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Anlage 5 - Düngeverordnung (DüV)

Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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Anlage 5 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)



Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ...


1. Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffeinsatz

-
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: .....

-
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: .....

-
Beginn und Ende des Düngejahres: .....

-
Datum der Erstellung: .....

-
Gesamtbetrieblicher Düngebedarf:

• Stickstoff (in kg N): .....

• Phosphat (in kg P2O5): .....

2. Erfassung der im Betrieb aufgebrachten Nährstoffe

 1234
 Stickstoff Phosphat 
  kg N  kg P2O5
1. Mineralische Düngemittel  Mineralische Düngemittel  
2. Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft  Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft  
3. davon verfügbarer Stickstoff  Weidehaltung 
4. Weidehaltung  Sonstige organische Düngemittel  
5. Sonstige organische Düngemittel  Bodenhilfsstoffe 
6. davon verfügbarer Stickstoff  Kultursubstrate 
7. Bodenhilfsstoffe  Pflanzenhilfsmittel 
8. Kultursubstrate  Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2
oder 3 KrWG)
 
9. Pflanzenhilfsmittel  Sonstige 
10. Abfälle zur Beseitigung (§ 28 Absatz 2
oder 3 KrWG)
   
11. Stickstoffbindung durch Leguminosen    
12. Sonstige    
13. Summe Gesamtstickstoff  Summe Phosphat  
14. Summe Gesamtstickstoff in kg N pro
ha landwirtschaftlich genutzter Fläche
nach § 6 Absatz 4
   
15. Summe verfügbarer Stickstoff   






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 DüV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 DüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 DüV Aufzeichnungen (vom 01.05.2020)
... die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfs ist nach Maßgabe der Anlage 5 aufzuzeichnen. (2) Der Betriebsinhaber hat spätestens zwei Tage nach ... zusammenzufassen; die Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes ist nach Maßgabe der Anlage 5 aufzuzeichnen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier". d) In der Angabe zu Anlage 5 wird das Wort „Nährstoffvergleich" durch das Wort ... die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfs ist nach Maßgabe der Anlage 5 aufzuzeichnen." b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 ... zusammenzufassen; die Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes ist nach Maßgabe der Anlage 5 aufzuzeichnen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für 1. ... Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019," ersetzt. 18. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ... 2019," ersetzt. 18. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 5 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Jährlicher betrieblicher ...