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Anlage 5 - Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Anlage 5 (zu § 110 Satz 1 Nummer 11) Verfahren zur Bestimmung des Markierstoffs ACCUTRACE™ Plus (n-Butylphenylether) in leichtem Heizöl, Kerosin und in Mischungen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichnetem Dieselkraftstoff mittels zweidimensionaler Gaschromatographie mit massenselektivem Detektor
1 Zweck und Anwendungsbereich
Diese Anlage enthält eine Methode zur Bestimmung des Wirkstoffs n-Butylphenylether (BPE, Butoxybenzol) in ACCUTRACE™ Plus in Gasöl und Kerosin. Sie ist für die Untersuchung von gekennzeichneten, niedrig besteuerten Mineralölen und Gemischen mit Dieselkraftstoff anzuwenden.
Der Markierstoff ist:
ACCUTRACE™ Plus bestehend aus etwa 24 % naphthenischen Kohlenwasserstoffen als Lösungsmittel und 76 % BPE (CAS #1126-79-0, EC# 214-426-1).
Abbildung 1: Strukturformel von n-Butylphenylether
Die Mitgliedstaaten legen einen Kennzeichnungsstoffgehalt von ACCUTRACE™ PLUS von mindestens 12,5 Milligramm pro Liter Energieerzeugnis fest. Dies entspricht einem Kennzeichnungsstoffgehalt von mindestens 9,5 Milligramm BPE pro Liter des Energieerzeugnisses.
2 Prinzip
Die Quantifizierung von BPE erfolgt durch zweidimensionale Gaschromatographie in Verbindung mit einem massenselektiven Detektor (MSD). Zu diesem Zweck wird die Probe in den Trägergasstrom injiziert, auf einer ersten, unpolaren Säule gaschromatographisch vorgetrennt und durch Flammenionisationsdetektion (FID) nachgewiesen. Zum Zeitpunkt der erwarteten Elution von BPE wird ein Teil des Eluenten auf eine zweite, polarere Säule umgeleitet (so genannter Heart-Cut), und BPE wird mittels Massenspektrometrie bei m/z = 94 und 150 (SIM-Modus) nachgewiesen und quantifiziert. Nach dem Heart-Cut kann der Trägergasstrom umgekehrt werden, und die hochsiedenden Komponenten werden durch den Injektor abgeleitet (sog. Backflush). Abbildung 2 zeigt ein Schema des 2D-Heart-Cut-Systems, das zur Bestimmung von BPE in Kraft- und Heizstoffen verwendet wird.
Abbildung 2: Schema des 2D Heart-Cut GC-MS-Systems für den Nachweis von BPE in Mineralölen
Grundsätzlich kann die Methode in zwei Varianten angewendet werden:
VERFAHREN A) Injektion der unverdünnten Probe und Quantifizierung mit externem Standard; und
VERFAHREN B) Quantifizierung nach aliquoter Verdünnung mit einer internen Standardlösung (ISTD).
Der ISTD ist ein am Phenylring deuteriertes BPE (d5-BPE, Abschnitt 3).
3 Reagenzien und Materialien
4 Analysengerät und Analysenparameter
Berechnen Sie die entsprechenden Druck- und Flusswerte mit einem PSD-Berechnungstool.
Besonderes Augenmerk ist auf die Länge des Heart-Cut-Zeitfensters zu richten (On-Off-Ventil des PSD). Überprüfen Sie die Heart-Cut-Parameter mindestens monatlich und auf jeden Fall nach jeder Veränderung am Gerät durch Injektion einer BPE-Lösung in Höhe von mindestens der höchsten Standardkonzentration in Xylol oder Toluol.
Eine Verschiebung der BPE-Retentionszeit oder eine Verschlechterung der Peakform (zum Beispiel Tailing) in der ersten Säule würde die Menge des in die zweite Säule geleiteten Analyten verringern, was zu einer Unterschätzung der BPE-Konzentration führen würde, wenn das Zeitfenster des PSD nicht entsprechend angepasst wird.
Anstelle von Helium kann auch Wasserstoff als Trägergas verwendet werden.
Tabelle 1: Beispielhafte Chromatographiebedingungen
5 Durchführung
Vorgehensweise:
Die Standardlösung 9 wird in unverdünntem Zustand als Kontrollprobe analysiert.
