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Anlage - Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV)

V. v. 05.06.2020 BGBl. I S. 1218 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 18.06.2020; FNA: 210-7-6 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage (zu § 2 Absatz 5)



Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner

 BezeichnerErläuterung
1.DatumAnkunftDatum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
2.DatumAbreiseDatum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
3.Familiennamevollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils
durch Leerzeichen getrennt
4.Vornamensämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
5.GeburtsdatumGeburtsdatum (JJJJMMTT)
6.Staatsangehoerigkeitensämtliche Staatsangehörigkeiten
7.Anschriftbestehend aus
a) Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b) Postleitzahl des Wohnorts
c) Wohnortbezeichnung
d) sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e) Straßenbezeichnung
f) Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder
Zusatzziffern
g) sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
8. AnzahlAngehoerigeAnzahl der mitreisenden Angehörigen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesmeldegesetzes
9.AnzahlMitreisendeAnzahl der Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2
Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10.StaatsangehoerigkeitMitreisendesämtliche Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden der Reisegesellschaften
11.SeriennummerPassSeriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatz-
papiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder
Nichtvorlage
12.Zahlungszuordnungsnummerbestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektroni-
schen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungs-
dienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13.Beherbergungsstaettebestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder
Einrichtung, die die Daten speichert


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