Zitierungen von § 13 PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 PflSchG Behördliche Anordnungen
... Pflanzenschutzmittels zur Verhütung von Verstößen gegen § 12 oder § 13 Absatz 1, 2. das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels, wenn die erforderliche ...
§ 68 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 13.07.2021)
...  1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 1 Satz 3, § 8, § 13 Absatz 3 , § 16 Absatz 2 Satz 2, § 20 Absatz 3 Satz 4, § 20 Absatz 4 Satz 2, § 23 Absatz ... 1 oder 2 im Haus- und Kleingartenbereich ein Pflanzenschutzmittel anwendet, 9. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 1 einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt, verletzt oder tötet oder seine ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, 10. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 2 ein wild lebendes Tier erheblich stört, 11. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 3 ... § 13 Absatz 2 Nummer 2 ein wild lebendes Tier erheblich stört, 11. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 3 eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte aus der Natur entnimmt, beschädigt oder ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, 12. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 4 eine wild lebende Pflanze oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt oder sie oder ihren ...
§ 69 PflSchG Strafvorschriften (vom 14.02.2012)
... bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 13 Absatz 2 Nummer 1 ein wild lebendes Tier einer besonders geschützten Art, die in Artikel 4 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... Schienenfahrzeuge § 12 Absatz 2 PflSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 13 Absatz 3 oder Absatz 4 PflSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 60 PflSchG i. V. m. ...


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