Tools:
Update via:
Anlage 7 - Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 309
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 2122-7-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
| |
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 2122-7-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
| |
Anlage 7 (zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anzeige
Zitierungen von Anlage 7 PsychThApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 PsychThApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PsychThApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 67 PsychThApprO Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs
... die Teilnahme am Anpassungslehrgang aus. Bei der Ausstellung ist das Muster der Anlage 7 zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_7_PsychThApprO.htm