Die Proben sind ebenfalls unverdünnt zu analysieren.
Wenn die Kontrolle erfolgreich ist und kein Signal für BPE in der Probe vorliegt, kann die Probe als negativ angesehen werden und es ist keine weitere Analyse erforderlich.
Die Analyse der Kontrollprobe ist nach zehn unbekannten Proben zu wiederholen.
Stammlösung hat eine BPE-Konzentration von etwa 7500 mg/l.
Die Reinheit der Kalibriersubstanz gemäß dem Analysenzertifikat ist zu berücksichtigen.
Stammlösung II: 2000 µl der Stammlösung I werden in einen 100-ml-Messkolben überführt und bis zur
Markierung mit Diesel-B0 oder Diesel-B7 aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine BPE-Konzentration von etwa 150 mg/l.
Vor dem Auffüllen sind die Lösungen im Wasserbad (Abschnitt 4.5) mindestens für 30 Minuten auf 20 °C zu temperieren.
Die Einwaagen, Zielkonzentrationen und Endvolumina sind Richtwerte. Es muss eine gleichmäßige Verteilung der Konzentrationen der Standards über den Arbeitsbereich gewährleistet sein.
Tabelle 2: Verdünnungsreihe zur Herstellung der Standardlösungen
Vor dem Auffüllen sind die Mischungen im Wasserbad (Abschnitt 4.5) mindestens 30 Minuten lang auf 20 °C zu temperieren. Die Einwaagen, Zielkonzentrationen und Endvolumina sind Richtwerte.
Für die Routinekalibrierung ist die Verwendung von mindestens sechs Kalibrierpunkten (fett gedruckt) ausreichend. Die Kalibrierlösungen werden vor den Proben eingespritzt. Falls erforderlich, sind Mehrfachinjektionen der Standards möglich.
Die Ausweitung des Arbeitsbereichs durch zusätzliche Standards mit höheren BPE-Konzentrationen ist möglich. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine lineare Regression zulässig ist.
Die Kalibrierkurve wird durch den Koordinatenursprung gezwungen.
Alternativ kann die ISTD-Lösung III durch eine so genannte 2-Lagen-Sandwich-Injektion zur unverdünnten Probe im Probengebermodul des GC zugegeben werden, vorzugsweise unter Verwendung eines kleinen Gesamtinjektionsvolumens und einer entsprechend angepassten Injektionsspritze.
Die Reinheit der Kalibriersubstanz gemäß dem Analysenzertifikat ist zu berücksichtigen.
ISTD-Stammlösung II: 1000 µl der ISTD-Stammlösung I werden in einen 50-ml-Messkolben überführt und bis zur Marke mit Xylol (3.3) aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine d5-BPE-Konzentration von etwa 100 mg/l.
ISTD-Stammlösung III: 2000 µl der ISTD-Stammlösung II werden in einen 100-ml-Kolben überführt und bis zur Marke mit Xylol (3.3) aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine d5-BPE-Konzentration von etwa 2 mg/l.
Vor dem Auffüllen sind die Mischungen mindestens 30 Minuten lang im Wasserbad (Abschnitt 4.6) auf 20 °C zu temperieren.
Für die Routinekalibrierung ist die Verwendung von mindestens sechs Kalibrierlösungen (fett gedruckt) ausreichend. Die Kalibrierlösungen werden vor den Proben eingespritzt. Falls erforderlich, sind Mehrfachinjektionen der Standards möglich.
Die Kalibrierkurve wird durch den Koordinatenursprung gezwungen.
VERFAHREN A):
Die Kalibrierkurve wird erstellt, indem die Fläche des zu quantifizierenden Ions (m/z = 94) des BPE-Peaks in jedem Standardchromatogramm gegen die genaue Konzentration des jeweiligen Standards in mg/l aufgetragen wird. Es wird eine lineare Regression mit erzwungenem Nulldurchgang angewandt.
Berechnen Sie die Konzentration X (mg/l) von BPE in der Probe anhand der linearen Gleichung:
x = Y / a
mit
a = Steigung der Regressionsgeraden
Y = Fläche des zu quantifizierenden Ions des BPE (m/z = 94) im Chromatogramm der Probe
VERFAHREN B):
Die Kalibrierkurve wird konstruiert, indem das Verhältnis der Fläche des quantifizierenden Ions (m/z = 94) des BPE-Peaks zur Fläche des quantifizierenden Ions des d5-BPE-Peaks (m/z = 99) in jedem Standardchromatogramm gegen die genaue Konzentration des jeweiligen Standards in mg/l aufgetragen wird. Es wird eine lineare Regression mit erzwungenem Nulldurchgang angewandt. Mit Hilfe der Regressionsgerade wird die Konzentration der Probe in mg/l bestimmt. Berechnen Sie die Konzentration X (mg/l) von BPE in der Probe anhand der linearen Gleichung:
x = Y' / a
mit
a = Steigung der Regressionsgeraden
Y' = Verhältnis der Fläche des zu quantifizierenden Ions des BPE (m/z = 94) zur Fläche des zu quantifizierenden Ions des Peaks des d5-BPE (m/z = 99) im Chromatogramm der Probe
Führen Sie die Kalibrierung regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen) und nach jeder Änderung am Gerät (z. B. MSD-Tuning, Wechsel des Liners, Änderung des Heart-Cut-Zeitfensters) oder im Falle eines Qualitätskontrollfehlers durch.
Qualitätssichernde Maßnahmen:
Nach jeder Kalibrierung werden eine n-Heptan- oder Toluol-Leerwertprobe und die Kontrollproben (5.3.2) analysiert. Nach der Messung von zehn Proben (als Doppelbestimmung) sind die Leer- und Kontrollproben erneut zu vermessen. Die Ergebnisse sind in Regelkarten zu verzeichnen. Wiederholen Sie die Kalibrierung, wenn die Qualitätskontrolle versagt oder ein Trend über mehr als sieben Messungen vorliegt.
Die quantitative Auswertung ist nur zulässig, wenn die Signale von BPE und d5-BPE nicht gestört sind und das Verhältnis des Molekularpeaks zum Basispeak im erwarteten Bereich liegt (Qualifier-Ion).
6 Ergebnisangabe
Der Gehalt an Kennzeichnungsstoffen wird als Massenkonzentration in mg/l angegeben. Bei Massenkonzentrationen ≤ 1,00 mg/l erfolgt die Ergebnisangabe auf 0,01 mg/l gerundet, oberhalb von 1,00 mg/l auf 0,1 mg/l gerundet.
Beim Runden auf die letzte anzugebende Stelle ist DIN 1333 zu berücksichtigen.
7 Präzision
Diese Werte sind nach dem IUPAC-Verfahren durch mindestens zehnmalige Messung einer Probe mit einer bekannten niedrigen Konzentration und Multiplikation der Standardabweichung mit 3 bzw. 10 zu schätzen. Die Werte in Tabelle 3 sind Richtwerte, die mit einem modernen MSD erreicht werden können.
Tabelle 3: Nachweis- und Bestimmungsgrenze
Die Verwendung des ISTD hat keinen signifikanten Einfluss auf die Nachweis- und Bestimmungsgrenze.
Tabelle 4: Wiederhol- und Vergleichbarkeit sowie Vorhersage nach Horwitz
Bei der Messung von Proben mit ISTD dominiert das Lösemittelsignal von Xylol das FID-Chromatogramm.
Abbildung 4: Total-Ionen-Chromatogramm des MSD (BPE ca. 0,1 mg/l, nicht genutzt für die Quantifizierung)
Abbildung 5: SIM-Spuren des MSD bei einer BPE-Konzentration von 0,12 mg/l (mit ISTD)
Abbildung 6: Typische Routinekalibriergerade mit ISTD
- 1.1
- Einleitung und Hinweise
Diese Anlage enthält eine Methode zur Bestimmung des Wirkstoffs n-Butylphenylether (BPE, Butoxybenzol) in ACCUTRACE™ Plus in Gasöl und Kerosin. Sie ist für die Untersuchung von gekennzeichneten, niedrig besteuerten Mineralölen und Gemischen mit Dieselkraftstoff anzuwenden.
Der Markierstoff ist:
ACCUTRACE™ Plus bestehend aus etwa 24 % naphthenischen Kohlenwasserstoffen als Lösungsmittel und 76 % BPE (CAS #1126-79-0, EC# 214-426-1).
Abbildung 1: Strukturformel von n-Butylphenylether
Die Mitgliedstaaten legen einen Kennzeichnungsstoffgehalt von ACCUTRACE™ PLUS von mindestens 12,5 Milligramm pro Liter Energieerzeugnis fest. Dies entspricht einem Kennzeichnungsstoffgehalt von mindestens 9,5 Milligramm BPE pro Liter des Energieerzeugnisses.
- 1.2
- Anwendungsbereich
2 Prinzip
Die Quantifizierung von BPE erfolgt durch zweidimensionale Gaschromatographie in Verbindung mit einem massenselektiven Detektor (MSD). Zu diesem Zweck wird die Probe in den Trägergasstrom injiziert, auf einer ersten, unpolaren Säule gaschromatographisch vorgetrennt und durch Flammenionisationsdetektion (FID) nachgewiesen. Zum Zeitpunkt der erwarteten Elution von BPE wird ein Teil des Eluenten auf eine zweite, polarere Säule umgeleitet (so genannter Heart-Cut), und BPE wird mittels Massenspektrometrie bei m/z = 94 und 150 (SIM-Modus) nachgewiesen und quantifiziert. Nach dem Heart-Cut kann der Trägergasstrom umgekehrt werden, und die hochsiedenden Komponenten werden durch den Injektor abgeleitet (sog. Backflush). Abbildung 2 zeigt ein Schema des 2D-Heart-Cut-Systems, das zur Bestimmung von BPE in Kraft- und Heizstoffen verwendet wird.
Abbildung 2: Schema des 2D Heart-Cut GC-MS-Systems für den Nachweis von BPE in Mineralölen
Grundsätzlich kann die Methode in zwei Varianten angewendet werden:
VERFAHREN A) Injektion der unverdünnten Probe und Quantifizierung mit externem Standard; und
VERFAHREN B) Quantifizierung nach aliquoter Verdünnung mit einer internen Standardlösung (ISTD).
Der ISTD ist ein am Phenylring deuteriertes BPE (d5-BPE, Abschnitt 3).
3 Reagenzien und Materialien
- 3.1
- n-Heptan (für die Chromatographie, Reinheit = 99 %,)
- 3.2
- Toluol (für die Chromatographie, Reinheit = 99,9 %)
- 3.3
- Xylol-Isomerengemisch oder o-Xylol (für die Chromatographie, Reinheit = 98 %)
- 3.4
- BPE (Reinheit = 99 %)
- 3.5
- d5-BPE (Reinheit = 98 %)
- 3.6
- Gasöl mit und ohne Biodiesel (zum Beispiel DK-B0 und DK-B7)
4 Analysengerät und Analysenparameter
- 4.1
- Gaschromatograph mit automatischem Probengeber, Split-Splitless-Einlass (SSL) oder temperaturprogrammierbarem Einlasssystem (PTV), Pneumatikschaltmodul (PSD), Flammenionisationsdetektor (FID) und massenselektivem Detektor (MSD) mit Ionenextraktor- oder vergleichbarer Elektronenstoßionisationsquelle
- 4.2
- Personalcomputer mit Software für Datenaufnahme und -auswertung
- 4.3
- Standardlaborglasgeräte
- 4.4
- Analysenwaage (mit mindestens 4 Nachkommastellen)
- 4.5
- Wasserbad (thermostatisierbar auf 20 ± 0,2 °C)
- 4.6
- Mikropipetten (zur Herstellung von Standards und gegebenenfalls Verdünnung mit ISTD-Lösung)
- 4.7
- Chromatographiebedingungen
Berechnen Sie die entsprechenden Druck- und Flusswerte mit einem PSD-Berechnungstool.
Besonderes Augenmerk ist auf die Länge des Heart-Cut-Zeitfensters zu richten (On-Off-Ventil des PSD). Überprüfen Sie die Heart-Cut-Parameter mindestens monatlich und auf jeden Fall nach jeder Veränderung am Gerät durch Injektion einer BPE-Lösung in Höhe von mindestens der höchsten Standardkonzentration in Xylol oder Toluol.
