Tools:
Update via:
Anlage 5 - Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Artikel 1 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2010, 2011 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 27
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
| |
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7141-8-1 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
| |
Anlage 5 (zu § 11 Absatz 2) Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
- 1.
- Nr.: ……. (eindeutige Kennnummer des Messgeräts)
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der nachfolgend genannte Hersteller oder Einführer:
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit, Angabe von Fotografie möglich):
- 5.
- Der Hersteller bestätigt, dass der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung das Mess- und Eichgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen einhält.
- 6.
- Angabe der einschlägigen Regeln, technischen Spezifikationen oder Feststellungen im Sinne des § 46 des Mess- und Eichgesetzes, die zugrunde gelegt wurden:
- 7.
- Angabe sonstiger technischer Regeln oder Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden:
- 8.
- Soweit beteiligt: Angabe der Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer) und Angabe ihrer Mitwirkung und der von ihr ausgestellten Bescheinigungen.
- 9.
- Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von ……………….
(Ort, Datum der Ausstellung)
(Name, Funktion, Unterschrift)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung V. v. 10. August 2017 BGBl. I S. 3098 m.W.v. 16. August 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage 5 MessEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.08.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 10.08.2017 BGBl. I S. 3098 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 5 MessEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 MessEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MessEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 MessEV Konformitätserklärungen (vom 03.11.2021)
... Konformitätserklärung zu versehen, die 1. in ihrem Aufbau dem Muster der Anlage 5 entspricht und 2. alle Angaben enthält, die nach dem jeweiligen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3098
Artikel 1 2. MessEVÄndV
... durch die Wörter „selbsttätig zur" ersetzt. 23. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) Die Nummer 6 wird aufgehoben. b) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_5_MessEV.htm