Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

III. - Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)

A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
Geltung ab 20.01.2018; FNA: 860-3-37 Sozialgesetzbuch
|

III. Übergangsregelungen



Die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts in der Fassung vom 28. Dezember 2017 (BGBl. 2018 I S. 127) ist weiterhin anzuwenden:

a)
auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren,

b)
auf die am 30. September 2024 anhängigen Widerspruchsverfahren und Klagen von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Bundesagentur für Arbeit in Beihilfeangelegenheiten,

c)
bis zum Abschluss von Rechtsbehelfsverfahren gegen beihilferechtliche Bescheide, die vor dem 1. Oktober 2024 erlassen worden sind.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von III. BAZustAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2024Artikel 1 Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
vom 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
aktuell vorher 01.04.2024 (16.07.2024)Artikel 1 Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
vom 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
aktuellvor 01.04.2024 (16.07.2024)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.