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Anlage 6 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
Anlage 6 (zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3) Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes
Anlage 6 wird in 3 Vorschriften zitiert
A. Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Maßnahmentyp Zielbiotoptypen (keine abschließende Aufzählung) | Anforderungen an die Ausführung der Maßnahmen | Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen | |||||||||||
Biotope, Tiere, Pflanzen | Boden | Wasser | Klima/Luft | Land- schaftsbild | |||||||||
Mindestanforderungen | Weitergehende Anforderungen, die im Einzelfall festgesetzt werden können | Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten | Vielfalt von Biotoptypen | Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen | Natürliche Bodenfunktionen | Oberflächengewässer | Grundwasser | Hochwasserschutz- und Retentionsfunktion | Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen | Klimaschutzfunktion durch Treibhausgasspeicher/-senken | Vielfalt von Landschaften als natürliches und kulturelles Erbe | Funktionen im Bereich Erleben und Wahrnehmen von Landschaft | |
Maßnahmen auf Acker | |||||||||||||
Brachen Ackerbrachen: 33.01.04, 33.02.04, 33.03.04, 33.04a.04, 33.04b.04 | • Selbstbegrünung (gilt nicht in Gebieten mit hohem Stickstoff- Auswaschungsrisiko) Keine Düngung, keine PSM Keine Bodenbearbeitung Keine Nutzung/Mahd Höchstdauer der Belassung ohne Umbruch: 3 Jahre Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) Pflegeintervall 2 bis 3 Jahre | Spezifische Maßnahmen, z. B. extensive Pflege zur Schaf- fung von Heterogenität im Bestand In Abhängigkeit von Zielarten ggf. Sonderformen Reduzierung von konkurrenz- starken, nicht dem Zielbiotoptyp entsprechenden Pflanzenarten (z. B. Acker-Kratzdistel, Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung | X | X | (X) | X | (X) | (X) | (X) | (X) | X | ||
Extensiv genutzte Äcker/ Ackerwild- kräuterstreifen Äcker mit vollst. Segetal- vegetation: 33.01.01, 33.02.01, 33.03.01, 33.04a.01, 33.04b.01 Äcker mit arten- reicher Segetal- vegetation: 33.01.02, 33.02.02, 33.03.02, 33.04a.02, 33.04b.02 | • Erweiterter Saatreihenabstand bzw. reduzierte Saatgutmenge (max. 50 - 70 % der regulären Saatgutmenge) Vielfältige, mind. Viergliedrige Fruchtfolge mit Winterungen und Sommerungen Grundsätzlich keine Düngung, eine begrenzte dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung mit Wirtschaftsdünger ist im Einzelfall zulässig (Düngermenge dann be- grenzen max. auf Entzug bzw. Zielanforderung z. B. aus dem Segetalartenschutz), keine PSM Striegelverzicht Winterstoppel Verzicht auf Bewässerung Verzicht auf Kalkung Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) Mindestdauer 10 Jahre | Einsatz von Gemengen mit min- destens zwei verschiedenen Arten und Sorten bis hin zu Blüh- und Wildkrautgemengen, z. B. Ge- treide-Öl-Leguminosen-Gemenge, Blüh-/Wildkrautgemenge Inanspruchnahme wertvoller land- wirtschaftlich genutzter Flächen nur nach Berücksichtigung agrar- struktureller Belange Konzentration von Maßnahmen im Raum zur Verbesserung der Struk- turvielfalt und zur Schaffung von Verbundstrukturen (Biotopverbund) Verringerung der Schlaggrößen Integrierte Brachestreifen (auf 10 % der Fläche) Einschränkung der Bodenbearbei- tung während der Brutzeit Nicht wendende, pfluglose Boden- bearbeitung (i. d. R. nicht geeignet bei Segetalartenschutz) Belassen von Streifen/Ernte- verzicht | X | X | (X) | X | X | (X) | X | X | |||
