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§ 19 - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Artikel 1 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Geltung ab 17.05.2012; FNA: 754-25 Energieversorgung
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Geltung ab 17.05.2012; FNA: 754-25 Energieversorgung
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§ 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht
(1) Für den Eigentümer und den Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 ist das Anbringen des Etiketts und die Information nach § 18 Absatz 1 durch den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 oder den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 kostenfrei.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts G. v. 10. Dezember 2015 BGBl. I S. 2194 m.W.v. 1. Januar 2016
Frühere Fassungen von § 19 EnVKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2194 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 EnVKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EnVKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnVKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 1 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
... § 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung § 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht Anlage 1 Musteretikett für Heizgeräte zur ... berechtigt, die Vergabe des Etiketts stichprobenhaft zu überprüfen. § 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht (1) Für den Eigentümer und den Mieter ...
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