Änderung § 22 LAP-hKrimDV vom 30.09.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. LAP-hKrimDVÄndV am 30. September 2007 und Änderungshistorie der LAP-hKrimDV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 22 LAP-hKrimDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.09.2007 geltenden Fassung
§ 22 LAP-hKrimDV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.09.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1324

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 22 Schriftliche Zwischenprüfung


(Text neue Fassung)

§ 22 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) In der schriftlichen Prüfung sind jeweils Arbeiten unter Aufsicht aus den Gebieten

1. Kriminalistik,

2. Kriminologie,

3. Strafrecht/Strafverfahrensrecht und

4. Allgemeines Verwaltungsrecht/Polizeirecht

zu fertigen. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundeskriminalamtes oder Vertretung bestimmt die Prüfungsaufgaben.

(2) Für die Bearbeitung jeder Prüfungsaufgabe sind vier Zeitstunden anzusetzen.

(3) Jede Prüfungsarbeit ist von einem Mitglied des Prüfungsausschusses sowie der jeweils zuständigen Fachdozentin oder dem jeweils zuständigen Fachdozenten zu bewerten. Bei voneinander abweichender Bewertung entscheidet der Prüfungsausschuss.

(4) Die Bewertung der Prüfungsarbeiten ist den Anwärterinnen und Anwärtern im Rahmen der Eröffnung des Ergebnisses der Zwischenprüfung schriftlich bekannt zu geben.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed