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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung (SpedKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 26.07.2004 BGBl. I S. 1902; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1165
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-333 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-333 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d und e,
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele c, d, h, i, k, l,
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.2
- Lagerlogistik
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
- 2.2
- Teamarbeit und Kommunikation,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
- 2.1
- Arbeitsorganisation
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
- 9.1
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f,
- 9.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
- Güterversendung und Transport
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
- 5.4
- Internationale Spedition,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
- 9.1
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
- 9.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
- 7.
- Marketing, Lernziele a und b,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Güterversendung und Transport,
- 5.2
- Lagerlogistik,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 5.4
- Internationale Spedition oder
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SpedKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SpedKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 SpedKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
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