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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom 08.12.2017
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Anlage 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung | Anlage 1 n.F. (neue Fassung) in der am 08.12.2017 geltenden Fassung durch Artikel 13 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827 |
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(Text alte Fassung) Anlage 1 (zu § 7 Absatz 4) | (Text neue Fassung)Anlage 1 (aufgehoben) |
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