Eingangsformel - Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verordnet auf Grund

-
des § 11a Absatz 5 und des § 34c Absatz 3 der Gewerbeordnung, von denen § 11a Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3232) eingefügt und § 34c Absatz 3 zuletzt durch Artikel 144 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie

-
des § 34g der Gewerbeordnung, der durch Artikel 5 Nummer 9 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) eingefügt worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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