Berichtigung - Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGBIVuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 16.04.2012 BGBl. I S. 670 (Nr. 17); Geltung ab 01.01.2012
Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2012 4. SGBIVuaÄndG Artikel 1, SGB IV § 28h

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 7a ist der Änderungsbefehl „§ 28a Absatz 2a wird wie folgt geändert:" durch den Änderungsbefehl „§ 28h Absatz 2a wird wie folgt geändert:" zu ersetzen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Lutz Köhler



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed