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Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (5. VgVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 127 Nummer 1 und Nummer 8 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, von denen Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) neu gefasst und Nummer 8 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe e des Gesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. März 2012 VgV § 2, § 17

Die Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „125.000 Euro" durch die Angabe „130.000 Euro" und die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. November 2009 (ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 64) geändert worden ist," durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 43) geändert worden ist," ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „4.845.000 Euro" durch die Angabe „5.000.000 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. März 2012.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Dr. Philipp Rösler