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Zitierungen von § 13 ErdölBevG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ErdölBevG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErdölBevG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 ErdölBevG Stimmrecht, Verordnungsermächtigung (vom 08.09.2015)
... grundsätzlich eine Stimme. Mitgliedern, die eine bestimmte Mindestmenge der in § 13 Absatz 1 genannten Erdölerzeugnisse abzüglich der in § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ...
§ 23 ErdölBevG Beiträge (vom 01.01.2017)
... von dem Mitglied eingeführten und hergestellten Mengen an Erdölerzeugnissen des § 13 Absatz 1 abzüglich 1. der ausgeführten Mengen mit Ausnahme a) der ... durch ein Mitglied mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Ausführer die in dem in § 13 Absatz 1 genannten Gebiet ansässige Vertragspartei gilt, wenn die Verfügungsrechte ... gilt, wenn die Verfügungsrechte über die Güter einer außerhalb des in § 13 Absatz 1 genannten Gebietes ansässigen Vertragspartei zustehen. Der Ausfuhr steht ... (4) Wird bei einem Bearbeitungs- oder Mischvorgang im Sinne des § 13 Absatz 6 lediglich die Gesamtmenge vergrößert, so gilt nur die Zusatzmenge als durch ... Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Mengen im Sinne des § 13 Absatz 2 Satz 4 sowie für eingeführte oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 33 ErdölBevG Meldepflichten der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und von Lagerhaltern (vom 01.01.2020)
... erforderlich sind. Näheres regelt die Beitragssatzung. (2) Für nach § 13 Absatz 5 Satz 1 eingeführte Erdölerzeugnisse sind die Lagerhalter, die diese in ihr Lager aufgenommen ...
§ 38 ErdölBevG Auskunftspflichten, Prüfungspflichten und -rechte (vom 01.01.2017)
... und die Unterlagen vorzulegen, die zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft nach § 13 erforderlich sind. Zu diesem Zweck kann der Erdölbevorratungsverband auch vom ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes
V. v. 01.08.1978 BGBl. I S. 1157; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2172
§ 1 ErdölBevVbdStiRV (vom 25.10.2012)
... dem der Mitgliederversammlung vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 300.000 Tonnen der in § 13 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes genannten Erzeugnisse abzüglich der in § 23 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes
V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2172
Artikel 1 EBevVSRVÄndV
... vorratspflichtiger Erzeugnisse" ersetzt durch die Wörter „der in § 13 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes genannten Erzeugnisse" und wird die Angabe ...

Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... Wort „angebotenen" durch das Wort „zugeteilten" ersetzt. 6. In § 13 Absatz 6 Satz 2 wird das Wort „bevorratungspflichtigen" durch das Wort „beitragspflichtigen" ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2874
Artikel 1 ErdölBevGuaÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... eine" das Wort „durchzuführende" eingefügt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „wer" die ... durch ein Mitglied mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Ausführer die in dem in § 13 Absatz 1 genannten Gebiet ansässige Vertragspartei gilt, wenn die Verfügungsrechte ... gilt, wenn die Verfügungsrechte über die Güter einer außerhalb des in § 13 Absatz 1 genannten Gebietes ansässigen Vertragspartei zustehen." c) Absatz 3 ... Form zu erfolgen." d) In Absatz 4 werden die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 4" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 4" ersetzt. e) In Absatz 6 wird das Wort ...