Etablierung von artenreichem Grünland artenreiches Grünland frischer Standorte: 34.07a.01, 34.07a.02 Salzgrünland der Küste: 07, 08 | • Vorher mind. 5 Jahre lang Acker Die Maßnahmenfläche sollte sich als Bilanzzuwachs (Grünlandfläche) auf Betriebsebene niederschlagen Ansaat mit standortspezifischem Saatgut Aushagerung, sofern auf Standort in Bezug zur geplanten Lebens- raumqualität erforderlich Kein Pflegeumbruch Narbenverbesserung (Nachsaat von Zielarten ist möglich) 1-2schürige Mahd je nach er- wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft im ausgeha- gerten Zustand (i. d. R. nach der Brutzeit), Abfuhr des Mahdgutes (3. Schnitt kann auch als Pflege- schnitt ohne Abfuhr erfolgen) oder Beweidung mit max. 1,5 - 2 GVE/ha möglich; bei Beweidung: Prüfung der Er- forderlichkeit einer Nachmahd, | • Verwendung regionalen Saatguts Mahdguttransfer/Heublumenan- saat aus der Region Reduzierung von konkurrenz- starken, nicht dem Zielbiotoptyp entsprechenden Pflanzenarten (z. B. Acker-Kratzdistel, Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | X | X | (X) | X | X | (X) | (X) | X | |
Beschränkung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr vor März, keine Nachsaat) • Keine PSM Eine an das jeweiligen Zielbiotop angepasste Düngung ist zulässig Festlegung von Zeiträumen für die Mahd/Beweidung in Abhängigkeit von Zielarten | | ||||||||||||
Äcker mit schlaginterner Segregation z. B. von feuchten Senken, trocke- nen Kuppen innerhalb des Ackerschlags; Bewertung für Zielarten oder Zielbiotope, z. B. extensiv genutzte Äcker mit arten- reicher oder vollst. Segetalvegetation oder andere | • Kartierung und Dokumentation der ertragsärmeren und nicht genutz- ten Teilbereiche (z. B. anhand eines Luftbilds) zur gezielten Auswahl von Standorten mit hohem Biotop- entwicklungspotenzial bzw. mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund Herausnahme von Teilbereichen mit spezifischer Standortcharakte- ristik aus der Nutzung, auf den Zielbiotop abgestimmte extensive Ackernutzung oder Pflege Abstandsauflagen zur Maßnah- menfläche für Düngung und PSM | Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | (X) | X | (X) | (X) | X | ||||
standortspezifi- sche Ausprägun- gen von Zielbio- topen | • Biotopverbund zu benachbarten Strukturen herstellen (z. B. als Trittstein) Mindestdauer 10 Jahre | | |||||||||||
(rotierende) Maßnahmen zur Schaffung art- spezifischer Habitate Bewertung für Zielarten | • Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept) Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen, (z. B. Feld- lerchenfenster) Keine PSM | Monitoring/Überprüfung und ggf. Modifizierung der Maßnahmen- vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab- hängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | | ||||||||
Blühstreifen Bewertung für Zielarten | • Breite in der Regel zwischen 5 m und 10 m Standortspezifische Saatmischung regionaler Herkunft unter Be- achtung der standorttypischen Segetalvegetation Reduzierte Saatgutmenge (max. 50 - 70 % der regulären Saatgutmenge) zur Erzielung eines lückigen Bestands, Fehlstellen im Bestand belassen • Keine Düngung, keine PSM | Bei Rotation in der Fruchtfolge Be- lassung über 2 bis 5 Jahre Wenn Mahd, nur im Frühjahr bis Mitte März bzw. angepasst an Zielarten Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von Zielarten) | X | X | (X) | X | (X) | (X) | X | ||||
• Zunächst keine Bodenbearbeitung; nach 2 bis 3 Jahren Bodenbear- beitung und Neuansaat, i. d. R. im Frühjahr bis Mitte April; bei Rota- tion in der Fruchtfolge Belassen bis Frühjahrsbestellung Keine Mahd Rotation in der Fruchtfolge möglich | | ||||||||||||
Maßnahmen auf Grünland | |||||||||||||
Extensivierung von Dauergrün- land artenreiches Grünland frischer Standorte: 34.07a.01, 34.07a.02 Salzgrünland der Küste: 07, 08 | • Aushagerung Im Regelfall keine Bodenbearbei- tung (Ausnahme orchideenreiche Standorte), kein Pflegeumbruch, gezielte Nachsaat von Zielarten (Heumulch, -drusch) möglich Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig Reduzierte (1-2schürige) Mahd i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich, Beschränkung der | Bei Beweidung: reduzierte Besatz- dichte zur Brutzeit Kombination von Beweidung und Mahd je nach Standort und betrof- fener Zielart Festsetzung des 1. Mahdtermins in Abhängigkeit von Zielarten (z. B. erst nach der Brutzeit) Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | X | X | (X) | | |||||
Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat | | ||||||||||||
Maßnahmen zur Schaffung art- spezifischer Habitate Bewertung für bestimmte Ziel- arten | • Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept) Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für Wiesenbrüter) Keine PSM Mindestdauer 3 Jahre | Monitoring/Überprüfung und ggf. Modifizierung der Maßnahmen- vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab- hängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | | ||||||||
Extensiv genutzte Streuobstwiesen Streuobstbestand auf Grünland: 41.06.01 | • Pflanzung und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume, Pflanzabstand je nach Baumart z. B. zwischen 8 m und 15 m oder Extensivierung bestehender Streu- obstbestände Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig 1-3schürige Mahd (je nach er- wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft i. d. R. nach der Brutzeit) Abfuhr des Mahdguts (3. Schnitt kann auch als Pflege- | Die Spanne zwischen 60 - 100 Bäumen pro Hektar beschreibt das Optimum der Bestandsdichte, dies entspricht in etwa einem Baum- abstand von 10 bis 12 Metern. Erhaltung alter Obstsorten durch Pflege alter Obstbäume sowie Pflanzung von entsprechenden Hochstämmen mit Veredelung mit alten Obstsorten Anlegen von Sonderstrukturen wie z. B. Lesesteinhaufen, Hecken an den Rändern | X | X | X | X | (X) | X | X | ||||
schnitt ohne Abfuhr erfolgen); ggf. auch Beweidung mit max. 1,5 - 2 GVE/ha möglich; bei Beweidung: Prüfung der Er- forderlichkeit der Nachmahd, Beschränkung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr/alle 2 Jahre, keine Nachsaat), Nachmahd erforderlich, Verzicht auf Winterbeweidung • Erziehungs-, Pflegeschnitt der Obstbäume Belassen von Biotopholz (Totholz)/ absterbenden Bäumen | Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | | |||||||||||
Maßnahmen auf Sonderstandorten des Offenlandes | |||||||||||||
Sümpfe, Seggenriede und Röhrichte z. B. 35.01a, 37.01, 37.02, 38.01 bis 38.07 | • Besondere Bedeutung der Fläche für den Arten- und Biotopschutz oder für den Biotopverbund Die Bewirtschaftungsanforderun- gen sind im Hinblick auf die spezi- fischen Anforderungen in Abhän- gigkeit von Standort und Zielbiotop oder entsprechend artspezifischen Anforderungen festzulegen | Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | X | (X) | (X) | | |||||
(z. B. Beweidung oder Mahd von Sümpfen, Seggenrieden, Röhrich- ten). • Keine Düngung, keine PSM | | ||||||||||||
Binnendünen und Magerrasen z. B. 34.01, 34.04 | • Entkusseln/Entbuschen und/oder Bodenverwundung Aushagerung Keine PSM, keine Düngung Reduzierte (1-2schürige) Mahd i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erfor- derlich | X | X | X | (X) | (X) | X | X | |||||
Halbtrocken-, Schwermetall- und Borstgras- rasen z. B. 34.02, 34.03, 34.05, 34.06 | • Aushagerung Keine PSM, keine Düngung Reduzierte (1-2schürige) Mahd i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erfor- derlich Entkusseln/Entbuschen | X | X | X | (X) | (X) | X | X | |||||
Heiden 40.01 bis 40.05 | • Beweidung durch Schafe und ggf. Ziegen; Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; Kontrolliertes Brennen Abplaggen/Abschieben Entkusseln/Entbuschen | X | X | X | (X) | (X) | X | X | |||||
Niedermoore (ohne Sümpfe) 35.01 | • Wiedervernässung Wasserstandsanhebung Entbuschen/Entkusseln Keine Düngung Vegetations-(narben-) und boden- schonende Erntetechnik | X | X | X | X | (X) | X | X | X | X | X | ||
