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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (2. GGAV2002ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des § 6 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774, 3975) nach Anhörung der in § 7a des Gefahrgutbeförderungsgesetzes genannten Sicherheitsbehörden und -organisationen:

 
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