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Anlage - Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)

V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Geltung ab 01.10.2019; FNA: 202-5-4 Verwaltungsgebühren
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Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis



Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 Bundespolizeigesetz (BPolG)

Abschnitt 2 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

Abschnitt 3 BDBOS-Gesetz (BDBOSG)

Abschnitt 4 BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)

Abschnitt 5 Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)

Abschnitt 6 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO)

Abschnitt 7 BSI-Gesetz (BSIG)

Abschnitt 8 De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

Abschnitt 9 Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)

Abschnitt 10 Waffengesetz (WaffG)

Abschnitt 11 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Abschnitt 1 Bundespolizeigesetz (BPolG)


Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG  
1.1Polizeieinsätze 
1.1.1Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer
Gefahrenlage veranlasst wurde
nach Zeitaufwand
1.1.2Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des
Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst wurde
nach Zeitaufwand
1.1.3Polizeieinsatz, der durch die missbräuchliche Auslösung einer Gefahren-
meldeanlage, Notrufanlage oder durch missbräuchliche Nutzung von Not-
rufzeichen veranlasst wurde
nach Zeitaufwand
1.1.4Polizeieinsatz, der durch die Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage veran-
lasst wurde, wenn zum Zeitpunkt der Auslösung keine Anhaltspunkte dafür
vorlagen, dass ein sachlicher Grund für die Betätigung einer solchen An-
lage bestand
nach Zeitaufwand
1.1.5Suche oder Rettung einer Person, sofern die Gefahrenlage vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt wurde; ein Einsatz zur Verhinderung eines
Suizids ist ausgenommen
nach Zeitaufwand
1.1.6 Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer
Rückkehr oder ihres Auffindens bis zur Einstellung der Suchmaßnahmen,
wenn die Rückkehr oder das Auffinden der Polizei nicht unverzüglich mit-
geteilt wird
nach Zeitaufwand
1.1.7Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden
abgängigen Person
nach Zeitaufwand
1.1.8Rettung oder Bergung von Tieren nach Zeitaufwand
1.2Bei den Gebührentatbeständen der Nummer 1.1 sind neben den Gebühren
folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
1.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasser-
werfern
 
1.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge,
Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet wer-
den
 
1.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter  
1.2.4Kosten für die Verpflegung der gefundenen, geretteten, aufgegriffenen
oder aufgefundenen Person
 
1.2.5Kosten für Kleidung für die gefundene, gerettete, aufgegriffene oder auf-
gefundene Person
 
1.3Ordnungsverfügungen 
1.3.1Verfügung eines Mitführverbotes nach Zeitaufwand
1.3.2Erteilung einer Meldeauflage nach Zeitaufwand
2Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 19 BPolG  
2.1Anordnung und Vollzug der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach Zeitaufwand
2.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 2.1 sind neben der Gebühr die
in den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 bezeichneten Kosten als Auslagen zu er-
heben.
 
3Erhebung von Telekommunikationsdaten nach § 22a BPolG, soweit die
Gefahrenlage oder der Gefahrenverdacht vorsätzlich oder fahrlässig her-
beigeführt wurde; das Auskunftsersuchen zur Verhinderung eines Suizids
ist ausgenommen
 
3.1Auskunftsersuchen bei Telekommunikationsdienstleistern nach § 22a Ab-
satz 1 BPolG über nach dem Telekommunikationsgesetz erhobene Daten
nach Zeitaufwand
3.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 3.1 sind neben der Gebühr fol-
gende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
3.2.1Kosten anderer Behörden  
3.2.2Kosten Dritter bis zu dem sich nach § 23 JVEG ergebenden Betrag  
4Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG 57,85
5Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § 24 Absatz 1 BPolG bzw. § 81b
zweite Variante StPO
64,05
6Zwangsweise Durchsetzung einer Vorladung nach § 25 Absatz 3 BPolG  
6.1Anordnung und Vollzug der zwangsweisen Durchsetzung einer Vorladung nach Zeitaufwand
6.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 6.1 sind neben der Gebühr die
Kosten anderer Behörden und Dritter als Auslagen zu erheben.
 
7Platzverweisung nach § 38 BPolG  
7.1Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach
§ 23 Absatz 1 BPolG
48,05
7.2Schriftliche Platzverweisung  
7.2.1Erstmalige Platzverweisung 96,05
7.2.2 Wiederholte Platzverweisung 56,15
8Gewahrsam nach § 39 BPolG; der Gewahrsam zum Schutz einer Person,
die sich erkennbar unverschuldet in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, ist ausge-
nommen
 
8.1Anordnung des Gewahrsams 79,80
8.2Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung
(zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 8.1)
7,00 je angefangene
Viertelstunde
8.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 8.1 und 8.2 sind neben den
Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
8.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Gewahrsamszellen, sonstiger
Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im
Dienstgebrauch verwendet werden
 
8.3.2Kosten für die Begleitung oder das Transportieren von Personen, Tieren
oder Sachen durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugs-
beamten des Bundes (PVB)
16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
8.3.3Kosten für die Aufbewahrung von Tieren oder Sachen  
8.3.4Kosten für eine ärztliche Untersuchung auf Haft- und Gewahrsamsfähigkeit  
8.3.5Kosten für die Verpflegung der in Gewahrsam genommenen Person  
8.3.6Kosten für Kleidung für die in Gewahrsam genommene Person  
8.3.7Kosten anderer Behörden und Dritter  
9Sicherstellung von Tieren oder Sachen nach § 47 BPolG  
9.1Anordnung und Vollzug der Sicherstellung von Tieren oder Sachen 55,55
9.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 9.1 sind neben der Gebühr fol-
gende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
9.2.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge,
Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet wer-
den
 
9.2.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder
einen PVB
16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
9.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter  
10Amtliche Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge nach § 48 BPolG  
10.1eines Kraftfahrzeugs 1,20 pro Tag
10.2eines Kraftrads 0,60 pro Tag
10.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 10.1 und 10.2 sind neben
den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
10.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge,
Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet wer-
den
 
10.3.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder
einen PVB
16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
10.3.3Kosten anderer Behörden und Dritter  
11Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Sachen nach § 49 BPolG  
11.1Anordnung und Vollzug der Verwertung sichergestellter Sachen nach § 49
Absatz 3 Satz 1 BPolG
77,10
11.2Anordnung und Vollzug der Vernichtung sichergestellter Sachen nach Zeitaufwand
11.3 Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 11.1 und 11.2 sind neben
den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
11.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge,
Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet wer-
den
 
11.3.2Kosten anderer Behörden und Dritter  
12Entscheidungen im Aufgabenbereich Grenzschutz nach § 2 BPolG, soweit
diese Entscheidungen auf Antrag erfolgen oder sonst im Sinne des § 3 Ab-
satz 2 BGebG individuell zurechenbar sind; ausgenommen ist die Schlie-
ßung einer Grenzübergangsstelle
 
12.1Zulassung einer Grenzübergangsstelle nach § 61 Absatz 1 BPolG nach Zeitaufwand
12.2Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG; ausgenommen ist die Grenz-
erlaubnis für Rettungsflüge
84,30
12.3Die Kosten, die während des Transports von polizeilichen Kräften oder von
Führungs- oder Einsatzmitteln im Zusammenhang mit einer Grenzerlaubnis
nach § 61 Absatz 3 BPolG zur Durchführung der notwendigen Grenzüber-
trittskontrolle nach § 2 BPolG
- an einem Flugplatz oder Hafen entstehen, der nicht als Grenzüber-
gangsstelle zugelassen ist, oder
- außerhalb festgesetzter Verkehrsstunden entstehen,
sind als Auslagen zu erheben.
16,91 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
13Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 12.2 sind neben den
Gebühren auch die Kosten für Dolmetscher als Auslagen zu erheben.
 




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Verwaltungsvollstreckung eines vorausgehenden Verwaltungsaktes nach
§ 6 Absatz 1 VwVG durch die Bundespolizei
 
1.1Mahnung nach § 3 Absatz 3 VwVG 3,60
1.2Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVG nach Zeitaufwand
1.3Zwangsgeld nach § 11 VwVG 67,20
1.4Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVG nach Zeitaufwand
2Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt nach § 6
Absatz 2 VwVG durch die Bundespolizei
 
2.1Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVG nach Zeitaufwand
2.2Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVG nach Zeitaufwand
3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 und 2.2 sind neben den
Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
3.1Kosten für Dolmetscher  
3.2bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1.2, 1.4, 2.1 und 2.2:  
3.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasser-
werfern
 
