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Berichtigung - Berichtigung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (10. PartGuaÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 27. August 2011 PartGuaÄndG
Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Im Auftrag Bickenbach
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- „Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes".
Im Auftrag Bickenbach
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