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Zitierungen von § 14 Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FinDFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDFwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 FinDFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (vom 17.12.2019)
... Finanzberatung und zur Geprüften Fachwirtin für Finanzberatung nach den §§ 9 bis 17 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 19 FinDFwPrV Ausbildereignung (vom 17.12.2019)
... die Prüfung nach § 14 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
B. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 510
Berichtigung FinDFwPrVBer
... 274) ist wie folgt zu berichtigen: In § 10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in § 12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort ...
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