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IV. - Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
Geltung ab 20.01.2018; FNA: 860-3-37 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 20.01.2018; FNA: 860-3-37 Sozialgesetzbuch
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IV. Schlussvorschriften
1Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 2Gleichzeitig wird die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts vom 22. Juli 2008 (BGBl. I S. 1405) aufgehoben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO) A. v. 28. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 232 m.W.v. 1. April 2024
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Frühere Fassungen von IV. BAZustAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2024 (16.07.2024) | Artikel 1 Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO) vom 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232 |
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