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Anlage 5 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
Anlage 5 (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Ausgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein. Ersatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4). Bei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.
A. Räumlich-funktionale Anforderungen
Schutzgüter | Funktionen (siehe im Einzelnen Anlage 1) | Maßgaben zum Ausgleich und Ersatz | Räume, in denen die Ausgleichs- maßnahmen durchzuführen sind |
Biotope | Vielfalt von Lebensgemein- schaften und Lebensräumen | Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betrof- fenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotop- typenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwer- tigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffe- nen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederher- stellung sind Biotope zu wählen, die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maß- nahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Ab- schnitt B) geeignet sind. Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Nährstoffentzug Wiedervernässung Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungs- maßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natür- lichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Bio- top- und Höhlenbäumen und Totholz) wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotop- ausstattung ab- grenzt (z. B. Wald- bereiche, Niede- rungsbereiche, strukturiertes Offenland) |
Tiere | Vielfalt von Tier- arten einschließ- lich der innerart- lichen Vielfalt | Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habi- tate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en) Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopula- tion(en) artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den be- einträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher Wiederherstellbarkeit Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) | in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- spezifischen Funk- tionsraum mög- lichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)/Popula- tion(en) |
Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) | | ||
Pflanzen | Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerart- lichen Vielfalt | Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Stand- orte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale artspezifischen Standortbedingungen Entwicklungszeiten Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standort- bedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen) Wiederherstellung von Lebensräumen Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflan- zenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diaspo- ren) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) | in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- spezifischen Funk- tionsraum in Ab- hängigkeit von konkreten Ver- breitungsarealen |
Boden | natürliche Bodenfunktionen | Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Ab- schnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bo- denraums Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, Bereich mit ver- gleichbaren Boden- gesellschaften und -typen |
Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes | Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Boden- typen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Aus- gleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotop- kategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstan- den sind Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, Be- reich mit vergleich- baren Bodengesell- schaften und -typen | |
Wasser | Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächen- gewässer ein- schließlich der natürlichen Selbstreini- gungsfähigkeit der Fließgewäs- ser ergeben | Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Ge- wässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz) Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseiti- gung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Ver- rohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren) Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrand- streifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorpho- logie zur Sauerstoffanreicherung Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillge- wässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegun- gen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließ- gewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Ober- flächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosions- gefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasser- überläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewäs- sern (siehe Anlage 6 Abschnitt C) | in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen un- mittelbarem Umfeld |
Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben | Verbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunk- tionen Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.: Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringe- rung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehen- dem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmut- zungen z. B. durch Altlastensanierung Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.: Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahme- fällen Infiltration von Niederschlagswasser | in dem vom Eingriff betroffenen Grund- wasserleiter, -einzugsgebiet | |
Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhält- nissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen | | ||
Hochwasser- schutzfunktion und Funktionen im Nieder- schlags-Abfluss- haushalt (Retentions- funktion) | Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltra- tion von Niederschlagswasser und Regenwasserrück- haltung Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugs- gebiet Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentions- raum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließge- wässern Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Ge- wässerverbauungen Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle Extensivierung der Auenutzung Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions- raumes Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern | in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers | |
Biotope | Vielfalt von Lebensgemein- schaften und Lebensräumen | Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betrof- fenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotop- typenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleich- wertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederher- stellung sind Biotope zu wählen, • die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maß- nahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind. Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Nährstoffentzug Wiedervernässung | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotop- ausstattung ab- grenzt (z. B. Wald- bereiche, Niede- rungsbereiche, strukturiertes Offenland) |
• Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaf- tungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Tot- holz) • wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwer- tung von Riffen oder anderen Biotopen | |||
Tiere | Vielfalt von Tierarten ein- schließlich der innerartlichen Vielfalt | Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habi- tate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von • Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en) Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Er- satz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/ Metapopulation(en) • artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeit- licher Wiederherstellbarkeit Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) • Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifi- scher Habitatstrukturen (insbesondere Schlüssel- habitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagd- habitate) • Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Le- bensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) | in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- spezifischen Funk- tionsraum mög- lichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)/Popula- tion(en) |