3.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uni-
formen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
 
3.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter  


Abschnitt 3 BDBOS-Gesetz (BDBOSG)


Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Anordnung der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesanstalt für den Di-
gitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS) zur Abwehr von netzspezifischen Gefahren nach § 15 Absatz 1
BDBOSG
nach Zeitaufwand
2Heranziehung von Dritten durch Heranziehungsbescheid, um notwendige
Auskünfte nach § 15 Absatz 4 BDBOSG zu erlangen
nach Zeitaufwand
3Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 BDBOSG  
3.1für eine Funkleitstelle  
3.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS  
3.1.1.1Erteilung des Zertifikats 401,00
3.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungs-
merkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.1.1.1)
3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS nach Zeitaufwand
3.2für ein sonstiges Endgerät  
3.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS  
3.2.1.1Erteilung des Zertifikats 334,00
3.2.1.2Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leis-
tungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.2.1.1)
3,83
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS nach Zeitaufwand
4Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 1 und 2
BDBOSG
 
4.1für eine Funkleitstelle  
4.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS  
4.1.1.1Erteilung des Änderungszertifikats 548,00
4.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuord-
nen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.1.1.1)
18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.1.1.3Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungs-
merkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern
4.1.1.1 und 4.1.1.2)
8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS nach Zeitaufwand
4.2für ein sonstiges Endgerät  
4.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS  
4.2.1.1Erteilung des Änderungszertifikats 481,00
4.2.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuord-
nen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.2.1.1)
18,60
pro Änderungsfall-
gruppe
4.2.1.3Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leis-
tungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern
4.2.1.1 und 4.2.1.2)
8,61
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS nach Zeitaufwand
5 Entscheidung über die angezeigte Änderung eines zertifizierten Endgerä-
tes nach § 15a Absatz 3 Satz 5 BDBOSG
180,00
6Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte
nach § 15a Absatz 4 Satz 1 BDBOSG
593,00




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Gewährung des Zugangs zum geschützten Bereich der Internetseite der
BDBOS nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BDBOSZertV
201,00




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung einer Qualifikation als Laufbahnbefähigung  
1.1nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LBAV 100,00
1.2nach Durchführung einer Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
LBAV
200,00
1.3nach Durchführung eines Anpassungslehrgangs nach § 2 Absatz 1 Num-
mer 3 LBAV
200,00
1.4nach Durchführung sowohl einer Eignungsprüfung als auch eines Anpas-
sungslehrgangs (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 LBAV)
300,00




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen im Sinne von
Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 DS-GVO, sofern die Antragsbearbeitung nicht
verweigert wird, die Erteilung von Auskünften, Mitteilungen und Informa-
tionen oder das Ergreifen von Maßnahmen nach den Artikeln 15 bis 22 und
34 DS-GVO
nach Zeitaufwand
2Die Zurverfügungstellung weiterer Kopien nach Artikel 15 Absatz 3 Satz 2
DS-GVO ist gebührenbefreit.
 
3Konsultation der Aufsichtsbehörde bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
mit erhöhtem Risiko nach Artikel 36 DS-GVO
nach Zeitaufwand
4Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 Absatz 5 DS-GVO nach Zeitaufwand
5Zertifizierung nach Artikel 42 Absatz 5 Satz 1 DS-GVO nach Zeitaufwand
6Erteilung der Befugnis nach Artikel 43 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b
DS-GVO in Verbindung mit § 39 BDSG, als Zertifizierungsstelle gemäß Ar-
tikel 43 Absatz 1 Satz 1 DS-GVO tätig zu werden
nach Zeitaufwand
7Genehmigung von geeigneten Garantien nach Artikel 46 Absatz 3 DS-GVO
und verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Artikel 47
DS-GVO
nach Zeitaufwand
8Beantwortung bei offenkundig unbegründeten oder - insbesondere im
Fall von häufigen Wiederholungen - exzessiven Anfragen im Sinne von
Artikel 57 Absatz 4 DS-GVO
nach Zeitaufwand
9Mit Ausnahme der Gebührenerhebung in Bußgeldverfahren nach Artikel 58
Absatz 2 Buchstabe i, Artikel 83 DS-GVO in Verbindung mit § 41 BDSG
und § 107 OWiG sind Abhilfemaßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2
DS-GVO gebührenbefreit.
 


