendes Signal sucht der Hund andere
Ziele (z. B. Verkaufsschalter, Kasse, Fahrstuhl,
Haltestelle, Briefkasten) auf und zeigt sie an.


 
S1 Sonstige Leistung

Geschult wird die Selbstständigkeit, die Arbeits- und Zugfreude und die Belastbarkeit des Hundes sowie die Konstanz der Führleistung.

b)
Mobilitätsassistenzhund

Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H13 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei die Hilfeleistungen H3 bis H13 durch bis zu drei sonstige Hilfeleistungen (H14) oder jeweils durch eine bei H2 aufgeführte einzelne Notfallmaßnahme ersetzt werden können.

Nummer HilfeleistungBeschreibung
H1Apportieren von Objekten Auf Signal hebt der Hund einen Gegenstand auf, hält
oder trägt ihn, bis er das Signal erhält, den Gegen-
stand koordiniert dem Menschen anzureichen oder
an einem angewiesenen Ort abzulegen.
H2Ausführen einer Notfallmaßnahme wie
- Telefon holen
- Hilfsperson holen
- Notrufknopf drücken
- Bellen oder Laut geben auf Signal oder
- Medikamente bringen
Der Hund führt auf Signal eine bestimmte Notfallmaß-
nahme aus: Zum Beispiel holt er das Telefon, eine
Hilfsperson oder bestimmte Notfallmedikamente.
Oder der Hund läuft auf Signal zu einer vorher ge-
nannten Person, um diese darauf aufmerksam zu
machen, dass Hilfe benötigt wird oder der Hund bellt
auf Signal des Menschen, um auf eine Notsituation
aufmerksam zu machen. Falls erforderlich, öffnet der
Hund dazu Türen, überwindet Treppen oder andere
Barrieren.
H3Schalter bedienen Der Hund betätigt auf Signal hin mit der Nase oder der
Pfote den erwünschten Schalter von Einrichtungen
wie etwa Licht, Notrufknopf, Fahrstuhl, Ampeltaster,
Toilettenspülung sowie Schalter von Elektrogeräten
wie etwa Staubsauger.
H4Türen öffnen, aufhalten und schließen Der Hund öffnet und schließt auf Signal eine Zimmer-
oder Wohnungstür. Bei Türen, die selbst schließen,
hält er die Tür weit und lang genug offen, so dass
der Mensch hindurchgehen oder hindurchfahren kann.
H5Unterstützung beim An- und/oder Aus-
ziehen
Der Hund zieht auf Signal mit dem Maul das ge-
wünschte Kleidungsstück an und/oder aus, ohne das
Kleidungsstück dabei zu beschädigen. Winkel, Art
und Krafteinsatz lernt der Hund an individuellen Be-
dürfnissen auszurichten.
H6Handrollstuhl oder Rollator heranziehen Der Hund zieht auf Signal den Handrollstuhl oder
Rollator zu seinem Menschen heran. Position und
Abstand sind hierbei individuell von Situation und
individuellem Bedarf abhängig, um z. B. sicheres Um-
setzen zu ermöglichen.
H7Türen oder Schubladen öffnen Der Hund öffnet auf Signal eine Schublade oder Tür
(auch Schranktür) etwa durch Ziehen oder Anstupsen.
H8Unterstützung bei der Hausarbeit Der Hund unterstützt bei der Erledigung der Hausar-
beit (etwa bei der Wäsche). Hierzu kann es je nach
Bedarf notwendig sein, dass er beispielsweise
Wäsche aus der Maschine anreicht, einen Wäsche-
korb zum Wäscheständer zieht, Wäsche sowie
heruntergefallene Wäscheklammern anreicht und den
Wäscheklammerbeutel hält.
H9Packtasche tragen einschließlich Auf-
und Absetzen
Der Hund trägt eine ergonomisch individuell zu ihm
passende Packtasche auf dem Rücken, in der bei-
spielsweise der Einkauf verstaut werden kann. Der
Hund lernt, sich sicher mit der Packtasche im privaten
und öffentlichen Bereich zu bewegen. Das Gewicht
der Packtasche samt Inhalt darf 15 % des Körper-
gewichts des Hundes nicht überschreiten.
H10 Hand auf eine Armlehne oder ein Steuer-
element (Schaltung) schieben
Der Hund unterstützt den Menschen dabei, dessen
Hand oder Arm auf Armlehne, Rollstuhlschaltung,
Schoß etc. zu platzieren, wenn dies aus eigener Kraft
nicht möglich ist, beispielsweise indem der Hund
seine Schnauze unter den Arm legt und diesen auf
die Armlehne zurückschiebt.
H12Aufräumen und Müll entsorgen Auf Signal bringt der Hund den Gegenstand zum Müll-
eimer und entsorgt diesen gezielt im Eimer. Hierbei
benötigt er keinen Sichtkontakt zu seinem Menschen
und öffnet solche Türen, die ihm den Weg zum Müll-
eimer versperren.
H13Hilfsmittel wie Beatmungsgerät tragen
oder ziehen
Der Hund trägt ein Hilfsmittel wie etwa ein kleines
Beatmungsgerät für seinen Menschen oder zieht ein
größeres Beatmungsgerät.
H14Sonstige Hilfeleistung
Eine Hilfeleistung, die sich nach dem in-
dividuellen Bedarf richtet und mindestens
eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
1. Die Hilfeleistung ersetzt ganz oder
teilweise eine ausgefallene Körper-
funktion oder ermöglicht die Erfüllung
von Grundbedürfnissen des täglichen
Lebens. Zu den Grundbedürfnissen
des täglichen Lebens gehören Körper-
funktionen wie Gehen, Stehen, Trep-
pensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen,
Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme
und die Ausscheidung, das selbst-
ständige Wohnen und das Erschließen
eines gewissen körperlichen und
geistigen Freiraumes und die Kommu-
nikation zur Vermeidung von Verein-
samung.
2. Die Hilfeleistung gleicht die mit der
Funktionsbeeinträchtigung verbundene
oder im Falle der Vorbeugung zu er-
wartende Teilhabestörung aus, mildert
diese, wendet sie ab oder beeinflusst
sie in sonstiger Weise günstig, um
die Selbstbestimmung und gleich-
berechtigte Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft zu fördern und Benach-
teiligungen von Menschen mit Be-
hinderungen zu vermeiden oder ihnen
entgegenzuwirken.
Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach
den Anforderungen des Einzelfalls.


