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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2026

Anlage 4 - Ausbauberufeausbildungsverordnung (AusbauBAusbV)

Artikel 3 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 222
Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-156 Berufliche Bildung
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Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin


Anlage 4 wird in 6 Vorschriften zitiert


 
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Zitierungen von Anlage 4 AusbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AusbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AusbauBAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... und Mosaikarbeiten: Anlage 3 Abschnitt A, B und D, 4. im Schwerpunkt Estricharbeiten: Anlage 4 Abschnitt A, B und D , 5. im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten: Anlage 5 ... im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin in Anlage 4 Abschnitt A bis D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (6) Gegenstand der ... (8) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 vorgegeben ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden, wenn und soweit ... liegen, die Abweichung erfordern. (9) Die in den jeweiligen Anlagen 1 bis 6 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen von den Ausbildenden so ...
§ 11 AusbauBAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
... im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 4 Abschnitt A laufende Nummer 4 und 8 bis 15 sowie b) im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 4 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 9 bis 12; 5. Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und ... 1. im ersten Ausbildungsjahr in 13 Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 4 Abschnitt A laufende Nummer 4 und 8 bis 15, 2. im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen ... im zweiten Ausbildungsjahr in elf Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 4 Abschnitt B laufende Nummer 4 und 9 bis 12 sowie 3. im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen ... im dritten Ausbildungsjahr in sechs Wochen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage 4 Abschnitt C laufende Nummer 4 bis 10. (6) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf ...
§ 14 AusbauBAusbV Inhalt
... sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, ... Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 17 AusbauBAusbV Inhalt
... erstreckt sich auf 1. die in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlage 1 bis 6 jeweils in den Abschnitten A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 64 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 1
... im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin in Anlage 4 Abschnitt A, B und D für die ersten 24 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ... im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin in Anlage 4 Abschnitt A, B und D genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ...
§ 66 AusbauBAusbV Inhalt des Teiles 2
... im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin in der Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ... Ausbaufacharbeiterin Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der ...