Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (2. VermVerkProspGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216 (Nr. 23); Geltung ab 01.06.2012
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Artikel 2 Aufhebung der Verkaufsprospektgebührenverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. Juni 2012 VerkProspGebV

Die Verkaufsprospektgebührenverordnung vom 7. Mai 1999 (BGBl. I S. 874), die zuletzt durch Artikel 20 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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