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Anlage 4 - Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag *)
- *)
- in der Grafik nicht konsolidierte Änderungen:
Artikel 1 Nummer 22 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119):
In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz „Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen." durch folgende Sätze ersetzt:
„Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden."
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung V. v. 2. Mai 2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145 m.W.v. 15. Mai 2023
Frühere Fassungen von Anlage 4 EuWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.05.2023 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119 |
aktuell vorher | 25.05.2018 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570 |
aktuell vorher | 24.12.2013 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335 |
aktuell vorher | 11.12.2008 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 |
aktuell | vor 11.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 EuWO Benachrichtigung der Wahlberechtigten (vom 25.05.2018)
... einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen nach dem Muster der Anlage 4 aufzudrucken. (3) Auf Wahlberechtigte, die nach § 15 Abs. 2 oder § 17a Abs. 1 ...
Anlage 3 EuWO (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung 1) *) (vom 15.05.2023)
... der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den
Wahlscheinantrag ( Anlage 4 ) aufzudrucken.
2) Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- ...
Anlage 4 EuWO (zu § 18 Absatz 2) Wahlscheinantrag *) (vom 15.05.2023)
... Artikel 1 Nummer 22 V. v. 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119): In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz „Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist." 40. In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird in dem Kästchen links neben dem Kästchen für die ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... 1) erhält die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 22. Die Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) erhält die aus dem Anhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... spätestens ……………… 7), 12.00 Uhr." 22. In Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2) wird der Satz „Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Artikel 2 2. BWOuEuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... im Wählerverzeichnis." b) Die Seite 2 wird aufgehoben. 27. Anlage 4 (zu § 18 Abs. 2) wird wie folgt geändert: a) Nach den Wörtern ...
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