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§ 5 - Haushaltsgesetz 2012 (HG 2012 k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2938 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2580
Geltung ab 01.01.2012; FNA: 63-16 Bundeshaushalt
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§ 5 Flexibilisierte Ausgaben



(1) Auf die in Teil I des Gesamtplans aufgeführten Kapitel (Flexibilisierte Ausgaben) des Bundeshaushalts sind die Absätze 2 bis 4 anzuwenden, soweit im Einzelfall keine andere Regelung getroffen ist.

(2) Innerhalb der einzelnen Kapitel sind jeweils gegenseitig deckungsfähig:

1.
Ausgaben der Hauptgruppe 4 ohne Ausgaben der Titel der Gruppe 411 sowie Ausgaben der Titel 634.3,

2.
Ausgaben der Titel 511.1, 514.1, 517.1, 518.1, 519.1, 525.1, 526.1, 526.2, 526.3, 527.1, 527.3, 539.9, 543.1, 544.1, 545.1 und der entsprechenden Titel der Titelgruppen 55 und 56 sowie der Titel 532 55, 532 56 und 546 88,

3.
Ausgaben der Titel der Gruppe 711, der Titel 712.1 und der entsprechenden Titel der Titelgruppen 55 und 56,

4.
Ausgaben der Hauptgruppe 8.

Ausgaben anderer als der in den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Titel, die durch Haushaltsvermerk in die flexibilisierten Ausgaben einbezogen werden, sind innerhalb der einzelnen Kapitel dem jeweiligen Ausgabenbereich nach Maßgabe ihrer Hauptgruppenzugehörigkeit zuzuordnen. Entsprechende Titel der Hauptgruppe 6 mit Ausnahme des Titels 634.3 bilden innerhalb der einzelnen Kapitel einen eigenständigen Ausgabenbereich und sind gegenseitig deckungsfähig.

(3) Im Verhältnis der Ausgabenbereiche des Absatzes 2 zueinander dürfen zusätzliche Ausgaben bis zur Höhe von 20 Prozent der Summe der Sollansätze des jeweiligen Ausgabenbereiches aus Einsparungen bei den anderen in Absatz 2 genannten Ausgabenbereichen geleistet werden.

(4) Die Ausgaben der in Absatz 2 genannten Ausgabenbereiche sind übertragbar.

(5) Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der Finanzen.



 

Zitierungen von § 5 Haushaltsgesetz 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HG 2012 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HG 2012 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HG 2012 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
... zu, die mit ihrem vollen Sollansatz den flexibilisierten Ausgabenbereichen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 zugeordnet sind, soweit es sich bei den Einnahmen um Erstattungen ... Dritter handelt. (3) Für die Kapitel des Bundeshaushalts, auf die § 5 Absatz 2 bis 4 nicht anzuwenden ist, gilt: 1. Die obersten Bundesbehörden ... bei Titel 518.2 bis zur Höhe der Einsparungen bei den in die Flexibilisierung nach § 5 einbezogenen Titeln geleistet werden. (5) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
§ 12 HG 2012 Rückzahlung, Titelverwechslung
... Zahlung, bei Doppelzahlungen oder Überzahlungen darf die Rückzahlung, soweit § 5 gilt, stets von der Ausgabe abgesetzt werden, im Übrigen nur, wenn die Bücher noch nicht ...
§ 24 HG 2012 Fortgeltung
... 2 Absatz 2 Satz 3 bis 5, Absatz 4, 5 und 8 sowie die §§ 3 bis 23 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres ...
Anhang HG 2012 Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
... und deren Fälligkeiten - Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Teil II: Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des ... - Teil I: Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Epl. Bezeichnung ...
Anhang HG 2012 Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012 (vom 01.01.2012)
... und deren Fälligkeiten - Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes (unverändert) Teil II: Berechnung der zulässigen ... sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes Teil III: Finanzierungsübersicht Teil IV: ... zum Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes  ...
Anhang HG 2012 Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans (vom 01.01.2012)
... und deren Fälligkeiten - Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes (unverändert) Teil II: Berechnung der zulässigen ... - Teil I: Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Nachtragshaushaltsgesetz 2012
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1902
Anlage NHG 2012 Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
... und deren Fälligkeiten - Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes (unverändert) Teil II: Berechnung der zulässigen ... - Teil I: Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes  ...