c)
Signalassistenzhund

Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei diese jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch die weitere Anzeige eines Geräuschs aus der Hilfeleistung H1 ersetzt werden können.

NummerHilfeleistungBeschreibung
H1Mindestens zwei der folgenden Geräusche
- Türklingel
- Krankenwagen-, Feuerwehr- und
Polizeisirene
- Kraftfahrzeughupe
- Vorname und Name
- Rufen, Weinen oder Schreien
des eigenen Kindes
Der Hund zeigt mindestens zwei Geräusche durch
ein Anzeigeverhalten (zum Beispiel durch Stupsen
mit der Nase, Kratzen am Bein oder Anspringen) oder
das Bringen eines bestimmten Gegenstandes an. Der
Mensch wird nach jedem Anzeigen eines Geräusches,
auch nach Aufforderung durch den Menschen
(etwa durch eine entsprechende Gebärde), zur Ge-
räuschquelle geführt.
 - Klopfen
- Nähern von Menschen
durch ein Anzeigeverhalten anzeigen und
zur Geräuschquelle führen oder durch ein
bestimmtes Verhalten auf die Geräusch-
quelle aufmerksam machen.
 
H2Rauchmelder anzeigen Der Hund zeigt den Signalton eines Rauchmelders an.
Anstatt den Menschen zum Geräusch zu führen, zeigt
er durch ein eindeutiges, nur Rauchmelder betreffen-
des Verhalten, die Gefahr an. Das jeweilig trainierte
Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen
und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender
Beachtung und penetrant.
H3Bestimmte Verkehrssituationen anzeigen Der Hund zeigt bestimmte Verkehrssituationen an, aus
denen eine Gefahrsituation für den Menschen entste-
hen könnte. Dies könnte etwa ein sich dem Menschen
von hinten näherndes Kraftfahrzeug, Fahrrad oder
sonstiges Fahrzeug sein.
H4Ein Familienmitglied oder einen Dritten
holen
Der Hund holt nach Aufforderung durch den Men-
schen ein Familienmitglied oder einen Dritten.
H5Nachricht zu einer anderen Person brin-
gen
Der Hund transportiert eine Nachricht vom oder zum
Menschen zu oder von einer anderen Person.
H6Verlust von Gegenständen anzeigen Der Hund macht den Menschen darauf aufmerksam,
wenn ihm Gegenstände herunterfallen.
H7Wecker Klingeln anzeigen Der Hund zeigt das Klingeln durch ein Anzeigeverhal-
ten (vgl. H1) oder das Bringen des Weckers an.
H8Telefonklingeln oder Klingeln des Smart-
phones anzeigen
Der Hund zeigt das Klingeln eines Telefons oder
Smartphones an.
H9Haushaltsgeräusche (wie etwa Eieruhr,
kochendes Wasser)
Wie bei H8
H10Eingang von Emails Wie bei H8
H11Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung
Vgl. unter Buchstabe b) H14
Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach
den Anforderungen des Einzelfalls.


d)
Warn- und Anzeigeassistenzhund

Der Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch eine Notfallmaßnahme der Hilfeleistung H2 ersetzt werden können.