Eine Verschiebung der BPE-Retentionszeit oder eine Verschlechterung der Peakform (zum Beispiel Tailing) in der ersten Säule würde die Menge des in die zweite Säule geleiteten Analyten verringern, was zu einer Unterschätzung der BPE-Konzentration führen würde, wenn das Zeitfenster des PSD nicht entsprechend angepasst wird.
Anstelle von Helium kann auch Wasserstoff als Trägergas verwendet werden.
Modul | Parameter | Wert für SSL-Einlass | Wert für PTV- oder SSL-Einlass |
Probengeber | Injektionsvolumen: | 1 µl (10 µl Spritze) mit 0,2 µl Luftpolster | 0,2 µl (1 µl Spritze) mit 0,02 µl Luftpolster |
Lösungsmittelreinigungs- zyklen: | 2 mal 8 µl vor und 5 mal 4 µl nach der Injektion | 2 mal 0,8 µl vor und 5 mal 0,4 µl nach der Injektion | |
Probenspülzyklen: | 2 mal mit 2 µl Probe | 2 mal mit 0,4 µl Probe | |
Reinigungslösungsmittel: | Toluol | ||
Viscositätsverzögerung: | 2 s | ||
Aufziehgeschwindigkeit: | Lösungsmittel 300 µl/min; Probe 100 µl/min | ||
Abgabegeschwindigkeit: | 3000 µl/min | ||
Injektionsgeschwindigkeit: | 6000 µl/min | ||
Einlass- system | Liner: | Ultra-inert (900 µl, split/splitless, single taper, glass wool) | |
Temperatur: | 250 °C oder 300 °C | 300 °C und bis 400 °C nach Heart Cut | |
Einlass- system | Splitverhältnis: | 50:1 (mit ISTD), 100:1 (ohne ISTD) | 5:1 (mit ISTD), 10:1 (ohne ISTD) |
Anpassung des Splitverhältnisses aufgrund der Verdünnung mit ISTD | |||
Trägergas: | Helium (104 ml/min, Gas Saver nach 3 min) | ||
Septumspülung: | 3 ml/min |
Modul | Parameter | Konfiguration 1 (SSL-Inlet und Backflush) | Konfiguration 2 (SSL- oder PTV-Inlet mit und ohne Backflush) |
Kapillar- säulen | Vorsäule: | ohne | zum Beispiel deaktivierte Vorsäule (L: 5 m, ID: 0,25 mm) |
1. Säule: | unpolare Kapillarsäule, zum Beispiel DB-17HT (L: 15 m, ID: 0,25 mm, Film 0,15 µm) | unpolare Kapillarsäule, zum Beispiel DB-1HT (L: 15 m, ID: 0,25 mm, Film 0,1 µm) | |
2. Restriktor zum FID: | zum Beispiel Leerkapillare (L: 0,64 m, ID: 0,1 mm) | zum Beispiel Leerkapillare (L: 0,68 m, ID: 0,1 mm) | |
3. Säule: | Kapillarsäule mit polarer Phase (L: 30 m, ID: 0,25 mm, Film 1,0 µm) | Kapillarsäule mit polarer Phase (L: 30 m, ID: 0,25 mm, Film 0,2 µm) | |
Säulenfluss- raten | 1. Säule: | 1 ml/min für 5,15 min, dann -1 ml/min bis 15,167 min (Backflush) | 1,075 ml/min für 4,3 min, dann -3 ml/min bis 15 min (nur für Backflush) |
2. Restriktor zum FID: | 2,5 ml/min | 2,5 ml/min | |
3. Säule: | Flusskontrolle via 2. Säule (2,34 ml/min) | Flusskontrolle via 2. Säule (2,48 ml/min) | |
Säulenofen | 100 °C für 0,5 min, 10 °C/min bis 180 °C, 30 °C/min bis 260 °C, 260 °C halten für 4 min; Gesamtzeit: 15,167 min | 100 °C für 1 min, 5 °C/min bis 125 °C, 100 °C/min bis 260 °C, 260 °C halten für 7,65 min; Gesamtlaufzeit: 15 min oder ohne Backflush: 260 °C halten für 3 min, 10 °C/min bis 290 °C, 290 °C halten für 6,65 min; Gesamtzeit: 20 min | |
PSD/ Heart Cut | Ventil auf: | 4,94 min | 4,00 min |
Ventil zu: | 5,07 min | 4,20 min | |
