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§ 11 - Visa-Warndateigesetz (VWDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14 Ausländerrecht
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§ 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung



(1) Das Bundesverwaltungsamt protokolliert für Zwecke der Datenschutzkontrolle bei jedem Zugriff auf die Datei

1.
den Zeitpunkt des Zugriffs,

2.
die Angaben, die die Feststellung der aufgerufenen Datensätze ermöglichen,

3.
die Datenveränderung,

4.
die für den Zugriff verantwortliche Dienststelle,

5.
die für den Zugriff verantwortliche Person sowie

6.
den Zweck des Zugriffs.

(2) Im Fall der Übermittlung nach § 4 oder nach den §§ 6 bis 9 umfasst die Protokollierung auch

1.
die übermittelten Daten,

2.
den Zweck der Übermittlung,

3.
die übermittelnde Stelle und

4.
die Stelle, an die übermittelt wird.

(3) Die Auswertung der Protokolldaten ist nach dem Stand der Technik zu gewährleisten. Die protokollierten Daten dürfen nur verwendet werden

1.
für Zwecke der Datenschutzkontrolle und der Datensicherung,

2.
zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungsanlage oder

3.
zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach § 12.

Sie sind durch geeignete Maßnahmen gegen unberechtigten Zugriff zu sichern.

(4) Die Protokolldaten sind nach zwölf Monaten zu löschen, sofern sie nicht für ein bereits eingeleitetes Kontrollverfahren benötigt werden.

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Zitierungen von § 11 VWDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 VWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
§ 11 VWDG-DV Protokollierung bei Datenübermittlungen
... Bundesverwaltungsamt hat sicherzustellen, dass die Protokollierung nach § 11 des Visa-Warndateigesetzes bei der Eingabe und beim Abruf von Daten durch ein selbsttätiges ...