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Anlage 8 - Europawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 8 (zu § 25)
siehe BGBl. I 2003 S. 2582
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze G. v. 18. Juni 2019 BGBl. I S. 834 m.W.v. 1. Juli 2019
Frühere Fassungen von Anlage 8 EuWO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2019 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 18.06.2019 BGBl. I S. 834 |
aktuell vorher | 25.05.2018 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.05.2018 BGBl. I S. 570 |
aktuell vorher | 24.12.2013 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335 |
aktuell | vor 24.12.2013 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8 EuWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 EuWO Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines
... Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 8 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte ...
§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... Der Kreis- oder Stadtwahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke ( Anlage 8 ), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit dem Kreis- oder Stadtwahlleiter ... Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8 , 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;". 43. In Anlage 8 (zu § 25) wird die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung
... sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat." 7. In Anlage 8 (zu § 25) wird Fußnote 4 wie folgt gefasst: „4) Wähler, die des ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Artikel 1 6. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden." 26. In Anlage 8 (zu § 25) werden nach den Wörtern „Unterschrift des Wählers" die ...
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