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§ 3 - Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
V. v. 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2, 1666, 1717; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Geltung ab 01.02.2012; FNA: 9501-57 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.02.2012; FNA: 9501-57 Verkehrsordnung
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§ 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch Rechtsverordnung
- 1.
- in dringenden Fällen oder
- 2.
- zu Versuchszwecken, durch die die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigt werden,
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung V. v. 22. September 2021 BGBl. I S. 4371 m.W.v. 15. Oktober 2021
Frühere Fassungen von § 3 BinSchStrEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.10.2021 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 22.09.2021 BGBl. I S. 4371 |
aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 44 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
aktuell | vor 04.06.2016 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BinSchStrEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BinSchStrEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchStrEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel BinSchStrEV
... 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2186) und § 3 Absatz 1 und 5 und § 3e Absatz 1 zuletzt durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober ...
§ 3 BinSchStrEV Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer (vom 15.10.2021)
... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, ... Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und § 3 Absatz 4 , auch in Verbindung mit Absatz 6, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch ...
§ 38 BinSchStrEV Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften (vom 01.02.2012)
... 2011 II S. 1300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Der ... 8 werden die Nummern 2 bis 7. c) In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage ... In der neuen Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5" durch die Angabe „§ 3 Absatz 4" ersetzt. 3. In der Anlage 11 wird in den Nummern 1.4.1, 1.4.2 und 1.4.3 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Fünfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (5. BinSchStrOAbweichV)V. v. 15.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 98, 282
Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (6. BinSchStrOAbweichV)V. v. 02.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 112
Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV)V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 143, 180
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der DonauschifffahrtspolizeiverordnungV. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 118
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 44 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 2. In § 3 werden die Wörter „Den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wird jeweils für ihren ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... I S. 676)] ". 17. Anlage 9 wird Anlage 6. § 3 Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4371
Artikel 1 2. BinSchStrEVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... d und Buchstabe f Doppelbuchstabe bb und cc, Nummer 2 bis 6" ersetzt. 2. In § 3 werden die Wörter „durch Rechtsverordnung zu Versuchszwecken oder bis zu einer ...
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