Feucht- und Nassgrünland z. B. 35.02 (extensiv bewirt- schaftet) | • Wasserstandsregulierung Wiedervernässung Keine Bodenbearbeitung, kein Pflegeumbruch, keine Neu- ansaat/Narbenverbesserung Keine PSM, keine Düngung Reduzierte (1-2schürige) Mahd i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes (mind. bis zum Erreichen des Zielzustandes) oder | X | X | X | X | (X) | X | X | X | X | X | ||
extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich, Beschrän- kung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat • Vegetations-(narben-) und boden- schonende Erntetechnik | | ||||||||||||
Maßnahmen zur Schaffung art- spezifischer Habitate Bewertung für Zielarten | • Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept) Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für Amphi- bien oder Reptilien) Keine PSM, keine Düngung | Monitoring/Überprüfung und ggf. Modifizierung der Maßnahmen- vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab- hängigkeit von jeweiligen Zielarten) | | ||||||||||
Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Landschaftselementen/Landschaftsstrukturen | |||||||||||||
Bäume und Hecken, Feldgehölze Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkulturen: | • Einbindung in landschafts- planerisches Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotop- verbundkonzept) Mindestbreite von Hecken und Gehölzstreifen 5 m, Höchstbreite 20 m | Pflege bereits vorhandener Hecken und Feldgehölze, sofern damit eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung/landschaftspflegeri- sche Verbesserung verbunden ist | X | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | | |||
z. B. 41.01, 41.02, 41.03, 41.05 | • Verwendung gebietseigener Ge- hölze, Artenmischung/artenreich, stufiger Aufbau mit Säumen entlang von Hecken und Feld- gehölzen Regelmäßige Pflege oder Nutzung in Abhängigkeit von der Bestands- entwicklung Keine Düngung, keine PSM | | |||||||||||
Säume Krautige Säume und Gehölzsäume, inkl. Ufersäume z. B. 39.01.01, 39.02, 39.03, 39.04a.01, 39.06 | • Breite in der Regel zwischen 5 m und 10 m Auf das Zielbiotop/die Zielart ab- gestimmte extensive Nutzung oder Pflege Kein Umbruch Keine Düngung, keine PSM Mindestdauer 10 Jahre | Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Biotopverbundkonzept) zusätzliche Abstandsauflagen zur Maßnahmenfläche für Düngung und PSM Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | X | ||
Tümpel, Feucht- biotope, Quellen z. B. 22.01 bis 22.04, 24.04a, 24.09a | • Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotopver- bundkonzept) Erhalt bzw. Anlage und dauerhafte Pflege, sofern erforderlich | X | X | (X) | (X) | (X) | X | X | |||||
• Kein Eintrag von Düngemitteln oder PSM/Abstandsauflagen zur Maßnahmenfläche für Düngung und PSM | | ||||||||||||
Trocken-/ Naturstein- mauern z. B. 53.02.03a | • Regionstypisches Material verwen- den Keine Verfugung | X | X | (X) | X | X | |||||||
Maßnahmen auf regionalen Sonderkulturen | |||||||||||||
z. B. Weinbau Rebkulturen: 41.08 (extensive Nutzung) | • Keine Düngung, keine PSM Winterbegrünung Artenreiche Begrünung in jeder 2. Rebzeile | Wiederherstellung der Terrassen | X | X | (X) | X | (X) | (X) | X | X | X | ||
Maßnahmen im Wald | |||||||||||||
Naturschutz- konform bewirtschaftete/ gepflegte Wälder Laubwälder ohne Auenwälder: 43.01 bis 43.03, 43.06 bis 43.08 | • Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimawandels bei der Baum- artenauswahl | Einbringen seltener/gefährdeter Baumarten Rückbau oder Verschluss von Ent- wässerungseinrichtungen Maßnahmen gegen die Ausbrei- tung nichtheimischer Arten auf der Fläche | X | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | X | X | X |
Nadelwälder: 44.01 bis 44.03 subalpine Wälder: 70 | • Entnahme standortfremder, nicht der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten Entwicklung einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Kraut- schicht) Belassen von Biotop- und Höhlen- bäumen und Totholz (Anzahl Alt- bäume je nach Tierart und Wald- bestand) in Kombination mit weiteren Maßnahmen im Wald Auf Moorstandorten nur in Kombi- nation mit Wiedervernässungs- maßnahmen | Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung von alten Waldbeständen über 80 Jahren einzelbaumweise und mit einer Absenkung des Be- stockungsgrades erfolgen | | ||||||||||
