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Anlage 5 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

Anlage 5 (zu den §§ 16 und 17) Frühe Sommerkulturen



Frühe Sommerkulturen, soweit deren Aussaat oder Pflanzung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zum frühesten möglichen Zeitpunkt erfolgt:

1.
Sommergetreide ohne Mais und Hirse,

2.
Leguminosen ohne Sojabohnen,

3.
Sonnenblumen, Sommerraps, Sommerrüben, Körnersenf, Körnerhanf, Leindotter, Lein, Mohn, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Küchenkräuter, Faserhanf, Buchweizen, Amaranth, Quinoa, Kleegras, Klee- bzw. Luzernegras-Gemisch, Ackergras, Grünlandeinsaat, Kartoffeln, Rüben, Gemüsekulturen.





 

Frühere Fassungen von Anlage 5 GAPKondV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
aktuell vorher 17.12.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
aktuellvor 17.12.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GAPKondV Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (vom 01.01.2025)
... der jeweils geltenden Fassung zertifiziert sind, darf beim Anbau früher Sommerkulturen nach Anlage 5 eine durch Pflügen im Spätherbst oder Winter hergestellte, grob strukturierte ... der Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sind, darf beim Anbau früher Sommerkulturen nach Anlage 5 eine raue Winterfurche zur Anwendung kommen, sofern der Anbau nicht in Reihenkultur erfolgt. ...
§ 17 GAPKondV Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (vom 01.01.2025)
... zulassen, 2. Ackerland, auf dem im folgenden Jahr frühe Sommerkulturen nach Anlage 5 angebaut werden, die Mindestbodenbedeckung nach Absatz 1 Satz 2 von der Ernte der Hauptkultur bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
Artikel 1 1. GAPKondVÄndV
...  b) Der Inhaltsübersicht werden folgende Angaben angefügt: „ Anlage 5 Frühe Sommerkulturen" „Anlage 6 Klassenzeichen für Bodenarten ... 2. Ackerland mit im folgenden Jahr angebauten frühen Sommerkulturen nach Anlage 5 eine Mindestbodenbedeckung nach Absatz 1 Satz 2 in der Zeit vom 15. September bis zum 15. November ... b) In der Fußnote 2 wird der Satz 3 aufgehoben. 13. Folgende Anlagen 5 und 6 werden angefügt: „Anlage 5 (zu § 17) Frühe ... 3 aufgehoben. 13. Folgende Anlagen 5 und 6 werden angefügt: „ Anlage 5 (zu § 17) Frühe Sommerkulturen Frühe Sommerkulturen, soweit deren ...