Pflanzen | Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerart- lichen Vielfalt | Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Stand- orte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Stand- orte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die bio- logische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von • Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungs- areale artspezifischen Standortbedingungen Entwicklungszeiten Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Optimierung der artspezifisch erforderlichen Stand- ortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasen- flächen, Entfernen von Gehölzen) Wiederherstellung von Lebensräumen | in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- spezifischen Funk- tionsraum in Ab- hängigkeit von konkreten Ver- breitungsarealen |
• Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) | |||
Boden | natürliche Bodenfunktionen | Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, Be- reich mit vergleich- baren Bodengesell- schaften und -typen |
Vielfalt von Bodentypen und Boden- formen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes | Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Boden- typen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Aus- gleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotop- kategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: • Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypi- schen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzun- gen entstanden sind Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzun- gen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen | in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, Be- reich mit vergleich- baren Bodengesell- schaften und -typen | |
Wasser | Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächen- gewässer ein- schließlich der natürlichen Selbstreini- gungsfähigkeit der Fließgewäs- ser ergeben | Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Ge- wässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hin- sichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz) Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseiti- gung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren) • Reduzierung bestehender Belastungen durch Opti- mierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstruktu- ren, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung • Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, An- lage von Auefließgewässern Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Still- gewässern | in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen un- mittelbarem Umfeld |
• Wiederherstellung von fließgewässertypischen Ab- fluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deich- rückverlegungen, Geschiebemanagement zur Ver- meidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen • Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Um- feld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnah- men auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen • Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewäs- sern Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwas- serüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließge- wässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C) | |||
Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben | Verbesserung/Wiederherstellung der Grundwasserfunk- tionen Mögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.: • Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Ver- ringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserver- schmutzungen z. B. durch Altlastensanierung Mögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.: • Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Aus- nahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserver- hältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässer- typischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen • Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen | in dem vom Eingriff betroffenen Grund- wasserleiter, -einzugsgebiet | |
Hochwasser- schutzfunktion und Funktionen im Nieder- schlags-Ab- flusshaushalt (Retentions- funktion) | Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und Retentionsfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. In- filtration von Niederschlagswasser und Regenwasser- rückhaltung Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Ein- zugsgebiet | in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers | |
• Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Reten- tionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließ- gewässern Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Ab- fluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließ- gewässersohle • Extensivierung der Auenutzung Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe An- lage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions- raumes Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräu- men oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern | |
B. Berücksichtigung von Entwicklungszeiten
- Sofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).
Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.
Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.
Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.
Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen
Zielbiotop | Ausgangsbiotope (mögliche Maßnahmentypen) | Entwicklungszeit | Timelag-Aufschlag, kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen |
Buchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte (alte Bestände) | Buchen-Mischbestand (Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten) | < 30 Jahre | - |
Fichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten) | 30 bis 100 Jahre | Timelag-Aufschlag erforderlich | |
Acker (Aufforstung von Buchen- wäldern) | > 100 Jahre | Timelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit < 30 Jahre erforderlich | |
Bruchwälder (alte Bestände) | entwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht) | < 30 Jahre | - |
Weichholzauenwälder (junge bis mittelalte Bestände) | krautige Uferflur am Gewässer (ggf. Verbesserung der Überflu- tungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession) | < 30 Jahre (junge bis mittelalte Bestände) | - |
30 bis 100 Jahre (alte Bestände) | Timelag-Aufschlag erforderlich | ||
Niedermoore mit Torfen | brachgefallene, ehemals extensiv genutzte Niedermoor- standorte (regelmäßige Mahd, ggf. Wiedervernässung) | < 30 Jahre | - |
intensiv genutztes Feucht- grünland (Wiedervernässung, Aushagerung, regelmäßige Mahd) | 30 bis 100 Jahre | Timelag-Aufschlag erforderlich | |
Hochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl. Moorgewässer und -gehölze) | Moordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf. Entwicklungspflege) | > 100 Jahre | Timelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit < 30 Jahre erforderlich |
naturnahe Fließgewässer | anthropogen mäßig beeinträch- tigtes Fließgewässer (Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließ- gewässerdynamik) | < 30 Jahre | - |
anthropogen stark beeinträch- tigtes Fließgewässer (Renaturierung durch Rück- verlegung eines längeren Fließ- gewässerabschnitts in das ur- sprüngliche Fließgewässerbett) | < 30 Jahre | - | |
Großseggenried | entwässertes, eutrophiertes Großseggenried (Wiedervernäs- sung, ggf. sporadische Mahd) | < 30 Jahre | - |
Entwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten, in Abhängigkeit vom Wasser- haushalt Sukzession oder sporadische Mahd) | < 30 Jahre | - | |
Halbtrockenrasen | brachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung) | < 30 Jahre | - |
extensiv genutzter Acker | intensiv genutzter Acker (keine chem.-synth. Düngung/ nur Wirtschaftsdünger, Dünger- menge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz) | < 30 Jahre | - |
Zitierungen von Anlage 5 BKompV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKompV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BKompV Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter
... ist ausgeglichen, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem in der Anlage 5 Abschnitt A Spalte 4 jeweils bezeichneten ... der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem in der Anlage 5 Abschnitt A Spalte 4 jeweils bezeichneten Raum und innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt ist. ... ist. Bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen sind Entwicklungszeiten nach Anlage 5 Abschnitt B zu berücksichtigen. (4) Eine Beeinträchtigung ist ersetzt, wenn die ... ist ersetzt, wenn die betroffene Funktion unter Berücksichtigung der Maßgaben nach Anlage 5 Abschnitt A Spalte 3 durch Maßnahmen in dem betroffenen nach Anlage 4 umgrenzten Naturraum und innerhalb ... ist. Bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen sind Entwicklungszeiten nach Anlage 5 Abschnitt B zu berücksichtigen. (5) Soweit Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ...
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