NummerHilfeleistungBeschreibung
H1Zuverlässiges Warnen oder Anzeigen
der medizinischen Notsituation/eines ver-
änderten körperlichen Zustands oder ei-
nes Allergens an bekannten und unbe-
kannten Orten
Der Warnhund warnt den Menschen mit einem ein-
deutigen Warnverhalten zuverlässig zu allen Tages-
und Nachtzeiten in jeder Situation, bevor die medizi-
nische Notsituation eintritt. Das jeweilig trainierte
Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen
und effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be-
achtung und penetrant. Der Anzeigehund zeigt eine
eingetretene medizinische Notsituation (gegebenen-
falls auch einen anaphylaktischen Schock) oder den
potentiellen Auslöser einer medizinischen Notsituation
(zum Beispiel ein Allergen) durch ein bestimmtes An-
zeigeverhalten (etwa Stupsen, Lecken, Pfote auflegen,
Gegenstand bringen, Bellen) an. Für den Fall einer
Allergenanzeige kann der Hund das Allergen im Raum
(auch in oder auf Gegenständen wie etwa Teller und
Tablett) und in der direkten Umgebung des Menschen
anzeigen. Außerdem zeigt der Hund durch ein be-
sonderes Anzeigeverhalten auch an, wenn sich
am durchsuchten Ort kein Allergen befindet (Negativ-
Anzeige).
Bei Bellen als Anzeigeverhalten kann der Hund in der
Nähe des Menschen bleiben und alarmiert durch das
Bellen eine andere Person etwa in der Wohnung oder
im Geschäft.
H2Zuverlässiges Ausführen einer Notfall-
maßnahme (es genügt eine der nachfol-
genden Maßnahmen):
- Telefon holen
- Notfallmappe bringen
- Medizinische Geräte, Notfallmedika-
mente oder andere notwendige Hilfs-
mittel bringen
- Hilfe holen, z. B. einen Angehörigen
- Notrufknopf drücken
- Bellen oder Lautgeben auf Signal
Ist die Notsituation eingetreten, führt der Hund auf
Signal eine Notfallmaßnahme aus. Zum Beispiel holt
er das Telefon, damit der Mensch selbst etwa Ange-
hörige oder den Rettungswagen verständigen kann
oder eine Betreuungsperson diese anrufen kann. Falls
für die Notfallmaßnahme erforderlich, weckt der Hund
den Menschen. Der Hund reagiert in bestimmten Not-
fallsituationen, ohne dass er ein gesondertes Signal
vom Menschen erhält (z. B. bei Bewusstlosigkeit des
Menschen).
H3Wecken bei Wecker Klingeln Schläft der Mensch zum Beispiel als Folge einer
Medikamenteneinnahme so tief, dass er nicht auf
einen Wecker reagiert, weckt der Hund ihn, sobald
der Wecker klingelt.
H4Anzeigen des Alarms eines medizinischen
Geräts
Der Hund zeigt durch ein Anzeigeverhalten (etwa
durch Stupsen oder Pfote auflegen) an, wenn ein
Alarm eines medizinischen Geräts einen medizini-
schen Notfall oder einen Fehler signalisiert, der sofor-
tiges Handeln erfordert. Das jeweilig trainierte An-
zeigeverhalten muss der Situation angemessen und
effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be-
achtung und penetrant.
H5Türen öffnen in Notsituation Wenn der Mensch bewusstlos ist und Angehörige
oder der Rettungsdienst eintreffen, um zu helfen,
öffnet der Hund ihnen die Eingangstür und lässt sie
eintreten.
H6Lichtschalter bedienen Auf Signal schaltet der Hund das Licht an und aus.
H7Taktile Stimulation Während eines Anfalls oder einer Schlafattacke leckt
der Hund den Menschen an einer auf die individuellen
Bedürfnisse des Menschen abgestimmten Stelle am
Körper (z. B. Gesicht, Hände), um dem Menschen
durch die taktile Stimulation zu helfen wieder zu sich
zu kommen, ihm Sicherheit zu vermitteln und ihm zu
helfen, sich schneller orientieren zu können.
H8An die Medikamenteneinnahme oder Mit-
nahme erinnern
Täglich erinnert der Hund bei bestimmten wieder-
kehrenden Situationen (zum Beispiel Frühstück) an
die Einnahme von Medikamenten, indem er zum Bei-
spiel die Medikamententasche bringt, oder den Men-
schen beim Verlassen des Hauses an die Mitnahme
der Medikamententasche erinnert.
H9Sicher nach Hause oder an einen siche-
ren Ort bringen
Ist der Mensch direkt vor der drohenden Notsituation
oder danach nicht mehr aufnahmefähig oder über-
kommt ihn starke Schläfrigkeit, führt ihn der Hund an
einen sicheren Ort oder - nach der Notsituation - nach
Hause.
H11Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung
Vgl. unter Buchstabe b) H14
Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach
den Anforderungen des Einzelfalls.