Bestimmt und regelmäßig überprüft mit BPE-Lösung auf dem Niveau von mindestens der höchsten Standardkonzentration in Xylol oder Toluol | |||
FID | Temperatur: | 285 °C | |
Air Flow: | 400 ml/min | ||
H2-Flow: | 40 ml/min | ||
Makeup (N2)-Flow: | 25 ml/min | ||
Datenrate: | 20 Hz | ||
MSD | Transfer-Line-Temperatur: | 260 °C | |
EI-Quellentemperatur: | 230 °C | ||
Quadrupoltemperatur: | 150 °C | ||
Verstärkungsfaktor: | 1,0 | ||
SIM Ionen BPE: | m/z = 94 and 150 (Quantifier and Qualifier) | ||
SIM Ionen d5-BPE: | m/z = 99 and 155 m/z (Quantifier and Qualifier) | ||
Dwell-Time: | 100 ms each | ||
Scanrate: | 1,562 u/s | ||
Detektor an: | 8,0 min | 6,1 min | |
Detektor aus: | 9,5 min | 7,6 min |
Tabelle 1: Beispielhafte Chromatographiebedingungen
5 Durchführung
- 5.1
- Allgemeines
- 5.2
- Voruntersuchung
Vorgehensweise:
Die Standardlösung 9 wird in unverdünntem Zustand als Kontrollprobe analysiert.
Die Proben sind ebenfalls unverdünnt zu analysieren.
Wenn die Kontrolle erfolgreich ist und kein Signal für BPE in der Probe vorliegt, kann die Probe als negativ angesehen werden und es ist keine weitere Analyse erforderlich.
Die Analyse der Kontrollprobe ist nach zehn unbekannten Proben zu wiederholen.
- 5.3
- VERFAHREN A): Analyse ohne Zusatz eines internen Standards
- 5.3.1
- Probenvorbereitung für die Quantifizierung
- 5.3.2
- Kontrollproben
- 5.3.3
- Standardlösungen mit BPE
- 5.3.3.1
- Stammlösungen
Stammlösung hat eine BPE-Konzentration von etwa 7500 mg/l.
Die Reinheit der Kalibriersubstanz gemäß dem Analysenzertifikat ist zu berücksichtigen.
Stammlösung II: 2000 µl der Stammlösung I werden in einen 100-ml-Messkolben überführt und bis zur
Markierung mit Diesel-B0 oder Diesel-B7 aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine BPE-Konzentration von etwa 150 mg/l.
Vor dem Auffüllen sind die Lösungen im Wasserbad (Abschnitt 4.5) mindestens für 30 Minuten auf 20 °C zu temperieren.
Die Einwaagen, Zielkonzentrationen und Endvolumina sind Richtwerte. Es muss eine gleichmäßige Verteilung der Konzentrationen der Standards über den Arbeitsbereich gewährleistet sein.
- 5.3.3.2
- Standardlösungen
Standard- lösung | Zielkonzentration [mg/l] | Verdünnt aus BPE-Stamm-/Standardlösung | Volumen BPE-Stamm-/Standard [ml] | Endvolumen [ml] |
1 | 15,000 | Stammlösung II | 10 | 100 |
2 | 10,5000 | Stammlösung II | 7 | 100 |
3 | 7,5000 | Stammlösung II | 5 | 100 |
4 | 3,7500 | Stammlösung II | 2,5 | 100 |
5 | 1,0500 | Standardlösung 2 | 10 | 100 |
6 | 0,5250 | Standardlösung 2 | 5 | 100 |
7 | 0,2100 | Standardlösung 2 | 2 | 100 |
8 | 0,1050 | Standardlösung 5 | 10 | 100 |
9 | 0,0525 | Standardlösung 5 | 5 | 100 |
10 | 0,0210 | Standardlösung 5 | 2 | 100 |
Tabelle 2: Verdünnungsreihe zur Herstellung der Standardlösungen
Vor dem Auffüllen sind die Mischungen im Wasserbad (Abschnitt 4.5) mindestens 30 Minuten lang auf 20 °C zu temperieren. Die Einwaagen, Zielkonzentrationen und Endvolumina sind Richtwerte.
