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Anlage 4 - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-1 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite
- 1.
- Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Kreditgeber Anschrift Telefon*) E-Mail*) Fax*) Internet-Adresse*) | [Name] [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrauchers] |
(falls zutreffend) | |
Kreditvermittler Anschrift Telefon*) E-Mail*) Fax*) Internet-Adresse*) | [Name] [Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher] |
- *)
- Freiwillige Angaben des Kreditgebers
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.- 2.
- Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits
Kreditart | |
Gesamtkreditbetrag | |
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird | |
Bedingungen für die Inanspruchnahme Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten | |
Laufzeit des Kreditvertrags | |
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden | Sie müssen folgende Zahlungen leisten: [Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbrau- cher zu leistenden Zahlungen] |
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten: | |
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit | [Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamt- kosten des Kredits] |
(falls zutreffend) | |
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbrin- gung einer Dienstleistung verbunden. Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung Barzahlungspreis | |
(falls zutreffend) | |
Verlangte Sicherheiten Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten | [Art der Sicherheiten] |
(falls zutreffend) | |
Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapital- tilgung |
- 3.
- Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten | [% - gebunden oder - veränderlich (mit dem Index oder Referenzzins- satz für den anfänglichen Sollzinssatz) - Zeiträume] |
Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozent- satz des Gesamtkreditbetrags | [% Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämt- licher in die Berechnung des Jahreszinses einflie- ßender Annahmen] |
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen. | |
Ist | |
- der Abschluss einer Kreditversicherung oder | Ja/Nein [Falls ja, Art der Versicherung:] |
- die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kre- ditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertrags- bedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienst- leistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten. | Ja/Nein [Falls ja, Art der Nebenleistung:] |
Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit | |
(falls zutreffend) | |
Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in An- spruch genommenen Kreditbeträge erforderlich. | |
(falls zutreffend) Höhe der Kosten für die Verwendung eines be- stimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte) | |
(falls zutreffend) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kre- ditvertrag | |
(falls zutreffend) Bedingungen, unter denen die vorstehend genann- ten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditver- trag geändert werden können | |
(falls zutreffend) Verpflichtung zur Zahlung von Notarkosten | |
Kosten bei Zahlungsverzug Ausbleibende Zahlungen können schwer wiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren. | Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [... (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Ver- zugskosten)] berechnet. |
- 4.
- Andere wichtige rechtliche Aspekte
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalenderta- gen den Kreditvertrag zu widerrufen. | Ja/Nein |
Vorzeitige Rückzahlung Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. (falls zutreffend) | |
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu | [Festlegung der Entschädigung (Berechnungsme- thode) gemäß § 502 BGB] |
Datenbankabfrage Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent- geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ord- nung oder Sicherheit zuwiderläuft. | |
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Ab- schluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist. | |
(falls zutreffend) Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist | Diese Informationen gelten vom... bis... |
- (falls zutreffend)
- 5.
- Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
a) zum Kreditgeber | |
(falls zutreffend) Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben | [Name] |
Anschrift Telefon*) E-Mail*) Fax*) Internet-Adresse*) *) Freiwillige Angaben des Kreditgebers | [Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Verbrau- chers] |
(falls zutreffend) Eintrag im Handelsregister | [Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Ken- nung] |
(falls zutreffend) Zuständige Aufsichtsbehörde | |
b) zum Kreditvertrag | |
(falls zutreffend) Ausübung des Widerrufsrechts | [Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufs- rechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der An- schrift, an die die Widerruferklärung zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts] |
(falls zutreffend) Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Be- ziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditver- trags zugrunde legt | |
(falls zutreffend) Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwend- bare Recht und/oder das zuständige Gericht | [Entsprechende Klauseln hier wiedergeben] |
(falls zutreffend) Wahl der Sprache | Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zu- stimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten. |
c) zu den Rechtsmitteln | |
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu | [Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe- helfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraus- setzungen für diesen Zugang] |
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung G. v. 20. September 2013 BGBl. I S. 3642 m.W.v. 13. Juni 2014
Frühere Fassungen von Anlage 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 EGBGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 247 EGBGB Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträgen (vom 07.11.2023)
... Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite gemäß dem Muster in Anlage 4 zu verwenden. (3) Soll ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ... Verpflichtungen gelten bis 31. Dezember 2010 auch bei Übermittlung des Musters in den Anlagen 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Anhang 1 VerbrKredRLUG zu Artikel 2 Nr. 7
... die Voraus- setzungen für diesen Zugang] Anlage 4 (zu Artikel 247 § 2) Europäische Verbraucherkreditinformationen bei ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
Artikel 1 EGBGBuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Lebenspartnerschaft vor dem 29. Januar 2013 eingeleitet worden ist." 9. In Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 4 zu Artikel 247 § 2 wird jeweils in der linken Spalte in der ...
Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 2 VDLRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Verpflichtungen gelten bis 31. Dezember 2010 auch bei Übermittlung des Musters in Anlage 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des ... „Buchstabe a" durch die Angabe „Nummer 1" ersetzt. 3. Anlage 3 Nummer 3 wird wie folgt geändert: a) Nach den Wörtern „Kosten im ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 2 VerbrRRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... das Bestehen eines Widerrufsrechts kann der Unternehmer dem Verbraucher das in der Anlage 3 vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung bei Finanzdienstleistungsverträgen ... § 2 wird wie folgt geändert: aa) In Absatz 1 wird die Angabe „Anlage 3 " durch die Angabe „Anlage 4" und die Angabe „§ 495 Abs. 3 Nr. 1" ... 312d Absatz 2" ersetzt. bbb) In Satz 3 werden die Wörter „Anlage 3 und 4" durch die Wörter „den Anlagen 4 und 5" ersetzt. b) In ... Die Anlagen 1 und 2 werden durch die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Anlagen 1 bis 3 ersetzt. 8. Die bisherige Anlage 3 wird Anlage 4 und Nummer 3 wird wie folgt ... Anhang zu diesem Gesetz ersichtlichen Anlagen 1 bis 3 ersetzt. 8. Die bisherige Anlage 3 wird Anlage 4 und Nummer 3 wird wie folgt geändert: a) In der vorletzten Zeile ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 2 WohnImmoKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Standardinformation für Verbraucherkredite gemäß dem Muster in Anlage 4 zu verwenden. (3) Soll ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag gemäß ... Fassung. 9. Anlage 9 wird angefügt. Sie erhält die aus der Anlage 4 zu diesem Gesetz ersichtliche ...
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