Anlage 7 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

Anlage 7 (zu § 22) Vorschriften der sozialen Konditionalität


Anlage 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

 RechtsvorschriftAnzuwendende Bestimmungen
1.Nachweisgesetz§ 2 Absatz 1, § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1
2.Arbeitnehmerüberlassungsgesetz§ 11 Absatz 1 und 2
3.Arbeitsschutzgesetz§§ 3 bis 6, 9, 10, 12 und 17
4.Arbeitssicherheitsgesetz§§ 2, 5 und 11
5.Betriebssicherheitsverordnung§§ 4 bis 6, 10, 12 und 14
6.Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 Absatz 3 und § 15 Absatz 3
7.Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Absatz 3
8.Berufsbildungsgesetz§ 20
9.Gewerbeordnung§ 111



Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung V. v. 16. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 417 m.W.v. 1. Januar 2025

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Frühere Fassungen von Anlage 7 GAPKondV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 7 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 GAPKondV Vorschriften der sozialen Konditionalität (vom 01.01.2025)
... im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz sind die in Anlage 7 genannten ...


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