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Anlage 9 - Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

Anlage 9 (zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs (BGBl. 2020 I S. 482)




 

Zitierungen von Anlage 9 PsychThApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 PsychThApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychThApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 PsychThApprO Erteilung
... Berufsausübung nach § 3 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes ist das Muster nach Anlage 9 zu ...