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Anlage 6 - GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)

Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen


Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

 Antragsjahr
2023
Antragsjahr
2024
Antragsjahr
2025
Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag 34,83 Euro 34,44 Euro 33,86 Euro 32,89 Euro


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Zitierungen von Anlage 6 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 GAPDZV Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
... Mutterschaf und je förderfähiger Mutterziege und Antragsjahr ist in Anlage 6 festgesetzt. (2) Zu dem geplanten Einheitsbetrag kommt für jedes Antragsjahr ein ...