Tools:
Update via:
Anlage - Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 8f G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Geltung ab 31.08.2023, abweichend siehe Artikel 22; FNA: 210-9 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Geltung ab 31.08.2023, abweichend siehe Artikel 22; FNA: 210-9 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
| |
Anlage (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes
Anlage hat 2 frühere Fassungen
Register im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind:
- 1.
- Melderegister
- 2.
- elektronisch geführte Personenstandsregister
- 3.
- Ausländerzentralregister
- 4.
- Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- 5.
- Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger gemäß § 149 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- 6.
- Rentenzahlbestandsregister des Renten-Services der Deutschen Post AG
- 7.
- die Stammsatzdatei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach § 62 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
- 8.
- bei den berufsständischen Versorgungswerken systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsberechtigten
- 9.
- bei der Künstlersozialkasse systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu den nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherten Künstlern und Publizisten
- 10.
- bei der Bundesagentur für Arbeit systematisch geführte personenbezogene Datenbestände nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- 11.
- bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende systematisch geführte personenbezogene Datenbestände nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- 12.
- Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe nach § 18i des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
- 13.
- eID-Karte-Register
- 14.
- Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung
- 15.
- Zentrales Fahrzeugregister
- 16.
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
- 17.
- Fahreignungsregister
- 18.
- Lehrlingsrolle gemäß § 28 der Handwerksordnung
- 19.
- Handwerksrolle gemäß § 6 der Handwerksordnung
- 20.
- Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß § 19 der Handwerksordnung
- 21.
- Personalausweisregister
- 22.
- Passregister
- 23.
- Ausländerdateien nach § 62 der Aufenthaltsverordnung
- 24.
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 34 des Berufsbildungsgesetzes
- 25.
- bei den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schulbehörden, Bildungseinrichtungen nach § 2 des Hochschulstatistikgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Bildungsteilnehmenden
- 26.
- Versichertenverzeichnis der Krankenkassen
- 27.
- Bundeszentralregister
- 28.
- Nationales Waffenregister
- 29.
- bei den Elterngeldstellen nach § 12 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 30.
- Verzeichnis der gemäß § 14 der Gewerbeordnung angezeigten Gewerbebetriebe
- 31.
- Gewerbezentralregister
- 32.
- Versichertenverzeichnis der Pflegekassen
- 33.
- Register für Grundsicherung im Alter
- 34.
- Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- 35.
- bei den Wohngeldbehörden nach § 24 des Wohngeldgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 36.
- bei den Ämtern für Ausbildungsförderung und dem Bundesverwaltungsamt nach den §§ 39 und 40 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 37.
- Register der Versorgungsämter
- 38.
- bei den für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden nach den §§ 10 und 10a des Asylbewerberleistungsgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 39.
- Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung
- 40.
- Berufsregister der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- 41.
- Beitragskontendatenbank
- 42.
- bei den öffentlichen Arbeitgebern in Bund, Ländern und Kommunen nach § 2 Absatz 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände über die Beschäftigten
- 43.
- sämtliche von den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register
- 44.
- bei den Industrie- und Handelskammern geführten Verzeichnisse ihrer Mitglieder nach § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
- 45.
- Krisenvorsorgeliste nach § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes
- 46.
- Zentrale Luftfahrerdatei
- 47.
- Register für Betreiber von unbemannten und zulassungspflichtigen Fluggeräten
- 48.
- Luftfahrzeugrolle nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes
- 49.
- Zulassungsregister nach § 14 des Umweltauditgesetzes
- 50.
- Verzeichnis über die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 der Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (sog. ADR-Infodatenbank) gemäß § 14 Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Text in der Fassung des Artikels 11 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 m.W.v. 16. Mai 2024
Frühere Fassungen von Anlage IDNrG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 16.05.2024 | Artikel 11 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 |
aktuell vorher | 31.08.2023 | Artikel 15 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250 |
aktuell | vor 31.08.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_Identifikationsnummer-Gesetz.htm