Das Zehnte Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes und Achtundzwanzigste Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes vom
23. August 2011 (BGBl. I S. 1748) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
-
- „Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes".
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Bickenbach