interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1324
Artikel 1 2. LAP-hKrimDVÄndV ... Kapitel 2 Ausbildung und Prüfung". b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: § 9 Dauer und Gliederung des ... b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: § 9 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes". c) Nach der Angabe zu § 10 ... Kapitel 2 Ausbildung und Prüfung". 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: § 9 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes". b) In Absatz 1 wird die Angabe ... 3 Aufstieg". 15. In § 17 wird die Angabe §§ 2, 9 , 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15" ... §§ 2, 9, 11 bis 15 und 19 bis 29a" durch die Angabe §§ 2 und 9 bis 15" ersetzt. 16. Die §§ 19 bis 29 werden aufgehoben. 17. ... zum 1. Oktober 2007 eingestellt oder zum Ausbildungsaufstieg zugelassen worden sind, ist § 9 Abs. 2 Nr. 1 nicht anzuwenden." ...
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