Tools:
Update via:
Anlage 5 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280 (Nr. 74); zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 2124-24-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 2124-24-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anzeige
Zitierungen von Anlage 5 NotSan-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 NotSan-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotSan-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 NotSan-APrV Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
... nach Absatz 1 oder Absatz 3 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_5_NotSan-APrV.htm