Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger"
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 6 PflStudStG Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen ... c) Nach der Angabe zu Anlage 6 wird folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 6a Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ... zuständige Behörde bei der Erteilung der Erlaubnis das Muster der Erlaubnisurkunde nach Anlage 6a , wenn die antragstellende Person nicht über eine mindestens zwölfjährige allgemeine ... (BGBl. 2023 I Nr. 359 S. 44)] ". 4b. Nach Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt: „Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die ... ". 4b. Nach Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt: „ Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ...
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