Abschnitt 7 BSI-Gesetz (BSIG)


Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Zertifizierungen und Zertifikate  
1.1Zertifizierung von Produkten und Standorten nach Common Criteria auf
den verschiedenen EAL-Stufen (Evaluation Assurance Level - Stufen der
Vertrauenswürdigkeit einer Sicherheitsleistung)
 
1.1.1Erstzertifizierung von Produkten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in
Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
 
1.1.1.1Produktklasse I (einfache IT-Produkte kleineren Umfangs)  
1.1.1.1.1EAL 1 5.290,00
1.1.1.1.2EAL 2 7.677,00
1.1.1.1.3EAL 3 11.546,00
1.1.1.1.4EAL 4 14.051,00
1.1.1.1.5EAL 5 17.222,00
1.1.1.1.6EAL 6 20.589,00
1.1.1.1.7EAL 7 nach Zeitaufwand
1.1.1.2Produktklasse II (IT-Produkte mittleren Umfangs und mittlerer Komplexität)  
1.1.1.2.1EAL 1 7.802,00
1.1.1.2.2EAL 2 12.114,00
1.1.1.2.3EAL 3 18.096,00
1.1.1.2.4EAL 4 21.778,00
1.1.1.2.5EAL 5 26.661,00
1.1.1.2.6EAL 6 31.375,00
1.1.1.2.7EAL 7 nach Zeitaufwand
1.1.1.3Produktklasse III (umfangreiche und komplexe IT-Produkte)  
1.1.1.3.1EAL 1 10.126,00
1.1.1.3.2EAL 2 15.947,00
1.1.1.3.3EAL 3 24.313,00
1.1.1.3.4EAL 4 29.152,00
1.1.1.3.5EAL 5 35.378,00
1.1.1.3.6EAL 6 40.805,00
1.1.1.3.7EAL 7 nach Zeitaufwand
1.1.1.4In allen Produktklassen  
1.1.1.4.1Zertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9
Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG mit zusätzlichen einzelnen Anforde-
rungen aus einer höheren EAL-Stufe (EAL X+)
nach Zeitaufwand
1.1.1.4.2Zertifizierung auf Basis speziell definierter Anforderungen an die Vertrau-
enswürdigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9
Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
nach Zeitaufwand
1.1.2Re-Zertifizierung von Produkten (in der Regel mit Wiederverwendung von
Nachweisen aus anderen BSI-Zertifizierungsverfahren) nach § 3 Absatz 1
Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4
BSIG
nach Zeitaufwand
1.1.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
787,00
1.1.4 Re-Assessment (Neubewertung eines bestehenden Produktzertifikats
nach aktuellem Stand der Technik) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
nach Zeitaufwand
1.1.5Zertifizierung der auf den Standort bezogenen Anforderungen an die Ver-
trauenswürdigkeit für eine Produktzertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
 
1.1.5.1Erstzertifizierung eines Standortes nach Zeitaufwand
1.1.5.2Re-Zertifizierung eines Standortes nach Zeitaufwand
1.1.5.3Maintenance-Verfahren für Standortzertifikate 775,00
1.2Zertifizierung von Schutzprofilen nach Common Criteria und anderen
Prüfkriterien nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9
Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
 
1.2.1Erstzertifizierung eines Schutzprofils nach Zeitaufwand
1.2.2Re-Zertifizierung eines Schutzprofils nach Zeitaufwand
1.2.3Maintenance-Verfahren für Schutzprofilzertifikate 724,00
1.3Zertifizierung von Produkten und Systemen nach technischen Richtlinien
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3
Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und
Absatz 4 BSIG
 
1.3.1Erstzertifizierung eines Produkts 2.398,00
1.3.2Re-Zertifizierung eines Produkts 1.075,00
1.3.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate 425,00
1.3.4Erstzertifizierung eines Systems 2.936,00
1.3.5Re-Zertifizierung eines Systems 1.929,00
1.3.6Überwachungsaudit für System-Zertifikate 520,00
1.4Zertifizierung von Systemen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grund-
schutz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2
Satz 1 und Absatz 4 BSIG
 
1.4.1Erstzertifizierung eines Systems 2.978,00
1.4.2Re-Zertifizierung eines Systems 2.658,00
1.5Zertifizierung einer Person gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach
§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und
Absatz 5 BSIG
 
