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Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (5. VgVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. März 2012 VgV § 2, § 17

Die Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „125.000 Euro" durch die Angabe „130.000 Euro" und die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. November 2009 (ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 64) geändert worden ist," durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 43) geändert worden ist," ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „4.845.000 Euro" durch die Angabe „5.000.000 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 5. VgVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. VgVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
V. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1508
Artikel 1 6. VgVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 2012 (BGBl. I S. 488) geändert worden ist, werden die ...