Naturschutz- konform bewirtschaftete/ gepflegte Auen- wälder 43.04 bis 43.05 | • Wiederherstellung der für den jeweiligen Auwaldtyp charakteristi- schen regelmäßigen Überflutung z. B. durch Deichrückverlegung und Renaturierung von Fließge- wässern Auengewässerstrukturen anlegen, erhalten, entwickeln | Einbringen seltener/gefährdeter Baumarten Rückbau oder Verschluss von Entwässerungseinrichtungen Maßnahmen gegen die Ausbrei- tung nichtheimischer Arten auf der Fläche | X | X | X | X | X | X | X | (X) | X | X | X |
• Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession Entwicklung einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Kraut- schicht) Belassen von Biotop- und Höhlen- bäumen und Totholz (Anzahl Alt- bäume je nach Tierart und Wald- bestand) in Kombination mit weiteren Maßnahmen im Wald Entnahme standortfremder, nicht der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten | Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung von alten Waldbeständen über 80 Jahren einzelbaumweise und mit einer Absenkung des Be- stockungsgrades erfolgen. | | |||||||||||
Entwicklung von Waldrändern Waldmäntel: 42.01 | • Vorgelagert zum Bestand oder als Waldinnenrand Mindestbreite 15 m Neuanlage mit Arten der natür- lichen Waldrandgesellschaft oder durch natürliche Sukzession Mehrstufiger Aufbau (Kraut-, Stauden- und Gebüschsaum) | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | X | |||||
• Punktuelle Freistellung und/oder Unterpflanzung des Bestandes mit Strauch- und Baumarten Bewirtschaftung/Pflege zum Erhalt der Mehrstufigkeit | | ||||||||||||
Kleinflächige, punktuelle oder rotierende Maß- nahmen im Wald Bewertung für Zielarten | • Wiederherstellung von Waldwiesen (einschl. Pflegemanagement) Habitatentwicklungsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Arten • Renaturierung von Stillgewässern und Mooren sowie Fließgewässern und Bachläufen im Wald (einschließlich der bachbegleiten- den Vegetation; Wiederherstellung des natürlichen/ naturnahen Wasserregimes) • Einbringung gebietseigener seltener/gefährdeter Baumarten (mind. truppweise) Mindestdauer: 10 Jahre Schaffung von Alt- und Totholz- strukturen (Altholzinsel Altbaum- gruppe Solitärbaum Belassen von Totholz im Bestand) | Berücksichtigung landschafts- pflegerischer Ziel- und Entwick- lungskonzepte (insbes. Arten- schutz- und Biotopverbund- konzepte) Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | ||
Historische Waldnutzungs- formen z. B. Hutewald: 42.04 Niederwald: 42.05 | • Berücksichtigung der Biotop- kontinuität bei der Flächenwahl (v. a. Wiederaufnahme bzw. Wei- terführung der Bewirtschaftung auf ehemaligen oder noch bewirt- schafteten Hute- und Niederwald- flächen) Rückumwandlung durchwachsener Mittel- oder Niederwälder (Verwen- dung heimischer Baumarten) Entwicklung von Hutewäldern durch Etablierung ehemaliger Nutzungsformen, u. a. mit Groß- tierhaltung | Berücksichtigung landschaftspfle- gerischer Ziel- und Entwicklungs- konzepte (insbes. der Anforderun- gen für den Biotopverbund aus der Landschaftsplanung sowie der historischen und regionalspezifi- schen Verbreitung der Wälder) Herstellungskontrolle und ggf. Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | X | X |
Maßnahmen zur Schaffung art- spezifischer Habitate Bewertung für Zielarten | • Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept) Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen im Wald | Monitoring/Überprüfung und ggf. Modifizierung der Maßnahmen- vorgaben (Art und Zeitpunkt in Ab- hängigkeit von jeweiligen Zielarten) | X | X | | ||||||||
