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Artikel 1 - Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (9. BSAVfVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2552), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3232) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Anlage 2 Nummer 1 Artengruppe 1 Unterartengruppe 1.2 werden nach dem Wort „Sommerweichweizen" die Wörter „, Mohrenhirse, Sudangras und Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense" eingefügt.
- 2.
- Anlage 3 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1 und § 13 Absatz 6) Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten
Gebühren- nummer | Gebührentatbestand | Bezogene Vorschrift (SaatG)*) | Gebühr (Euro) |
1 | 2 | 3 | 4 |
4 | Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeich- nung (Erhaltungssorten-VO) | ||
400 | Verfahren der Sortenzulassung | § 41 | |
401 | Entscheidung über die Sortenzulassung | § 42 in Verbindung mit § 4 Erhaltungssorten-VO | 30 |
402 | Registerprüfung | § 44 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 4 Erhaltungssorten-VO | |
402.1 | bei Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten | 150 | |
402.2 | bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Unter- suchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig | 30 | |
410 | Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung | § 37 Satz 2 | 30 |
420 | Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | |
421 | Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung | 30 | |
430 | Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters | § 46 | |
431 | Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters | 30 | |
432 | Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung | § 48 | 30 |
440 | Sonstige Verfahren | ||
441 | Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte | § 47 Abs. 4 Satz 1 | 30 |
442 | Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung | § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 30 |
443 | Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 30 |
444 | Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu ge- werblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30 |
445 | Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte | § 36 Abs. 3 und § 52 Abs. 6 | 30 |
446 | Widerspruchsentscheidung | ||
446.1 | gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung | § 38 Abs. 3; § 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 8 | 30 |
446.2 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung | § 36 Abs. 2 und 3 | 30 |
446.3 | gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters | § 46; § 52 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8 | 30 |
446.4 | gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehr- bringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte | § 3 Abs. 2 | 30 |
446.5 | gegen eine andere Entscheidung | 30 |
- *)
- Soweit nichts anderes angegeben."
Zitierungen von Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 9. BSAVfVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. BSAVfVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2552), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. März 2012 (BGBl. I S. 451) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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