Für die Routinekalibrierung ist die Verwendung von mindestens sechs Kalibrierpunkten (fett gedruckt) ausreichend. Die Kalibrierlösungen werden vor den Proben eingespritzt. Falls erforderlich, sind Mehrfachinjektionen der Standards möglich.
Die Ausweitung des Arbeitsbereichs durch zusätzliche Standards mit höheren BPE-Konzentrationen ist möglich. In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine lineare Regression zulässig ist.
Die Kalibrierkurve wird durch den Koordinatenursprung gezwungen.
- 5.4
- VERFAHREN B): Bestimmung mit Zusatz des internen Standards
- 5.4.1
- Probenvorbereitung für die Quantifizierung
Alternativ kann die ISTD-Lösung III durch eine so genannte 2-Lagen-Sandwich-Injektion zur unverdünnten Probe im Probengebermodul des GC zugegeben werden, vorzugsweise unter Verwendung eines kleinen Gesamtinjektionsvolumens und einer entsprechend angepassten Injektionsspritze.
- 5.4.2
- Kontrollproben
- 5.4.3
- Interne Standardlösung mit d5-BPE in Xylol
Die Reinheit der Kalibriersubstanz gemäß dem Analysenzertifikat ist zu berücksichtigen.
ISTD-Stammlösung II: 1000 µl der ISTD-Stammlösung I werden in einen 50-ml-Messkolben überführt und bis zur Marke mit Xylol (3.3) aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine d5-BPE-Konzentration von etwa 100 mg/l.
ISTD-Stammlösung III: 2000 µl der ISTD-Stammlösung II werden in einen 100-ml-Kolben überführt und bis zur Marke mit Xylol (3.3) aufgefüllt. Diese Stammlösung hat eine d5-BPE-Konzentration von etwa 2 mg/l.
Vor dem Auffüllen sind die Mischungen mindestens 30 Minuten lang im Wasserbad (Abschnitt 4.6) auf 20 °C zu temperieren.
- 5.4.4
- Standardlösungen mit BPE
Für die Routinekalibrierung ist die Verwendung von mindestens sechs Kalibrierlösungen (fett gedruckt) ausreichend. Die Kalibrierlösungen werden vor den Proben eingespritzt. Falls erforderlich, sind Mehrfachinjektionen der Standards möglich.
Die Kalibrierkurve wird durch den Koordinatenursprung gezwungen.
- 5.5
- Kalibrierung und Berechnung
VERFAHREN A):
Die Kalibrierkurve wird erstellt, indem die Fläche des zu quantifizierenden Ions (m/z = 94) des BPE-Peaks in jedem Standardchromatogramm gegen die genaue Konzentration des jeweiligen Standards in mg/l aufgetragen wird. Es wird eine lineare Regression mit erzwungenem Nulldurchgang angewandt.
Berechnen Sie die Konzentration X (mg/l) von BPE in der Probe anhand der linearen Gleichung:
x = Y / a
mit
a = Steigung der Regressionsgeraden
Y = Fläche des zu quantifizierenden Ions des BPE (m/z = 94) im Chromatogramm der Probe
VERFAHREN B):
Die Kalibrierkurve wird konstruiert, indem das Verhältnis der Fläche des quantifizierenden Ions (m/z = 94) des BPE-Peaks zur Fläche des quantifizierenden Ions des d5-BPE-Peaks (m/z = 99) in jedem Standardchromatogramm gegen die genaue Konzentration des jeweiligen Standards in mg/l aufgetragen wird. Es wird eine lineare Regression mit erzwungenem Nulldurchgang angewandt. Mit Hilfe der Regressionsgerade wird die Konzentration der Probe in mg/l bestimmt. Berechnen Sie die Konzentration X (mg/l) von BPE in der Probe anhand der linearen Gleichung:
x = Y' / a
mit
a = Steigung der Regressionsgeraden
Y' = Verhältnis der Fläche des zu quantifizierenden Ions des BPE (m/z = 94) zur Fläche des zu quantifizierenden Ions des Peaks des d5-BPE (m/z = 99) im Chromatogramm der Probe
Führen Sie die Kalibrierung regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen) und nach jeder Änderung am Gerät (z. B. MSD-Tuning, Wechsel des Liners, Änderung des Heart-Cut-Zeitfensters) oder im Falle eines Qualitätskontrollfehlers durch.
