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Zitierungen von § 10 Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 HaagÜbAusfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HaagÜbAusfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 HaagÜbAusfG
... die Erteilung der Genehmigung nach den §§ 10 , 11 und 12 (Artikel 19 des Übereinkommens) ist die Zentrale Behörde des Landes ...
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