Tools:
Update via:
Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung (3. SchwbAwVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SchwbAwV § 1, § 2, § 3, § 3a, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, Anlage, mWv. 15. Juni 2012 § 7, Anlage
Die Schwerbehindertenausweisverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 20 Absatz 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt:„(5) Ab dem 1. Januar 2013 kann der Ausweis nach den Absätzen 1 bis 4 auch als Identifikationskarte nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgedruckten Muster 5 ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2015 ist der Ausweis nur noch in dieser Form auszustellen."
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „auf der Vorderseite unter dem Wort „Schwerbehindertenausweis" " gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden vor Nummer 1 die Wörter „auf der Vorderseite" gestrichen.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bb)
- Folgende Nummer 7 wird angefügt:
- „7.
- [G] wenn der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt im Sinne des § 146 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Ist der schwerbehinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 146 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch berechtigt, sind auf der Vorderseite des Ausweises das Merkzeichen „B" und der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" einzutragen."
- 4.
- § 3a wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm." - b)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- 5.
- In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „auf der Vorderseite des Ausweises" gestrichen.
- 6.
- § 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Der Ausweis ist mit einem Bild des schwerbehinderten Menschen zu versehen, wenn dieser das 10. Lebensjahr vollendet hat. Hierzu hat der schwerbehinderte Mensch ein Passbild beizubringen."
- 7.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 6 wird aufgehoben.
- 8.
- § 7 wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 15.06.2012
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- c)
- Die Wörter „, Verlängerung, Berichtigung" werden gestrichen.
- 9.
- In § 8 Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 Abs. 3, § 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 4 Abs. 2, § 5 und § 6 Abs. 2, 3, 4, 6 und 7" durch die Wörter „§ 1 Absatz 3 und 5, § 2, § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2, § 4 Absatz 2, § 5 und § 6 Absatz 2, 3, 4 und 7" ersetzt.
- 10.
- § 9 wird wie folgt gefasst:
„§ 9 Übergangsregelung
Bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellte Ausweise, die keine Identifikationskarten nach § 1 Absatz 5 sind, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig, es sei denn, sie sind einzuziehen. Sie können gegen eine Identifikationskarte umgetauscht werden. Ausgestellte Beiblätter bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig." - 11.
- Das Muster 2 wird wie folgt gefasst:
„Muster 2 Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes
".
abweichendes Inkrafttreten am 15.06.2012
- 12.
- Das Muster 5 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 13.
- Folgendes Muster 5 wird angefügt:
„Muster 5 Schwerbehindertenausweis nach § 1 Absatz 5 (Vorder- und Rückseite)
Spezifikationen:
Größe | 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810 |
Beschaffenheit | entsprechend ISO/IEC 7810 |
Farben | grün: RAL 120 80 30 P orange: RAL 040 80 20 P |
Schrift | schwarz Schriftart: arial narrow bold Schriftgröße: 21 Punkt/12 Punkt/8 Punkt |
taktile Erkennbarkeit | Buchstabenfolge sch-b-a entsprechend ISO/IEC 7811-9. Wird auf Ausweise mit dem Merkzeichen „Bl" aufgebracht. |
- Die Farbtöne sind dem Farbregister RAL Design System, herausgegeben von RAL Farben gGmbH, Siegburger Str. 39, 53757 St. Augustin, zu entnehmen.
Die ISO-Normen sind zu beziehen beim Beuth-Verlag, 10772 Berlin."
Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. SchwbAwVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. SchwbAwVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 3. SchwbAwVÄndV Inkrafttreten
... 1 Nummer 8 Buchstabe a und b und Nummer 12 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 18 BTHG Änderungen weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit Artikel 2
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1739), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juni 2012 (BGBl. I S. 1275) geändert worden ist, wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10187/a176456.htm