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Anlage IXa - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage IXa (aufgehoben)


Anlage IXa hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert




 
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Frühere Fassungen von Anlage IXa StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 10.05.2012 BGBl. I S. 1086

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage IXa StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage IXa StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 47. StVRÄndV
... Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen". e) Die Zeile zu Anlage IXa wird gestrichen. 1a. § 19 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz ... für Prüfstellen der Technischen Prüfstellen." 14. Die Anlage IXa wird aufgehoben. 15. Die Anlage XIV wird wie folgt geändert: a) In ...