1.5.1Zertifizierung einer Person nach Zeitaufwand
1.5.2Re-Zertifizierung einer Person 221,00
1.5.3Vor-Ort-Überwachung einer Person 963,00
1.6Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern gemäß Verfahrensbeschrei-
bung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9
Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG
 
1.6.1Systembegutachtungnach Zeitaufwand
1.6.2Fachbegutachtungnach Zeitaufwand
1.6.3Begutachtung zur Systemförderung 1.485,00
1.6.4Außerordentliche Begutachtung nach Zeitaufwand
1.6.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zertifizierung eines IT-Sicher-
heitsdienstleisters
nach Zeitaufwand
1.7Zertifizierung nach sonstigen Prüfstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
nach Zeitaufwand
1.8Anerkennung von Zertifikaten anderer Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 7 BSIG
nach Zeitaufwand
1.9 Anerkennung von sachverständigen Stellen gemäß Verfahrensbeschrei-
bung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9
Absatz 6 BSIG
 
1.9.1Systembegutachtung einer Stelle nach Zeitaufwand
1.9.2Fachbegutachtung einer Stelle nach Zeitaufwand
1.9.3Begutachtung zur Systemförderung einer Stelle 1.449,00
1.9.4Außerordentliche Begutachtung einer Stelle nach Zeitaufwand
1.9.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Anerkennung nach Zeitaufwand
1.10Digitale Zertifikate für den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanage-
mentsystemen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BSIG
 
1.10.1Erteilung eines digitalen Erstzertifikats nach Zeitaufwand
1.10.2Erneuerung eines digitalen Zertifikats 291,00
2Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen
Systemen oder Komponenten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BSIG
 
2.1Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)  
2.1.1IS-Kurzrevision4.315,00
2.1.2IS-Partialrevisionnach Zeitaufwand
2.1.3IS-Querschnittsrevisionnach Zeitaufwand
2.2Sonstige Prüfungen und Bewertungen nach Zeitaufwand
3Unterstützung, Beratung und Durchführung von technischen Prüfungen
nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG
nach Zeitaufwand
4Unterstützungshandlung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, 13 und 13a
BSIG
nach Zeitaufwand
5Beratung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 BSIG nach Zeitaufwand
6Freigabe eines IT-Sicherheitskennzeichens nach § 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 14a in Verbindung mit § 9c Absatz 5 BSIG
nach Zeitaufwand
7Prüfung der Eignung branchenspezifischer Sicherheitsstandards nach § 3
Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 BSIG
nach Zeitaufwand
8Bewertung von Sicherheitsmängeln nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17
in Verbindung mit § 8a Absatz 3 Satz 4 BSIG
nach Zeitaufwand
9Unterstützung bei der Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktions-
fähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen
nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 18 in Verbindung mit § 5b BSIG
nach Zeitaufwand
10Empfehlungen für Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren und
Bewertung dieser Verfahren im Hinblick auf die Informationssicherheit
nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 19 BSIG
nach Zeitaufwand
11Beratung und Unterstützung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen
nach § 3 Absatz 3 BSIG
nach Zeitaufwand
12Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 11 sind neben den Ge-
bühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.
 


Abschnitt 8 De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)


NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach § 17 Absatz 1
De-Mail-G durch das BSI
nach Zeitaufwand
2Erneuerung der Akkreditierung nach § 17 Absatz 3 De-Mail-G durch das
BSI
nach Zeitaufwand
3 Zertifikat nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 De-Mail-G durch den Bundes-
beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
 
3.1Erteilung des Zertifikats durch den BfDI nach Zeitaufwand
3.2Beim Gebührentatbestand nach Nummer 3.1 sind neben der Gebühr fol-
gende Kosten als Auslagen zu erheben:
 
3.2.1Kosten für Sachverständige  
3.2.2Kosten für Leistungen anderer Behörden und Dritter  
3.2.3Kosten für Dienstreisen  
4Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Ab-
satz 2 De-Mail-G durch das BSI
nach Zeitaufwand
5Untersagung oder teilweise Untersagung des Betriebes nach § 20 Absatz 3
De-Mail-G durch das BSI
nach Zeitaufwand
6Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1, 2, 4 und 5 sind neben den
Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erhe-
ben.
 




NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)  
1.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand
1.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand
2Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)  
2.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand
2.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV nach Zeitaufwand
3Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer
Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand
4Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den
Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit
der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten
für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.
 
5Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeits-
bescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5
UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand


Abschnitt 10 Waffengesetz (WaffG)


NummerGebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und Auslagenbefreiung Gebühren/Auslagen
in Euro
1Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48
Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstu-
fung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2
WaffG
nach Zeitaufwand
2Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren-
und auslagenbefreit.
 
3Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch
folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:
 
3.1 Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger  
3.2Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt
wurden
 
3.3Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatz-
steuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden
Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA
aus dem Ausland zugesandt werden
 
4Erlaubnis durch das BVA  
4.1zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)  
4.1.1für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Be-
sitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung
mit § 48 Absatz 2 WaffG
 
4.1.1.1für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für
einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18
WaffG
nach Zeitaufwand
4.1.1.2für eine sonstige natürliche Person einschließlich
- Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG,
- Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,
- Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,
- gefährdete Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder
- Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG
62,90
4.1.2für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.1.3für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juris-
tische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2
WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)
nach Zeitaufwand
4.2zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Ver-
bindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)
nach Zeitaufwand
4.3zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG (Waffenschein)
nach Zeitaufwand
4.4zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10
Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffen-
schein)
38,90
4.5zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21
Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.6zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
(Schießerlaubnis)
nach Zeitaufwand
4.7zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach
§ 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.8zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt
 
4.8.1in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schuss-
waffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte,
nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.8.2in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte,
nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.9für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach,
durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1,
§ 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG
49,40
4.10 zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitglied-
staat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Euro-
päischer Feuerwaffenpass)
62,40
4.11zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Num-
mern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigung
nach Zeitaufwand
5Eintragung oder Austragung durch das BVA  
5.1Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte  
5.1.1der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach
§ 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unter-
abschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
40,10
5.1.2der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1
oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3
Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
45,25
5.1.3der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe
nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unter-
abschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
5.1.4des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10
Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
44,70
5.2Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen
Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbin-
dung mit § 48 Absatz 2 WaffG
45,30
6Verlängerung durch das BVA  
6.1eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
6.2einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder
durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Ver-
bindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
7Genehmigung durch das BVA  
7.1einer Sportordnung  
7.1.1nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffG nach Zeitaufwand
7.1.2ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffG nach Zeitaufwand
7.2von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3
und Absatz 3 WaffG
nach Zeitaufwand
8Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffG nach Zeitaufwand
9Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle  
9.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitions-
erlaubnis
 
9.1.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Ab-
satz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG,
jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
 
9.1.1.1für Personen mit bekannter Adresse 81,35
9.1.1.2für Personen mit unbekannter Adresse 102,30
9.1.2Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Ab-
satz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG,
jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den
Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1
WaffG
63,40
9.2Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung
von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffG
nach Zeitaufwand
9.3 Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung
mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
9.4Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder
Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.
 
10Anordnung durch das BVA  
10.1zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe
nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
10.2notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung
von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit
§ 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
11nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waf-
fen und Munition
 
11.1nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG nach Zeitaufwand
11.2nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG nach Zeitaufwand
12Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffen-
besitzverbot) durch das BVA
 
12.1deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nicht der Erlaubnis bedarf
nach Zeitaufwand
12.2deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
der Erlaubnis bedarf
nach Zeitaufwand
13Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder
sonstige Anordnungen des BVA
 
13.1Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an
einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie
jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und ge-
gebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder
Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
13.2Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder
Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14Ausnahmen 
14.1von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3
Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
 
14.1.1allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffG nach Zeitaufwand
14.1.2für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffG nach Zeitaufwand
14.2von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung
mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.3für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in
Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.4von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit
§ 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.5vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in
Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.6von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2
Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffG
nach Zeitaufwand
14.7vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach
§ 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.8Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen
Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG
durch das BVA ist gebührenbefreit.
 




Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang
mit Waffen und Munition nach § 3 Absatz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48
Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
2Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen
Schießen ausgeschlossen sind
251,00
3Ausnahme für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen
nach § 6 Absatz 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbe-
wahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Absatz 5 bis 8 oder § 14
AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
5Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Absatz 1
Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand






 

Frühere Fassungen von Anlage BMIBGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
vom 10.09.2021 BGBl. I S. 4229

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.