PSM: Pflanzenschutzmittel, GVE: Großvieheinheiten. X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. (X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. |
B. Maßnahmen zur Entsiegelung
Maßnahmentyp Zielbiotoptypen (keine abschließende Aufzählung) | Anforderungen an die Maßnahmenausführung | Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen | ||||||||||
Biotope, Tiere, Pflanzen | Boden | Wasser | Klima/Luft | Land- schaftsbild | ||||||||
Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten | Vielfalt von Biotoptypen | Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen | Natürliche Bodenfunktionen | Oberflächengewässer | Grundwasser | Hochwasserschutz- und Retentionsfunktion | Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen | Klimaschutzfunktion durch Treibhausgasspeicher/-senken | Vielfalt von Landschaften als natürliches und kulturelles Erbe | Funktionen im Bereich Erleben und Wahrnehmen von Landschaft | ||
Teilentsiegelung durch Entnahme der bituminösen Oberschicht und Belassen des Unterbaus mit anschließender Sukzession | • Mindestgröße 100 m² Versiegelungsbelag entfernen Bituminöses Material ist abzufahren und zu entsorgen, sonstiges Material kann - sofern Schadstoffgehalte unterhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen - auf der Fläche zur Diversifizierung der Standortverhältnisse bzw. zur Modulierung des Geländes genutzt werden. Nutzung der Fläche im Sinne der Ziele von Naturschutz und Landschafts- pflege | (X) | (X) | X | X | (X) | (X) | (X) | ||||
Entsiegelung, vollständiges Abtragen und Entsorgung des Materials ein- schließlich Unterbau und Entfernung der Schadverdich- tung des Unter- bodens | • Mindestgröße 100 m² Versiegelungsbelag und Unterbau sind zu entfernen Schadverdichtungen im Unterbau sind zu entfernen Die entsiegelte oberste Bodenschicht muss vegetationstauglich sein, ggf. Aufbringen einer vegetationstauglichen Bodenschicht. Schadstoffgehalte sollten unterhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen. Ggf. Aufbringen einer Rekultivierungsschicht Nutzung der Fläche im Sinne der Ziele von Naturschutz und Landschafts- pflege | (X) | (X) | X | X | (X) | (X) | (X) | ||||
Rückbau im Bereich von Gewässern z. B. Beseitigung von Sohlabstür- zen und Wehren, Rückbau von Verrohrungen, Sohl- und Ufer- befestigungen z. B. 23.01, 23.02, 23.08, 24.01a bis 24.04a, 24.08, 37, 38, 39.04a.01 | • Orientierung der Auswahl der Flächen an landschaftsplanerischen Ziel- und Entwicklungskonzepten (insbes. Biotopverbund-/Vernetzungskonzepte) Gewässertypspezifische Gestaltung/Renaturierung Punktuelle Beseitigung von Sohlabstürzen und Wehren, Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen i. d. R. ab 10 lfdm in Kombination mit weiteren strukturverbessernde Maßnahmen im Gewässer und am Gewässerufer Orientierung der Auswahl der Maßnahmen an den WRRL-Maßnahmen- programmen der Länder und entsprechender Programme und Maß- nahmenkonzepte der Flussgebietsgemeinschaften | X | X | (X) | X | (X) | X | (X) | X | |||
X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. (X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. |
C. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen
Maßnahmentyp | Anforderungen an die Maßnahmen | Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen | ||||||||||
Biotope, Tiere, Pflanzen | Boden | Wasser | Klima/Luft | Land- schaftsbild | ||||||||
Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten | Vielfalt von Biotoptypen | Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen | Natürliche Bodenfunktionen | Oberflächengewässer | Grundwasser | Hochwasserschutz- und Retentionsfunktion | Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen | Klimaschutzfunktion durch Treibhausgasspeicher/-senken | Vielfalt von Landschaften als natürliches und kulturelles Erbe | Funktionen im Bereich Erleben und Wahrnehmen von Landschaft | ||
Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an linearen Infra- strukturen technische Maß- nahmen zur Auf- hebung bestehen- der Zerschnei- dungswirkungen, z. B. Grün- brücken, Grün- unterführungen, Amphibiendurch- lässe, Gewässer- querungen etc. | • Anlage von Querungshilfen ausschließlich im bestehenden Infrastrukturnetz (an bestehenden Straßen, Bahnlinien, Wasserstraßen usw.) Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver- ankerten Wiedervernetzungsabschnitten/-konzepten des Bundes und der Länder unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesprogramms Wiederver- netzung Für die Erforderlichkeit von technischen Wiedervernetzungsmaßnahmen in sonstigen Bereichen (z. B. Austausch-, Wander- und Ausbreitungsachsen von Populationen insbesondere gefährdeter Arten) sind entsprechende Nachweise erforderlich (Erfassung/Kartierung, Wirkungsprognose). Berücksichtigung des Stands der Technik gemäß des anerkannten Regel- werkes, entsprechender Leitfäden und der besten einschlägigen wissen- schaftlichen Erkenntnisse für die Planung und Ausführung von Wieder- vernetzungsmaßnahmen sowie bei Erfassungen/Kartierungen Maßnahmen zur Wiedervernetzung sollen der Sicherung überlebensfähiger Populationen bzw. überlebensfähiger Metapopulationsstrukturen dienen. Durch Umfeldgestaltung und Hinterlandanbindung ist die Funktion der Querungshilfe zu sichern und zu fördern. In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Bereiche ein- fließen, für die eine tatsächliche Aufwertung durch eine Vernetzung be- stehender Populationen oder die Neubesiedlung bisher isolierter Lebens- räume angenommen werden kann. | X | X | | ||||||||
Gewässerrenatu- rierungen und Maßnahmen zur Erzielung der Durchgängigkeit von Fließgewäs- sern einschließ- lich ihrer Ufer- bereiche | • Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver- ankerten Biotopvernetzungsbereichen des Bundes und der Länder unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des Bundesamtes für Naturschutz einschließlich entsprechender Darstellungen in der überört- lichen und örtlichen Landschaftsplanung Orientierung der Auswahl der Maßnahmen an den WRRL-Maßnahmen- programmen der Länder und entsprechender Programme und Maßnah- menkonzepte der Flussgebietsgemeinschaften Zur Wiedervernetzung von Lebensräumen geeignete Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen in den Uferbereichen, die in Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, müssen die in Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderun- gen erfüllen. Rückbaumaßnahmen im Bereich von Gewässern, die in Abschnitt B Spalte 1 aufgeführt sind, müssen die in Abschnitt B Spalte 2 genannten Anforderun- gen erfüllen. Berücksichtigung des Stands der Technik gemäß des anerkannten Regel- werkes, entsprechender Leitfäden und der besten einschlägigen wissen- schaftlichen Erkenntnisse bei der Planung und Ausführung von Fließ- gewässerrenaturierungen sowie bei Erfassungen/Kartierungen In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Fließgewässer- abschnitte und Uferbereiche einfließen, für die eine tatsächliche Auf- wertung durch eine Vernetzung bestehender Populationen oder die Neu- besiedlung bisher isolierter Lebensräume angenommen werden kann. | X | X | X | X | (X) | (X) | (X) | ||||
Weitere Maß- nahmen zur Wiederver- netzung von Lebensräumen z. B. Maßnahmen zum Biotopver- bund und zur Bio- topvernetzung durch Entwick- lung geeigneter Habitatstrukturen als Lebensraum und Leitstrukturen | • Anlage vorrangig in den gesetzlich, planerisch oder konzeptionell ver- ankerten Biotopvernetzungsbereichen des Bundes und der Länder unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumnetze des Bundesamtes für Naturschutz einschließlich entsprechender Darstellungen in der überört- lichen und örtlichen Landschaftsplanung sowie in den in Artenschutz- konzepten ausgewiesenen Konfliktstellen Für die Planung zielartenspezifischer