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Anlage 5 - Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 1) Ausbildungsnachweis
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Dokumentation der Ausbildung muss die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
- Angaben zur Ausbildungsstätte: Name der Ausbildungsstätte, fachlich verantwortliche Person für die Ausbildung
- 2.
- Angaben zum Menschen mit Behinderungen: Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum
- 3.
- Bei Beteiligung einer Bezugsperson an der Ausbildung: Vorname, Name, Adresse und Geburtsdatum der Bezugsperson
- 4.
- Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und Wurftag
- 5.
- Ergebnis und Begründung der generellen Eignungsprüfung (§ 9)
- 6.
- Ergebnis und Begründung der konkret-individuellen Eignungsprüfung (§ 10)
- 7.
- Art der Ausbildung (Fremdausbildung oder Selbstausbildung)
- 8.
- Inhalt der vermittelten Ausbildungsleistung mit Angabe von inhaltlichem und zeitlichem Umfang sowie Datum, an dem die jeweilige Ausbildungsleistung erbracht wurde
- 9.
- Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben durch die fachlich verantwortliche Person
Zitierungen von Anlage 5 AHundV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 AHundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AHundV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 AHundV Ausbildungsstätte
... (3) Die Ausbildungsstätte dokumentiert die Ausbildung nach Maßgabe der Anlage 5 in einem Ausbildungsnachweis. Die Ausbildungsstätte händigt dem Menschen mit ...
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