e)
PSB-Assistenzhund

Die Ausbildung umfasst die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H13 aufgeführten Hilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H14) oder eine Hilfeleistung aus H1 oder H2 ersetzt werden können.

Nummer HilfeleistungBeschreibung
H1Sicherheit geben Der Hund gibt dem Menschen auf Signal durch seine
Nähe oder Berührung in verschiedenen Situationen
und Orten Sicherheit und Nähe. Oder er setzt, stellt
oder legt sich auf Signal zwischen seinen Menschen
und einen anderen Menschen, um eine Distanz zu
schaffen. Dabei darf der Hund keine Aggressionen
gegenüber Dritten zeigen.
H2Notfallmaßnahme ausführen Der Hund leistet in einer bestimmten Notsituation je
nach persönlichen Bedarf Hilfe.
Dies kann dadurch geschehen, dass
- der Hund den Menschen zu der nächsten freien
Sitzgelegenheit bringt,
- der Hund seinen Menschen auf Signal zurück nach
Hause bringt (Wobei zu berücksichtigen ist, dass
der Hund den Menschen nur nach Hause bringen
kann, wenn eine bestimmte Distanz zum Wohnort
nicht überschritten wurde. Es ist daher nicht erfor-
derlich, dass der Hund den Menschen von jedem
beliebigen Ort nach Hause bringt.),
- der Hund seinen Menschen zum Beispiel durch das
Auflegen einer Pfote oder Anstupsen beruhigt und
ihn gegebenenfalls ablenkt,
- der Hund bei eindeutigen Anzeichen eines ver-
änderten Zustandes des Menschen, der sofortige
Maßnahmen durch den Menschen oder seine An-
gehörigen erfordert, wie etwa Stressreduktion, Ein-
satz von Medikamenten oder in der Verhaltens-
therapie erlernten Fertigkeiten, durch ein Anzeige-
verhalten anzeigt,
- der Hund bei Schlaflosigkeit Tiefendruck ausübt,
indem er sich zum Beispiel auf die Beine oder in
den Schoß des Menschen legt oder eine Gewichts-
decke bringt,
- der Hund durch das Überbringen eines Zettels
an Dritte Hilfe holt, falls der Mensch sich in einer
Situation nicht ausdrücken kann,
- der Hund einen Dritten zur Hilfe holt, einen Notfall-
knopf drückt oder eine ähnliche Handlung vornimmt,
- der Hund in einer Krise auf Signal das Telefon bringt,
- der Hund bei entsprechend nachvollziehbaren, er-
lernten Anzeichen Dissoziationen, Flashbacks,
Alpträume und Panikattacken durch taktile Stimu-
lation unterbricht und den Menschen anschließend
bei Bedarf beruhigt,
- der Hund auf Signal den nächsten Ausgang - zum
Beispiel in einem Supermarkt - findet, wenn der
Menschen Panik bekommt oder dissoziiert.
H3Straßenübergänge anzeigen und für
sichere Fortbewegung im Straßenverkehr
sorgen
Der Hund bleibt automatisch an jedem Straßenüber-
gang stehen und lehrt so den Menschen auch stehen-
zubleiben und nicht einfach über die Straße zu laufen.
Der Hund bleibt sofort auf dem Fußweg stehen, wenn
ein Auto aus einer Ausfahrt fährt, um den Menschen vor
der Gefahr des herausfahrenden Autos zu schützen.
H4 An die Medikamenteneinnahme erinnern Der Hund reagiert auf einen festgelegten Signalton
(z. B. durch einen Wecker) indem er an die Einnahme
der Medikamente - etwa durch Bringen der Medika-
mententasche - erinnert.
H5Objekte apportieren Der Hund bringt seinem Menschen auf Signal be-
nötigte Gegenstände und hebt heruntergefallene
Gegenstände auf.
H6Rauchmelder anzeigen Der Hund zeigt das Ertönen des Rauchmelders an und
bringt den Menschen zum Ausgang.
H7Kommunikation übernehmen Kann der Mensch in der Öffentlichkeit nicht antworten
oder sprechen, überreicht der Hund eine Karte mit
Informationen.
H8Anzeigen eines Wecksignals und Wecken Der Hund zeigt ein Wecksignal an und weckt den
Menschen.
H9Schlüssel finden und bringen Der Hund sucht, findet und bringt den Schlüssel oder
ähnliche wichtige Gegenstände, wenn der Mensch
sich nicht mehr erinnern kann, wo in der Wohnung er
den Schlüssel platziert hat.
H10Lichtschalter bedienen (auch in dunklen
Räumen)
Der Hund kann auf Signal das Licht an- und aus-
schalten.
H11An Waschroutine erinnern Eine Klingel ertönt täglich zur selben Zeit und der
Hund bringt den Menschen auf dieses Signal ins
Badezimmer.
H12Suche von hilflosen Personen Läuft eine hilflose Person, insbesondere ein Kind un-
bemerkt weg, sucht der Hund die Person auf Signal
zeitnah und im Nahbereich der Wohnung oder des
Orts, an dem die Person entlaufen ist.
H13Durch eine Menschenmenge führen Der Hund führt seinen Menschen auf Signal durch
eine Menschenmenge, beispielsweise durch wartende
Menschen vor dem Fahrstuhl oder eine Menge in der
Innenstadt.
H14Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung
Vgl. unter Buchstabe b) H14
Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach
den Anforderungen des Einzelfalls.