Qualitätssichernde Maßnahmen:
Nach jeder Kalibrierung werden eine n-Heptan- oder Toluol-Leerwertprobe und die Kontrollproben (5.3.2) analysiert. Nach der Messung von zehn Proben (als Doppelbestimmung) sind die Leer- und Kontrollproben erneut zu vermessen. Die Ergebnisse sind in Regelkarten zu verzeichnen. Wiederholen Sie die Kalibrierung, wenn die Qualitätskontrolle versagt oder ein Trend über mehr als sieben Messungen vorliegt.
Die quantitative Auswertung ist nur zulässig, wenn die Signale von BPE und d5-BPE nicht gestört sind und das Verhältnis des Molekularpeaks zum Basispeak im erwarteten Bereich liegt (Qualifier-Ion).
6 Ergebnisangabe
Der Gehalt an Kennzeichnungsstoffen wird als Massenkonzentration in mg/l angegeben. Bei Massenkonzentrationen ≤ 1,00 mg/l erfolgt die Ergebnisangabe auf 0,01 mg/l gerundet, oberhalb von 1,00 mg/l auf 0,1 mg/l gerundet.
Beim Runden auf die letzte anzugebende Stelle ist DIN 1333 zu berücksichtigen.
7 Präzision
- 7.1
- Arbeitsbereich
- 7.2
- Nachweis- und Bestimmungsgrenze
Diese Werte sind nach dem IUPAC-Verfahren durch mindestens zehnmalige Messung einer Probe mit einer bekannten niedrigen Konzentration und Multiplikation der Standardabweichung mit 3 bzw. 10 zu schätzen. Die Werte in Tabelle 3 sind Richtwerte, die mit einem modernen MSD erreicht werden können.
VERFAHREN A) ohne ISTD [mg/l] | VERFAHREN B) mit ISTD [mg/l] | |
Nachweisgrenze (LOD) | 0,009 | 0,011 |
Bestimmungsgrenze (LOQ) | 0,031 | 0,036 |
Tabelle 3: Nachweis- und Bestimmungsgrenze
Die Verwendung des ISTD hat keinen signifikanten Einfluss auf die Nachweis- und Bestimmungsgrenze.
- 7.3
- Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit
VERFAHREN A) ohne ISTD [mg/l] | VERFAHREN B) mit ISTD [mg/l] | |
Wiederholbarkeit (r) | r = 0,036 X + 0,048 | r = 0,0363 X - 0,0124 |
Vergleichbarkeit (R) | R = 0,121 X + 0,055 | R = 0,0893 X + 0,042 |
Horwitz-Vergleichbarkeit | RHorw = 0,0778 X + 0,0235 |
Tabelle 4: Wiederhol- und Vergleichbarkeit sowie Vorhersage nach Horwitz
- 8.
- Anhang
- 8.1
- Anhang 1: Chromatogramme
Bei der Messung von Proben mit ISTD dominiert das Lösemittelsignal von Xylol das FID-Chromatogramm.
Abbildung 4: Total-Ionen-Chromatogramm des MSD (BPE ca. 0,1 mg/l, nicht genutzt für die Quantifizierung)
Abbildung 5: SIM-Spuren des MSD bei einer BPE-Konzentration von 0,12 mg/l (mit ISTD)
Abbildung 6: Typische Routinekalibriergerade mit ISTD
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen V. v. 14. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 367 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von Anlage 5 EnergieStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen vom 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367 |
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Zitierungen von Anlage 5 EnergieStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnergieStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 110 EnergieStV Normen (vom 01.01.2024)
... des Gehalts des in § 2 Absatz 1 genannten Markierstoffs ACCUTRACE™ PLUS das in der Anlage 5 dieser Verordnung genannte Verfahren. DIN- und ISO/IEC-Normen, auf die in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Artikel 3 EnSTransVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... des Gehalts des in § 2 Absatz 1 genannten Markierstoffs ACCUTRACE™ PLUS das in der Anlage 5 dieser Verordnung genannte Verfahren." 18. Nach der Anlage 4 wird folgende Anlage ... 18. Nach der Anlage 4 wird folgende Anlage angefügt: „ Anlage 5 (zu § 110 Satz 1 Nummer 11) Verfahren zur Bestimmung des Markierstoffs ACCUTRACE™ Plus ...
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