Wiedervernetzungsmaßnahmen (z. B. zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung von Austausch-, Wander- und Ausbreitungsbeziehungen von Populationen insbesondere gefährdeter Arten) sind entsprechende Nachweise erforderlich (Erfassung/Kartierung, Wirkungs- prognose). Zur Wiedervernetzung von Lebensräumen geeignete Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die in Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, müs- sen die in Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderungen erfüllen. Maßnahmen zur Wiedervernetzung sollen der Sicherung überlebensfähiger Populationen bzw. überlebensfähiger Metapopulationsstrukturen dienen. In die Bewertung der mittelbaren Aufwertung dürfen nur Lebensräume/ Bereiche einfließen, für die eine tatsächliche Aufwertung durch eine Ver- netzung bestehender Populationen oder die Neubesiedlung bisher isolierter Lebensräume angenommen werden kann. | X | X | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | |||
X: Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. (X): Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion. |
Zitierungen von Anlage 6 BKompV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKompV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 BKompV Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen
... erzielte mittelbare Aufwertung in angrenzenden Räumen ist unter Beachtung der in Anlage 6 Abschnitt C Spalte 2 genannten Anforderungen in angemessenem Umfang anzuerkennen. (4) Bei ...
§ 11 BKompV Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung
... Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die in Anlage 6 Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, werden unter regelmäßiger Beachtung der in Anlage 6 ... 6 Abschnitt A Spalte 1 aufgeführt sind, werden unter regelmäßiger Beachtung der in Anlage 6 Abschnitt A Spalte 2 genannten Anforderungen festgesetzt. (2) Maßnahmen zur ... festgesetzt. (2) Maßnahmen zur Entsiegelung werden unter Beachtung der Anlage 6 Abschnitt B festgesetzt. Sie dienen insbesondere dazu, eingriffsbedingte Neuversiegelungen und damit ... Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden unter Beachtung der Anlage 6 Abschnitt C festgesetzt. Sie dienen insbesondere dazu, bestehende Beeinträchtigungen der ...
Anlage 5 BKompV (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
... Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen ... Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Pflanzen Vielfalt von ... und Ausbringung von Diaspo- ren) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) in dem vom Eingriff betroffenen popula- tions- bzw. art- ... Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Ab- schnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder ... Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum, ... Nutzung in Hanglagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen ... Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewäs- sern (siehe Anlage 6 Abschnitt C ) in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer ... bei hoch anstehen- dem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmut- zungen z. B. ... sind u. a.: Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des ... Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ... Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentions- raumes ... Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern ... Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließge- wässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C ) Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus ... sind u. a.: • Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ... Mögliche Maßnahmen sind u. a.: • Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B ) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubil- dung durch Reduzierung des ...
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