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Anlage - Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV)
V. v. 05.06.2020 BGBl. I S. 1218 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 18.06.2020; FNA: 210-7-6 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 18.06.2020; FNA: 210-7-6 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage (zu § 2 Absatz 5)
Anlage hat 1 frühere Fassung
Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner
Bezeichner | Erläuterung | |
1. | DatumAnkunft | Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT) |
2. | DatumAbreise | Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT) |
3. | Familienname | vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt |
4. | Vornamen | sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt |
5. | Geburtsdatum | Geburtsdatum (JJJJMMTT) |
6. | Staatsangehoerigkeiten | sämtliche Staatsangehörigkeiten |
7. | Anschrift | bestehend aus a) Staat, in dem sich der Wohnort befindet b) Postleitzahl des Wohnorts c) Wohnortbezeichnung d) sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort e) Straßenbezeichnung f) Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern g) sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift |
8. | AnzahlAngehoerige | Anzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes |
9. | AnzahlMitreisende | Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes |
10. | StaatsangehoerigkeitMitreisende | sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften |
11. | SeriennummerPass | Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatz- papiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage |
12. | Zahlungszuordnungsnummer | bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektroni- schen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungs- dienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert |
13. | Beherbergungsstaette | bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert |
Text in der Fassung des Artikels 7 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz G. v. 23. Oktober 2024 BGBl. 2024 I Nr. 323 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von Anlage BeherbMeldV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 7 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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