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Anlage 4 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

Anlage 4 (zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Februar 2013), zu ermitteln.

Diagramm (BGBl. 2022 I S. 2259)
Winderosionsgefährdungsklasse4

Winderosionsgefährdungsklasse Stufe nach DIN 19706
KWindEnat5


4
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 9 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Februar 2013). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.



 

Zitierungen von Anlage 4 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GAPKondV Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (vom 17.12.2022)
... Erosionsgefährdung 1. durch Wasser nach Anlage 3 und 2. durch Wind nach Anlage 4 . In der Rechtsverordnung nach Satz 2 sind die Gebiete zu bezeichnen, die den ... Eine Ackerfläche, die zur Winderosionsgefährdungsklasse KWind nach Anlage 4 gehört, darf nur bei einer Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden. ...