3.
Theoretische Sachkunde

Zur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Tierschutz, Haltung, Gesundheit, Wesen und Verhalten des Assistenzhundes. Dazu zählen Kenntnisse über

-
die tägliche Versorgung (Ernährung (auch in Bezug auf Hygieneaspekte einer eventuellen Rohfütterung), Gesundheitsfürsorge, Pflege, artgemäße Haltung, Auslastung und Beschäftigung sowie Ruhebedürfnis des Hundes),

-
das Verhalten eines Assistenzhundes, insbesondere als Teil einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie rassespezifische Merkmale unterschiedlicher Hunderassen,

-
die Grundlagen der Kommunikation von und mit Assistenzhunden, Lerntheorie und Erziehung,

-
die für die Haltung eines Assistenzhundes maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie

-
die Anzeichen für eine Überlastung des Assistenzhundes.



 

Zitierungen von Anlage 4 AHundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AHundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 AHundV Ziel und Inhalt der Ausbildung
... zu einer der in § 3 Absatz 1 genannten Assistenzhundearten und umfasst mindestens den in Anlage 4 und in diesem Abschnitt aufgeführten Ausbildungsinhalt. (4) Die ...
§ 21 AHundV Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes
... und Lichtbilder und 5. ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung nach Anlage 4 und die Prüfung nach Anlage 6, wenn die Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen ...
Anlage 6 AHundV (zu § 16 Absatz 1 Satz 3, § 21 Absatz 1 Nummer 5) Prüfung
... mindestens die für die jeweilige Assistenzhundeart maßgeblichen Hilfeleistungen der Anlage 4 erfüllen. Bei Hilfeleistungen, die Erkrankungen wie etwa Diabetes, Epilepsie oder andere ... die Allergene anzeigen sollen. Bei Blindenführhunden ist zudem die Sonstige Leistung nach Anlage 4 Teil der Prüfung. d) Theoretischer Prüfungsteil Prüfungsinhalt sind ...
Anlage 7 AHundV (zu § 29 Absatz 1 Satz 3) Zulassung von Ausbildungsstätten
...  entsprechend den Standards ge- mäß Abschnitt 3 einschließlich Anlage 4 erfolgt und die dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Lerntheorien entsprechenden ... Methoden eingehalten werden Ausbildungskonzept, das die in Abschnitt 3 und Anlage 4 festgelegten Inhalte enthalten muss und aus dem sich die angewandte Methodik ergibt  ...