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Anlage 5 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 5 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 8 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 25. Juni 2020 BGBl. I S. 1495 m.W.v. 1. Juli 2020
Frühere Fassungen von Anlage 5 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2020 | Artikel 8 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1495 |
aktuell vorher | 20.07.2017 | Artikel 7 Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12.07.2017 BGBl. I S. 2360 |
aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 5 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637 |
aktuell | vor 20.12.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 5 StBVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... je angefangene 50.000 Euro 156". 13. Die Anlage 5 (Tabelle E) wird ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... eine Geschäftsgebühr von 5/10 bis 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ). Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5) kann nur ... E (Anlage 5). Eine Gebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ) kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. ... enthält, beträgt die Gebühr 3/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ). (2) Die Geschäftsgebühr ermäßigt sich auf 3/10 bis 20/10 einer ... ermäßigt sich auf 3/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ), wenn der Steuerberater in dem Verwaltungsverfahren, das dem Verfahren nach Absatz 1 vorausgeht, ... ermäßigt sich auf 1/10 bis 7,5/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ), wenn der Steuerberater im Zusammenhang mit dem Verfahren nach Absatz 1 Gebühren nach § ... und der Gebühr nach Absatz 1 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ) nicht übersteigen. (5) Wird der Steuerberater in derselben Angelegenheit ... 2/10 und in den Fällen des Absatzes 3 um 1/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ). Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich ... den Fällen des Absatzes 3 den Betrag von 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ) nicht übersteigen. (6) Erhält der Steuerberater in dem ... und der Gebühr nach Absatz 1 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 ) nicht übersteigen. (7) Das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung der Vollziehung ... mitgewirkt hat, eine Gebühr von 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle E (Anlage 5 )." 21. Die §§ 41 bis 43 werden aufgehoben. 22. § 44 wird ...
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 18. Tabelle E erhält die aus der Anlage 5 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 7 4. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... (§§ 209 bis 217 der Abgabenordnung) die Zeitgebühr;". 3. In Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle) werden in der Spalte „Gegenstandswert bis … ...
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