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Anlage 7 - GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)
V. v. 24.01.2022 BGBl. I S. 139, 2287 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Geltung ab 01.02.2022, abweichend siehe § 28; FNA: 7847-43-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.02.2022, abweichend siehe § 28; FNA: 7847-43-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 7 (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
Antragsjahr 2023 | Antragsjahr 2024 | Antragsjahr 2025 | Antragsjahr 2026 | |
Geplanter Einheitsbetrag | 77,93 Euro | 77,06 Euro | 87,72 Euro | 85,22 Euro |
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung V. v. 4. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 396 m.W.v. 1. Januar 2025
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Frühere Fassungen von Anlage 7 GAPDZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 7 GAPDZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPDZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 GAPDZV Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
... Der geplante Einheitsbetrag je förderfähiger Mutterkuh und Antragsjahr ist in Anlage 7 festgesetzt. (2) Zu dem geplanten Einheitsbetrag kommt für jedes Antragsjahr ein ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 396
Artikel 1 4. GAPDZVÄndV
... Euro 37,89 Euro". 15. In Anlage 7 werden die Spalten zu den Antragsjahren 2025 und 2026 wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... Anlage 6 Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden Anlage 7 Vorschriften der sozialen Konditionalität". 2. In § 3 Absatz 3 Nummer 1 ... im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz sind die in Anlage 7 genannten Regelungen." 19. Das bisherige Kapitel 3 wird Kapitel 4 und dessen ... Praxis zum frühesten möglichen Zeitpunkt" ersetzt. 36. Folgende Anlage 7 wird angefügt: „Anlage 7 (zu § 22) Vorschriften der sozialen ... Zeitpunkt" ersetzt. 36. Folgende Anlage 7 wird angefügt: „ Anlage 7 (zu § 22) Vorschriften der sozialen Konditionalität ...
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